Hitzige Debatten zur Stadtratssitzung im Kulturhaus Weißenschirmbach

Stadt Querfurt

Der Stadtrat ist bestrebt, nicht allein in Querfurt zu tagen, sondern auch auf den Ortsteilen. So fand am 09.10.2025 die dritte Sitzung in diesem Jahr im Kulturhaus von Weißenschirmbach statt. Stadtratsvorsitzender Lothar Riese eröffnete die Sitzung, begrüßte die zahlreichen Gäste und die Mitglieder der Vertretung. Von 29 Stadträten waren 25 anwesend, sodass die Beschlussfähigkeit und die Tagesordnung festgestellt werden konnten. Nach der Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung übergab er das Wort an den Bürgermeister für seinen Bericht.

 

Andreas Nette ging ausführlich auf die seit der letzten Sitzung stattgefundenen Termine und Veranstaltungen sowie auf den Stand der aktuell in der Stadt laufenden Baumaßnahmen und Projekte ein.

 

1. Termine:

 

18.-22.05.                   Quer Bunt beim Bundesfinale im Badminton „Jugend trainiert für Olympia“ (Platz 14)

26.05.                          Einweihung Mobilfunkmast Landgrafroda

06. – 09.06.                Pfingstfeste in Thaldorf und den Ortsteilen

11.06.                          Brunnenfest am Knoblauchmittwoch mit Wahl Dietrich Lehmann zum Brunnenherr

14.06.                          Tag des offenen Hofes der Agrargenossenschaft Querfurt in Gatterstädt

19.06.                          Afterworkparty auf dem Weinberg

20.06.                          45 Jahre Kita Ziegelroda

21.06.                          6. Querfurter Weinbergfest – Emma Meinhardt Dt. Weinprinzessin

27.06.                          Abiball Burgstadtgymnasium Querfurt im Kloster Helfta

27.07. – 03.08.           Deutsch-Polnisches Jugendcamp im Rahmen der Städtepartnerschaft Giżycko - Querfurt

Juli – Aug.                   Dorf- und Heimatfeste auf den Ortsteilen

08.08.                          Mallorca Party in Liederstädt

09.08.                          Einschulungen

13.08.                          Besuch Minister Prof. Dr. Willingmann zum Abschluss der Teichprojekte

14.08.                          Afterworkparty im Stadtbad

15.08.                          Spatenstich Freimarkt

16. – 17.08.                30. 24 Stunden Schwimmen

06.09.                          Feuerwehrfest in Ziegelroda mit Übergabe TLF 16/25

14.09.                          Teilnahme der Stadt am Winzerfestumzug in Freyburg

18.08.                          Afterworkparty auf dem Kirchplan

20.09.                          28. Querfurter Bauernmarkt

04.10.                          90 Jahre Denkmal am Braunsbrunnen – Einbringen der neuen Zeitkapsel

10. -12.10.                  Partnerschaftsfahrt anlässlich 825 Jahre Karlstadt

 

 Die Landessieger der Quer- Bunt belegten beim Bundesfinale im Badminton Platz 14

 

 Die Landessieger der Quer- Bunt belegten beim Bundesfinale im Badminton Platz 14

 

 Die Kita Ziegelroda feierte im Sommer ihr 45-jähriges Jubiläum.Die Kita Ziegelroda feierte im Sommer ihr 45-jähriges Jubiläum.

 

 Beim Winzerfestumzug in Freyburg präsentierte sich die Stadt und machte Werbung für den Edlen von Querfurt und für den Bauernmarkt Beim Winzerfestumzug in Freyburg präsentierte sich die Stadt und machte Werbung für den Edlen von Querfurt und für den Bauernmarkt

 

 Zahlreiche Gäste kamen bei bestem Wetter in die Querfurter Altstadt zum 28. Querfurter Bauernmarkt. Zahlreiche Gäste kamen bei bestem Wetter in die Querfurter Altstadt zum 28. Querfurter Bauernmarkt.

 

 Das Deutsch-Polnische Jugendcamp als Bestandteil der Städtepartnerschaft zwischen Querfurt und Giżycko war ein Erlebnis für alle Beteiligten.

 

 Das Deutsch-Polnische Jugendcamp als Bestandteil der Städtepartnerschaft zwischen Querfurt und Giżycko war ein Erlebnis für alle Beteiligten.

 

 Mit der Übergabe des TLF 16/25 wurde die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr Ziegelroda nachhaltig erhöht. Mit der Übergabe des TLF 16/25 wurde die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr Ziegelroda nachhaltig erhöht.

 

Feuerwehreinsätze:

 

122 Ereignisse fanden bis zum 30. September statt und umfassten ca. 2.000 Einsatzstunden. Diese gliedern sich wie folgt:

3 x Absicherung Brauchtumsfeuer

18 x Feuer Klein

18 x Feuer Mittel

3 x Feuer Groß

51 x technische Hilfeleistung

4 x technische Hilfeleistung Mittel

12 x Tragehilfe Rettungsdienst

13 x Türnotöffnung

 

Hervorzuheben im letzten Quartal sind der Feldbrand bei Oberschmon,  der Wasserrohrbruch in Querfurt Süd und der Brand im Buchenweg 8.

Bei Letzterem wurde bei der anschließenden Auswertung zwischen den beteiligten Feuerwehren, dem Rettungsdienst sowie der Leitstelle des Landkreises für die Querfurter Wehren eine sehr gute Arbeit im Einsatzgeschehen attestiert. 

Der Einsatz wurde durch einen Brandmelder ausgelöst. Aufgrund der starken Rauchentwicklung im Treppenhaus wurden 16 Personen über die Drehleiter und eine Rollstuhlfahrerin mit Rettungshaube über das Treppenhaus gerettet. Alle Personen blieben unverletzt und wurden zwischenzeitlich im Altenpflegeheim sowie später im Klinikum betreut. Die meisten konnten noch am selben Tag entlassen werden.

Der Brand war nach 45 Minuten unter Kontrolle. Die Nachforderungen der MIDEWA und der Fernwärmegesellschaft zum Abstellen des Wassers funktionierten problemlos. Die entsprechenden Mitarbeiter waren schnell zur Stelle. 

 

 Beim Kellerbrand im Buchenweg 8 wurde deutlich, dass die Einsatzkräfte der Querfurter Feuerwehren sowohl technisch als auch personell sehr gut auf derartige Ereignissee vorbereitet sind. 

Beim Kellerbrand im Buchenweg 8 wurde deutlich, dass die Einsatzkräfte der Querfurter Feuerwehren sowohl technisch als auch personell sehr gut auf derartige Ereignissee vorbereitet sind.

 

 

Insgesamt kamen bei diesem Brandereignis 43 Feuerwehrkameraden und 12 Feuerwehrfahrzeuge zum Einsatz. Hinzu kommen Rettungsdienst und Medienträger. Während des gesamten Einsatzes war die Wasserversorgung stabil und die technischen Voraussetzungen der Querfurter Feuerwehren, insbesondere hinsichtlich der neuen Fahrzeuge, können als ideal eingeschätzt werden. Durch die laufenden Ausbildungen des Landkreises sowie des Landes verliefen die Abläufe der Einsatzkräfte reibungslos.

Durch den Vermieter und mit Unterstützung des Ordnungsamtes der Stadt konnten alle Mieter des betroffenen Eingangs eine Ausweichunterkunft beziehen. Die Stadt stellte Notbetten aus dem Bevölkerungsschutzlager zur Verfügung. Bis zur Reparatur der Wasserleitung mussten die 30 weiteren Mietparteien des Blocks zwei Tage mit Trinkwasser aus dem Wasserwagen der MIDEWA versorgt werden.

Ein Dank gilt allen Einsatzkräften für die hervorragende Arbeit sowie auch allen Versorgungsträgern, insbesondere der MIDEWA für die schnelle und unkomplizierte Unterstützung. 

 

2. Projekte Stadt Querfurt:

Teichprojekte:

Die Teichprojekte von Ziegelroda, Landgrafroda und Querfurt wurden im September abgeschlossen. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 631.361,14 € davon wurden 568.225,03 € Fördermittel des Umweltministeriums zu Verfügung gestellt. Die Befüllung des Ententeiches in Querfurt läuft noch.

 Im August machte sich der Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann persönlich ein Bild von den Sanierungsarbeiten an den Teichen in Ziegelroda, Landgrafroda und dem Ententeich von Querfurt. Im August machte sich der Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann persönlich ein Bild von den Sanierungsarbeiten an den Teichen in Ziegelroda, Landgrafroda und dem Ententeich von Querfurt.

 

Löschwassergrundsicherung:

Der oberirdische Löschwasserbehälter am Finkenweg in Ziegelroda ist fertiggestellt. Dieser ist, genauso wie der an der Bushaltestelle in Zingst, Bestandteil des Konzessionsvertrages mit der MIDEWA und wurde von dieser finanziert. Der Aufwand für die Stadt umfasste das Herrichten der Fläche und die Investitionen in die Zaunanlagen (für beide ca. 100.000 €). Die Befüllung des Behälters in Zingst erfolgte am 18.10.2025.

 Der neue Löschwasserbehälter am Finkenweg in Ziegelroda wurde mit Unterstützung der MIDEWA errichtet. Der neue Löschwasserbehälter am Finkenweg in Ziegelroda wurde mit Unterstützung der MIDEWA errichtet.

 

Vitzenburg:

Gehweganlagen:                    Fertigstellung Ende Oktober

Ronneburger Weg:                 Oberer Teil im Rahmen der Flurbereinigung fertiggestellt.

 Der obere Teil des Ronneburger Weges in Vitzenburg wurde im Rahmen der Flurbereinigung grundhaft saniert und mit Entwässerungsbauwerken ausgestattet. Der obere Teil des Ronneburger Weges in Vitzenburg wurde im Rahmen der Flurbereinigung grundhaft saniert und mit Entwässerungsbauwerken ausgestattet.

 

Grockstädt:

Bergweg/Friedhofsweg:         

Beide Wege wurden im Rahmen der Flurbereinigung fertiggestellt. Beim Bergweg gibt es noch Nachbesserungsbedarf hinsichtlich des dortigen Grabens zur Ableitung des Niederschlagswassers vom Berg. Diese muss verlängert werden.

 

 

Lodersleben:

Stützmauer:                            

Die Geländeranlage soll bis Ende Oktober montiert werden. Ansonsten ist das Projekt fertiggestellt.

Turnhalle:                               

Fördermittel der Investitionsbank für Umkleide- und Sanitärbereich sind noch offen. Die Zuwendung wurde bereits mündlich in Aussicht gestellt.

Parkstraße:                            

Die Planung zur Erarbeitung der Grundlagen für den Fördermittelantrag im kommenden Jahr für den Ausbau der Fahrbahn und Nebenanlangen wurde beauftragt.

 Die Stützmauer in der Straße des Friedens von Lodersleben konnte mit Fördermitteln der EU aus dem ELER Programm saniert werden. Die Stützmauer in der Straße des Friedens von Lodersleben konnte mit Fördermitteln der EU aus dem ELER Programm saniert werden.

 

Leimbach:

Ziegelrodaer Straße:              

Es gibt keinen neuen Sachstand zur beantragten Förderung bei der Investitionsbank. Eine Entscheidung wurde für Jahresende in Aussicht gestellt.

ehem. KFL:                             

Nachdem ein Gutachten zum Objekt erstellt und dieses darin als wertlos beschrieben wurde, wird das Land das Grundstück an die Stadt übertragen. Danach sollen Fördermittel zur Altlastensanierung herangezogen werden, um die Anlage abzureißen und als Ausgleichs- und Ersatzfläche für Querfurt Nord zu entwickeln. Die Abrisskosten werden auf rund eine Millionen Euro geschätzt.

 

Weißenschirmbach

Bushaltestelle:                        

Die Stadt hat den Zuwendungsbescheid für die Buswendeschleife durch den Landkreis erhalten (ca. 120.000 €). Die Planung wird nun durch das Büro Böhm finalisiert. Dann wird der Ortschaftsrat beteiligt. Die Umsetzung des Projektes ist für kommendes Jahr vorgesehen.

Feuerwehr:                             

Das Büro Boy und Partner wird auf Grundlage der Aufgabenstellung von Feuerwehr und Bauamt ein Angebot unterbreiten. Bis Ende März sollen die Grundlagen für die Beantragung von Fördermitteln für das Vorhaben erarbeitet sein. Die Zaunanlage für das Außengelände wurde beauftragt.

PV Projekt:                             

Seit der öffentlichen Auslegung des Entwurfs gibt es zu diesem Projekt keinen neuen Sachstand.

 

Schmon

Turnhalle:                               

Die Stadt hat den Zuwendungsbescheid i.H.v. 430.000 € über das Programm „Schul(frei)räume“ erhalten –  Der Baubeginn für die Sanierung des Sanitär- und Umkleidebereichs sowie der Fenster soll voraussichtlich im März kommenden Jahres mit Fertigstellung zum Jahresende erfolgen. In dieser Zeit ist die Nutzung derTurnhalle nicht möglich. Die Schulleitung und die weiteren Nutzer wurden entsprechend darüber informiert.

Bushaltestellen

Str. der Einheit:                      

Die Stadt hat einen Zuwendungsbescheid i.H.v. 70.000 € vom Landkreis erhalten. Momentan ist man in Klärung, da die falsche Grundlage für die Errechnung der

zuwendungsfähigen Ausgaben, 95.000 € statt 225.000 €, durch den Landkreis verwendet wurde und damit die benötigte Förderung zu gering ausfällt, um das Vorhaben

umzusetzen.

Lindenplatz:                            

Die Planung zur Erarbeitung der Grundlagen für den Fördermittelantrag im kommenden Jahr ist beauftragt. Zunächst soll der nördliche Teil des Lindenplatzes in einem 1. Bauabschnitt vor dem Vereinshaus grundhaft saniert werden. Dem schließt sich dann der südliche Teil an.

 

Gatterstädt:

K2272 Ortszufahrt:                  

Seit 16.10.2025 findet eine Oberflächensanierung durch den Lndkreis statt. Die Fertigstellung ist voraussichtlich bis Dezember vorgesehen. Aufgrund der Witterung ist es noch offen, ob die Markierung der Fahrbahn bis Ende des Jahres erfolgen kann. Für die Maßnahme bringt der Landkreis rund 500.000 € auf.

Gatterstädt Nord:                   

Die Ausschreibungsunterlagen für den 1. Bauabschnitt (Feldstraße, Dreiackerweg) werden in Kürze erwartet. Hierbei handelt es sich um eine Gemeinschaftsbaumaßnahme unter Federführung des Abwasserbetriebes mit der Stadt und den Medienträgern. Für den ersten Bauabschnitt sind 1,28 Mio. € geplant.

Allstedter Straße:                   

Hierbei handelt es sich um eine Baumaßnahme des Landkreises. Dieser hat das Projekt nunmehr als investive Maßnahme in 2026 geplant (550.000 €). Der Baubeginn ist für das erste Halbjahr kommenden Jahres nach Bestätigung des Kreishaushaltes und entsprechender Ausschreibung geplant.

Loderslebener Straße:           

Derzeit wird die Planung durch die Stadt finalisiert. Der Baubeginn ist nach Abschluss der Arbeiten in der Allstedter Straße als Gemeinschaftsbaumaßnahme unter Federführung der Stadt gemeinsam mit dem Landkreis, dem Abwasserbetrieb und den sonstigen Medienträgern vorgesehen.

K 2271 Gatt. – Lole:               

Nach heutigem Stand, beabsichtigt der Landkreis nach Abschluss der Maßnahme in der Loderslebener Straße eine Deckensanierung des Abschnitts der K2271 zwischen

Gatterstädt und Lodersleben anzuschließen. Hier befinden wir uns im Zeitfenster 2028/2029.                

 

Querfurt:

Freimarkt/Grüne Straße:        

Der Baubeginn ist im August erfolgt. Die Fertigstellung ist für das 3. Quartal 2026 vorgesehen.

Fliederweg Q- Süd:                

Derzeit wird Planung durch Büro Böhm erstellt. Durch die Stadt soll die Fahrbahn saniert werden. Ebenso sind die Wohnungsunternehmen eingebunden ggf. die Parkflächen im Rahmen der Arbeiten mit zu sanieren. Der Baubeginn ist für Anfang kommenden Jahres vorgesehen. Sofern die geplanten Mittel auskömmlich sind, soll auch die Fahrbahn im Eichenweg einbezogen werden.

 Zurzeit laufen die Bauarbeiten in der Grünen Straße. Sie ist Teil des letzten Teils der Sanierung des Freimarktes 

Zurzeit laufen die Bauarbeiten in der Grünen Straße. Sie ist Teil des letzten Teils der Sanierung des Freimarktes

 

Querfurt Nord:

Der Vorentwurf für die Bauleitplanung liegt vor und wird in der 4. Sitzungskette im Stadtrat behandelt. In diesem Zusammenhang befindet sich auch die Straßenplanung und die Planung für die Ingenieurbauwerke in der finalen Phase und soll noch in diesem Jahr zur baufachlichen Prüfung beim Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt eingereicht werden. Ebenfalls sollen die Verhandlungen hinsichtlich des Grunderwerbs bis Jahresende abgeschlossen sein.

 

Klärwerk Querfurt:

Der Antrag auf Förderung i.H.v. 420.000 € für die Planungsleistung über die Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundes wurde am 10.10.2025 bewilligt.

Folgende Schritte werden nun folgen:

  1. Ausschreibung der Planungsleistungen LP1-4 / Vergabe

  2. Nach Vorlage Vorplanung - erneute Prüfung durch Fördermittelgeber – Freigabe Mittel LP3 und 4.

  3. Parallel dazu erfolgt die Aktualisierung der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (KVR) auf Basis der neuen Kostenschätzung Planung – Grundlage für die Entscheidung der städt. Gremien zur Weiterführung (oder Einstellung) des Vorhabens.

  4. Folgeantrag Förderung Investition ist möglich (Förderung bis zum 40 % für die eigentliche Investition)

  5. Durchführung Genehmigungsverfahren

  6. Umsetzung des Vorhabens

 

Parallel zur Fördermittelbeantragung wurden zwischenzeitlich die Unterlagen für eine UVP-Vorprüfung (Umweltverträglichkeitsprüfung – Vorprüfung) als Voraussetzung für ein Genehmigungsverfahren von bestimmten Projekten, bei denen potenziell erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, erstellt. 

 

Sie dient dazu festzustellen,

  • ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist,

  • welche Umweltauswirkungen durch ein Projekt möglicherweise entstehen,

  • wie intensiv diese Auswirkungen sein könnten.

Nach Auffassung des Abwasserbetriebes gibt es im Hinblick auf die einzelnen Prüfkriterien keine oder nur geringe Auswirkungen, daher wäre in der Konsequenz keine UVP erforderlich.

 

Die Angaben des Vorhabenträgers werden von der Behörde auf Plausibilität geprüft - mögliche Ergebnisse nach der Vorprüfung können sein:

 

  • eine UVP ist durchzuführen, wenn erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind oder

  • eine UVP ist nicht erforderlich, wenn keine oder nur geringe Auswirkungen zu erwarten sind.

 

Die UVP Vorprüfung wird ergänzt durch

 

  • den (vorliegenden) Kartierbericht „Sonderuntersuchungen Kläranlage Querfurt/Querne“ (Kartierungen Biotoptypen, Brutvögel, Reptilien, Amphibien, Libellen und Wasserflora), sowie

  • eine Variantenbetrachtung im Hinblick auf die Entwicklung der Nährstoffkonzentrationen im weiteren Verlauf der Querne.

 

Aktuell ist vorgesehen, die genannten Unterlagen im Zuge einer Anzeige des Planungsvorhabens „KA Querfurt“ an die UWB einzureichen. Die Zusammenstellung der Anzeige des Vorhabens soll bis Ende Oktober fertiggestellt sein und dem Umweltamt vorgelegt werden.

 

Kommunale Wärmeplanung:

Bestands- und Potentialanalyse sind durch die Tilia als für die Wärmeplanung beauftragtes Unternehmen abgeschlossen worden. Der entsprechende Arbeitsstand ist auf der Homepage www.querfurt.de/Wirtschaft eingestellt.

Am 21.10. um 19.00 Uhr wurde der Stadtrat zu einer Arbeitsberatung eingeladen, auf welcher die Tilia die sich daraus ergebenden Szenarien und darauf aufbauend Maßnahmeempfehlungen vorstellte. Am 04.11. fand hierzu eine Bürgerversammlung im Saal des Goldenen Sterns statt. 

 

3. Projekte Dritter:

Eigenausbau enviaTel Kernstadt Querfurt:

Seit Ende August wurden die Bauarbeiten durch die Firma Würkner wieder aufgenommen. Die Fertigstellung des Projektes ist für Ende kommenden Jahres geplant. Die enviaTEL investiert hierfür rund 18 Mio. Euro in die Glasfaserinfrastruktur. Informationen zum Baufortschritt sind regelmäßig auf der städtischen Homepage zu finden.

 Seit August läuft der Eigenausbau der enviaTel in Zusammenarbeit mit Elektro Würkner zur Schaffung einer Glasfaserinfrastruktur für gigabitfähiges Internet in der Kernstadt. Seit August läuft der Eigenausbau der enviaTel in Zusammenarbeit mit Elektro Würkner zur Schaffung einer Glasfaserinfrastruktur für gigabitfähiges Internet in der Kernstadt.

 

Einkaufszentraum „Vor dem Nebraer Tor“ (ehem. REAL):

Am 01.10.2025 fand die finale Abstimmung zwischen Planer und Bauordnungsamt sowie Bauamt des Landkreises zum Bauantrag statt. Dieser wird nun fertiggestellt  und soll bis Ende November vorgelegt werden.

Das Projekt wird durch die van Mark Unternehmensgruppe umgesetzt. Diese ist auf die Revitalisierung von Einkaufszentren spezialisiert.

Am 10.09. fand ein Treffen zwischen der Stadt, dem Planer und Herrn van Mark statt. Es ist beabsichtigt, das Einkaufszentrum Ende kommenden Jahres wiederzueröffnen. Vorab sollen umfangreiche Sanierungsarbeiten an den Häusern sowie den Außenanlagen stattfinden. Im Gespräch wurde auch ein straßenbegleitender Radweg angesprochen sowie der mögliche Abkauf der Grünfläche durch das Unternehmen in Richtung Querfurt Süd. 

 

Burgring 2 (ehem. Rat des Kreises):

Am 28.07.2025 fand ein Vororttermin mit dem neuen Eigentümer, seinen Planern und Vertretern der Stadtverwaltung statt. Es ist vorgesehen, das Objekt für Wohnen zu entwickeln. In einem ersten Bauabschnitt soll zunächst der denkmalgeschützte Altbau saniert werden. In der Folge ist geplant, einen Neubau auf dem Gelände für Wohnungen zu errichten. Das Projekt soll durch die Querfurt Wohnen GmbH umgesetzt werden. Das Firmenkonstrukt soll bis Jahresende stehen. Die entsprechende Planung für das Objekt könnte im ersten Halbjahr 2026 im Stadtrat vorgestellt werden. Nach jetzigem Stand soll, vorbehaltlich der Baugenehmigung, noch in 2026 mit dem ersten Bauabschnitt begonnen werden.

 

Rückblick Stadtbadsaison 2025:

Auch auf die diesjährige Stadtbadsaison blickte der Bürgermeister zurück. Witterungsbedingt kamen deutlich weniger Besucher als im vergangenen Jahr (51.000) in die städtische Freizeiteinrichtung. Allerdings konnte die Anpassung der Gebührenordnung die finanziellen Einbußen in Grenzen halten:

 

  • Eröffnung am 18.05.2025 und Abbaden am 12.09.

  • insgesamt 118 Öffnungstage

  • Schwimmlager von BASE e.V., dem Loderslebener Sportverein sowie von den Grundschulen Querfurt und Schmon

  • 163 Schwimmstufen wurden abgelegt (darunter 83 Seepferdchen und 21 Rettungsschwimmer) 

  • 29.255 Besucher

  • 64.592,50 € Erträge aus Eintrittsgeldern – 1.090 Familienkarten (2024 -169) + 545%

  • Durchführung Stadtkinderfest, Sommerkino, 24-Stunden-Schwimmen, Sonderblutspende, Badetage der Heilpädagogische Hilfe

  • 33 Dauerschwimmer, die 2.198 km zurücklegten

  • 24 Stunden Schwimmen 254 Starter 44.400 m

     

 Das Stadtkinderfest konnte mit Unterstützung des DRK durchgeführt werden. Das Stadtkinderfest konnte mit Unterstützung des DRK durchgeführt werden.

 Die Afterworkparty im Stadtbad wurde allseits gelobt und wird in einem ähnlichen Format im kommenden Jahr eine Fortsetzung finden.

 

 Die Afterworkparty im Stadtbad wurde allseits gelobt und wird in einem ähnlichen Format im kommenden Jahr eine Fortsetzung finden.

 Zu den Startschwimmern des diesjährigen 24-Stunden-Schwimmens gehörten die 2. Bürgermeisterin der Stadt Karlstadt, Frau Martha Bolkarth-Mühlrath und der Landtagsabgeordnete Sven Czechalla. Zu den Startschwimmern des diesjährigen 24-Stunden-Schwimmens gehörten die 2. Bürgermeisterin der Stadt Karlstadt, Frau Martha Bolkarth-Mühlrath und der Landtagsabgeordnete Sven Czechalla.

 

Nach dem Bericht des Bürgermeisters wurde sich den Beschlussvorlagen gewidmet. Neben den im Nachfolgenden erläuterten, wurden zudem Beschlüsse zu alten Bauleitplanungen gefasst. Diese sind wichtig für die weitere Bearbeitung des Flächennutzungsplanes der Stadt, der kommendes Jahr fertiggestellt werden soll. So sprach sich der Stadtrat dafür aus, die Bebauungspläne „Gartenring“ und „Weißenschirmbacher Straße“ (Gewerbegebiet) in Ziegelroda sowie „Wohnbebauung Binneweiß“ in Niederschmon weiter zu bearbeiten. Beschlossen wurde auch die Gesamtkostenfinanzierungsübersicht für die Burg und die Altstadt als Grundlage für die weitere Beantragung von Fördermitteln aus dem Programm „Lebendige Zentren“ des Städtebaus. Prioritär sind dabei insbesondere die Sanierung der südwestlichen Ringmauer auf der Burg Querfurt und die Umgestaltung des Roßplatzes in der Altstadt. Weiterhin wurden Änderungen im Gesellschaftsvertrag der Datenverarbeitungsgesellschaft Wittenberg beschlossen und Frau Daniela Siebeck als neue Gleichstellungsbeauftragte der Stadtverwaltung Querfurt bestimmt. 

 

Eigentumsverhältnisse bürgernah und flexibel ordnen – Städtische Garagen den Pächtern zum Verkauf anbieten – Antrag der AfD Fraktion sowie Zusatzantrag des Bürgermeisters

Durch die Kündigung der bisherigen Pachtverträge für die städtischen Garagengrundstücke, auf welchen sich 300 Garagen befinden, und das Angebot diese ab 2026 zu mieten, kam es, vor allem in den sozialen Medien, auch unter Verbreitung von falschen Aussagen und Unwahrheiten, zu einer z.T. hitzigen Diskussion. Daher entschied der Stadtratsvorsitzende, den Antrag der AfD zu diesem Thema, der eigentlich nicht fristgerecht eingegangen war und erst in der übernächsten Sitzung, nach vorheriger Behandlung in den Ausschüssen, hätte thematisiert werden können, aufgrund einer gewissen Dringlichkeit in der Sache, schon in dieser Sitzung zu behandeln.

 

Die AfD-Fraktion beantragte „…die den Regelungen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes unterfallenden städtischen Garagengrundstücke sollen den bisherigen Pächtern nicht nur zur Miete, sondern alternativ auch zum Verkauf angeboten...“ (werden) und begründete dies damit, dass „…die nicht BGB-konforme Situation, dass Aufbauten von Pächtern auf fremden Grund errichtet wurden, kann nicht nur durch Vermietung von Garagen, sondern auch durch Verkauf des Bodens an die Nutzer in eine rechtskonforme Situation umgewandelt werden. Da auf diese Weise der Stadt Einnahmen entstehen (Verkaufserlös, künftige Grundsteuer) und sie Verwaltungskosten spart, ist eine solche Lösung neben der Vermietung auch wirtschaftlich vertretbar und mit dem Konsolidierungsgedanken vereinbar. Außerdem wird damit dem Wunsch zahlreicher Pächter entsprochen, was die Akzeptanz gegenüber Sparmaßnahmen und die allgemeine Zufriedenheit der Bürger erhöht.“

 

Der Bürgermeister beantragte folgenden Zusatz zum AfD-Antrag: „Die Verwaltung wird beauftragt, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umwelt über das Für und Wider des Verkaufs von Garagengrundstücken vorzutragen sowie bis zur kommenden Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Kultur, Jugend, Soziales, Bildung und Sport eine Beschlussvorlage zu einem möglichen Verkaufspreis der Garagengrundstücke als Grundlage für eine Kaufofferte an die bisherigen Grundstückspächter vorzulegen.“

Er begründete dies damit, dass es notwendig sei, sich vor einer Verkaufsentscheidung eingehender mit der Thematik des Verkaufs von Garagengrundstücken zu befassen, da diese sehr komplex und im Vorfeld sorgsam abgewogen werden müsse. Weiterhin halte er es für wichtig, dass, wenn proaktiv zum Thema Verkauf auf die Grundstückspächter zugegangen werden soll, es wichtig sei, im Kaufangebot auch einen Preis zu nennen und auf die weiteren Kosten, wie Vermessung, Notar oder Grundbucheintrag hinzuweisen. Durch den Ergänzungsantrag solle die, aufgrund der Kurzfristigkeit des Antrags der AfD, notwendige Beratungsfolge in den Ausschüssen nachgeholt werden.

 

Im Namen der AfD-Fraktion hielt Herr Heinze ein Statement zum vorgelegten Antrag.

 

Der Bürgermeister erläuterte daraufhin seinen Zusatzantrag und, dass gegen den Antrag der AfD-Fraktion nichts einzuwenden sei. Lediglich der Wortlaut im Antrag muss richtig heißen: “…. Städtische Garagen den Pächtern zum Kauf anbieten!“. Der Bürgermeister kann den Unmut der Betroffenen nachvollziehen. Weiterhin räumte er ein, dass es Fehler seitens der Verwaltung hinsichtlich der Kommunikation gegeben hat und entschuldigte sich dafür. Letztendlich ändert dies nichts an der Rechtslage. Der Bürgermeister führte weiter aus, dass ein Kauf der Garagengrundstücke ohnehin möglich sei und bislang schon 10 Anträge auf Kauf der Garagengrundstücke vorlägen. Abschließend wies er darauf hin, dass die Entscheidung über einen evtl. Verkauf privatrechtlicher Natur sei und somit jeder Verkauf eine Einzelfallentscheidung darstellt.

Anschließend folgte ein Statement der Fraktion „Die LINKE“, Herrn Brix, welcher nachvollziehen kann, dass die alten DDR-Garagen für viele Betroffene mit Emotionen verbunden sind und es sich um eine schwierige Gemengelage handelt. Auch er räumte Kommunikationsfehler seitens der Verwaltung ein, aber auch alle Stadträte hätten dieses Thema besser vorberaten können. Diese Vorberatung hätte in einer Sitzung des Bauausschusses, unter Vorsitz der AfD-Fraktion, stattfinden können, allerdings hat dieser in den bisherigen fünf Sitzungsketten nur zweimal getagt. Auch als diese Konsolidierungsmaßnahme beschlossen wurde, ist der Bauausschuss ausgefallen. Nunmehr liegt ein Antrag vor, der ohne Vorberatung in den Ausschüssen „durchgewunken“ werden soll.


Herr Brix hat Bedenken, dass dadurch ein weiterer Fehler gemacht werden könnte. Seine Bedenken richten sich beim möglichen Kauf der Garagen in Richtung Nebenkosten. So kämen zusätzliche Kosten, wie z.B. Notar- und Vermessungskosten, Kosten für Grundbucheintrag, Katasterfortführungsgebühren, Abmarkungskosten, Verwaltungsgebühren, etc. auf die Betroffenen zu. Eine Übernahme dieser Kosten durch die Stadt würde dem Konsolidierungsgedanken widersprechen. Er regte an, über die Gründung von z.B. Eigentümergemeinschaften oder Garagenvereinen nachzudenken. 

 

Um diese Angelegenheit intensiver vorzuberaten und vernünftige wirtschaftliche Möglichkeiten für alle Beteiligten zu finden, stellte er, im Namen der Fraktion „Die LINKE“, den Antrag, den Antrag der AfD-Fraktion in die Ausschüsse zu verweisen.

 

Der Bürgermeister erwiderte, dass es grundsätzlich so ist, dass die Notar- und Vermessungskosten vom Käufer zu tragen sind. Er betonte, dass sein Zusatzantrag genau diese Beratungsfolge bewirken soll. Das Bauamt ist beauftragt, die möglichen Vermessungskosten für ein Garagengrundstück zur Orientierung der Kaufinteressenten zu ermitteln.  Das Model des Kaufs über einen Garagenverein wurde in der Vergangenheit auch schon praktiziert. 

 

Herr Dr. Tillschneider, AfD-Fraktion, widersprach Herrn Brix, dass das derzeitige Problem nicht an den Unstimmigkeiten, welche es im Bauausschuss gab und die mittlerweile gelöst worden sind, gelegen hat. Auch er hätte es begrüßt, wenn man sich im Vorhinein mit den Eigentümern getroffen hätte. Die AfD-Fraktion erkennt das Bemühen des Bürgermeisters an, in dieser Sache zu schlichten und einen Kompromissantrag als Zusatzantrag einzubringen, dies schränkt allerdings den AfD-Antrag ein. Die AfD-Fraktion erhebt mit ihrem Antrag den Anspruch, dass Jedem angeboten wird, zu kaufen. Daher hält die AfD-Fraktion an ihrem Antrag fest und bittet um entsprechende Abstimmung.

 

Die CDU-Fraktion, Herr Mücke-Freihofer, sieht ebenso das Anliegen, die Eigentumsverhältnisse der Garagen neu zu ordnen, grundsätzlich als berechtigt an. Allerdings, dass, wie im AfD-Antrag gefordert, die Garagengrundstücke verkauft werden, ohne Bewertungsmethoden angewendet zu haben, kann die Fraktion nicht mittragen. Daher fordert die CDU-Fraktion eine sorgfältige und transparente Diskussion im Bau- und Finanzausschuss und spricht sich für eine Prüfung des Verkaufs der Garagen, unter der Betrachtung, welche Vor- und Nachteile ein Verkauf mit sich bringt und wie dies im Kontext mit der Haushaltskonsolidierung steht. Es wird um eine Wirtschaftlichkeitsabwägung gebeten. Nur auf dieser Basis kann den Bürgern sachgerecht und transparent begegnet werden.

 

Herr Wutke, AfD-Fraktion,  sprach sich gegen eine Einzelfallentscheidung, sondern für gleiches Recht für alle aus. Der Bürgermeister ergänzte hierzu, dass genau hier das Problem liegt. Wir sind zwar zum Großteil öffentlichem Recht unterworfen, aber genau in diesem speziellen Fall der Garagen befinden wir uns im Privatrecht. Wir befinden uns bereits im Gespräch mit Einwohnern, welche Nutzungsverträge aus DDR-Zeiten haben und sind dabei, eine Lösung zu finden, da dies eine besondere Situation darstellt. Hier steht die Frage einer möglichen Entschädigung im Raum. Eine rechtliche Auseinandersetzung soll vermieden werden. Für alle anderen Garagennutzer, die nach 1990 einen Pachtvertrag abgeschlossen haben, gilt das BGB.

 

Herr Dr. Tillschneider schlug vor, wenn lt. Haushaltskonsolidierungskonzept die Garagenthematik bis Ende 2026 geregelt sein soll, jetzt alle Pächter anzuschreiben und zu einer Versammlung einzuladen, um sich auf eine Lösung zu verständigen. Bis dahin sollten keine Entscheidungen seitens der Verwaltung getroffen werden. Der Bürgermeister erwiderte, dass dies durchaus machbar wäre, die AfD-Fraktion aber dann ihren Antrag zurückziehen müsste. Allerdings haben wir von 272 angeschriebenen Garagenpächtern bereits 222 Rückläufer und davon haben sich bereits 190 Pächter dafür ausgesprochen, die Garage weiter mieten zu wollen. Der Bürgermeister verwies nochmals auf seinen Zusatzantrag mit erneuter Beratung in den Ausschüssen, um eine entsprechende Kaufofferte vorzulegen.

 

Herr Brix erinnerte nochmals an seinen Antrag, den AfD-Antrag in die Ausschüsse zu verweisen, um eine ordentliche Lösung herbeizuführen.

 

Frau Hempel, Freie Liste Querfurt, wies darauf hin, dass jeder Pächter die Möglichkeit gehabt hätte, auf das Anschreiben der Verwaltung bei der Stadt nachzufragen.

 

Der Stadtratsvorsitzende bat um Abstimmung des Antrages der Fraktion „Die LINKE“, beide Anträge (Antrag AfD-Fraktion und Zusatzantrag Bürgermeister) heute nicht abzustimmen, sondern in die Ausschüsse zu verweisen.

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:    29

Davon anwesend:                               25                    

Ja-Stimmen:                                         5                                

Nein-Stimmen:                                   19                                

Enthaltungen:                                       1                                

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

Es folgte die Abstimmung des Zusatzantrages des Bürgermeisters:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:    29

Davon anwesend:                              25                                

Ja-Stimmen:                                       17                                

Nein-Stimmen:                                     0                                

Enthaltungen:                                       8

 

Der Stadtratsvorsitzende verlas die zu beschließende Beschlussempfehlung unter Ergänzung des Zusatzes:

„Die den Regelungen des Schuldrechtsanpassungsgesetzes unterfallenden städtischen Garagengrundstücke werden den bisherigen Pächtern nicht nur zur Miete, sondern alternativ auch zum Kauf angeboten. Die Verwaltung wird beauftragt, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Umwelt über das Für und Wider des Verkaufs von Garagengrundstücken vorzutragen sowie bis zur kommenden Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Kultur, Jugend, Soziales, Bildung und Sport eine Beschlussvorlage zu einem möglichen Verkaufspreis der Garagengrundstücke als Grundlage für eine Kaufofferte an die bisherigen Grundstückspächter vorzulegen.“

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:    29

Davon anwesend:                              25                                

Ja-Stimmen:                                       15                                

Nein-Stimmen:                                     0                                

Enthaltungen:                                     10                                

 

 

Beschluss der Ergänzungssatzung 2025 zur 2. Änderung der Satzung der Stadt Querfurt über die Umlegung der Verbandbeiträge der Unterhaltungsverbände „Wipper-Weida“, „Untere Unstrut“ und „Helme“ auf die Grundstückseigentümer in der Stadt Querfurt (Umlagesatzung)

Die Unterhaltungsverbände sind für die Instandhaltung von Gewässern sowie von Graben zuständig und dabei insbesondere für den Erhalt von deren Fließfähigkeit. Der hierfür notwendige jährliche Pflegeaufwand wird der Stadt als Beitrag in Rechnung gestellt. Dieser wird per Satzung auf die betroffenen Grundstückseigentümer anteilig umgelegt. Da sich diese Aufwendung von Jahr zu Jahr ändern können, wird vom Stadtrat in jedem Jahr eine entsprechenden Ergänzungssatzung beschlossen:

Der Umlagesatz für den Unterhaltungsverband „Wipper-Weida“ beträgt für das Kalenderjahr 2025 zur Umlage des

Flächenbeitrages          12,99 Euro/ha und zur Umlage des

Erschwernisbeitrages   14,22 Euro/ha.

Der Umlagesatz für den Unterhaltungsverband „Untere Unstrut“ beträgt für das Kalenderjahr 2025 zur Umlage des

Flächenbeitrages           11,41 Euro/ha und zur Umlage des

Erschwernisbeitrages      9,51 Euro/ha.       

Der Umlagesatz für den Unterhaltungsverband „Helme“ beträgt für das Kalenderjahr 2025 zur Umlage des Flächenbeitrages 14,29 Euro/ha.

Der Stadtrat sprach sich einstimmig dafür aus, die Ergänzungssatzung 2025 zur 2. Änderung der Satzung der Stadt Querfurt über die Umlegung der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Wipper-Weida“, „Untere Unstrut“ und „Helme“ auf die Grundstückseigentümer in der Stadt Querfurt (Umlagesatzung) zu beschließen.

 

Beschluss über die Behandlung des Jahresergebnisses des Jahres 01.01.-31.12.2024 Betrieb gewerblicher Art (BgA) Schwimmbad

In seiner Sitzung vom 19.12.2024 hat der Stadtrat der Stadt Querfurt einen Grundlagenbeschluss über die Behandlung der Jahresergebnisse des Betriebs gewerblicher Art (BgA) Schwimmbad (Beschluss Nr. RA/60/2024) gefasst, um die in den Regularien des BMF-Schreibens vom 28.01.2019 enthaltene Frist von 8 Monaten ab dem Ende des Jahresabschlussstichtages 31.12. des jeweiligen Wirtschaftsjahres einzuhalten.

Gemäß Körperschaftssteuererklärung vom 17.07.2025 beträgt das Jahresergebnis 2024 des BgA Schwimmbad 113.606 €. Über die Behandlung des ermittelten Jahresgewinns von 113.605,82 € soll ein separater Beschluss gefasst werden.

Durch die jährliche Ausschüttung der Kommunalwirtschaft Sachsen- Anhalt (KOWISA), in welcher die Stadt Querfurt ihre Anteile der enviaM eingelegt hat, wird für den BgA Schwimmbad ein positives Ergebnis erzeugt und der Verlustvortrag schrittweise abgebaut. Gleichzeitig bekommt die Stadt die anfallende Kapitalertragssteuer sowie den Solidaritätszuschlag erstattet.

Die Stadt Querfurt beschloss, den Gewinn des BgA Schwimmbad aus dem Jahresergebnis 2024 steuerlich einer Rücklage zuzuführen. 

 

Satzung über die Bildung von Schuleinzugsbereichen für die Grundschulen in der Trägerschaft der Stadt Querfurt (Schuleinzugsbereichsssatzung)

Hintergrund für die Neufassung dieser Satzung sind geänderte rechtliche Rahmenbedingungen im Schulgesetz. Gemäß § 41 des 18. Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) in Verbindung mit § 8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) ist die Stadt Querfurt als Träger der Grundschulen Querfurt und Schmon für die Bildung von Schuleinzugsbereichen zuständig und legt diese mit Zustimmung der Schulbehörde in einer Schuleinzugsbereichssatzung fest. 

Die Schaffung von Schuleinzugsbereichen regelt zum einen, dass die Schülerinnen und Schüler zur Erfüllung ihrer Schulpflicht die Schule besuchen, in deren Schuleinzugsbereich sie wohnen und zum anderen bieten die Veränderung und Zusammenlegung von Einzugsgebieten die Sicherung der Schulstandorte.

Die Umsetzung der in der Schulbezirkssatzung aus dem Jahr 2016 festgelegten Änderungen der Schuleinzugsbereiche ab dem Schuljahr 2025/26 wurde im September 2023 im Stadtrat nochmals diskutiert und von diesem bestätigt. 

Durch die vorgenommene Gesetzänderung ist nunmehr die Stadt Querfurt für Ausnahmegenehmigungen zur Abweichung von den für den jeweiligen Schüler festgelegten Schulstandort zuständig. 

Der Stadtrat sprach sich einstimmig für die Neufassung der Satzung über die Bildung von Schuleinzugsbereichen für die Grundschulen in der Trägerschaft der Stadt Querfurt aus.

 

Abwägungsbeschluss Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Vor dem Nebraer Tor“ der Stadt Querfurt (Aldi Neubau)

Der Stadtrat der Stadt Querfurt hat gemäß § 2 (1) BauGB in seiner Sitzung am 12. Oktober 2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Vor dem Nebraer Tor“ beschlossen. Im März 2024 wurde hierzu ein Vorentwurf vorgelegt, anhand dessen sowohl die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB durchgeführt als auch die Nachbargemeinden sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt und um Äußerung auch im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der durchzuführenden Umweltprüfung gebeten wurden (§ 4 (1) BauGB). Die im Rahmen dieser Beteiligung eingegangenen Anregungen und Hinweise wurden abgewogen und das Ergebnis in den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Stand März 2025) eingearbeitet. Der Stadtrat der Stadt Querfurt hat in seiner Sitzung am 22. Mai 2025 diesen Entwurf mit Begründung und Umweltbericht gebilligt sowie den Bürgermeister bzw. die Stadtverwaltung beauftragt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan, Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats zu veröffentlichen bzw. öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB einzuholen.

 

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht ist gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 23. Juni 2025 bis zum 01. August 2025 veröffentlicht bzw. öffentlich ausgelegt worden; zugleich sind mit Anschreiben vom 20. Juni 2025 die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) BauGB über die öffentliche Auslegung benachrichtigt und gemäß § 4 (2) BauGB zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden. Die in diesem Rahmen vorgebrachten Anregungen und Hinweise sind geprüft und abgewogen worden.

 

Aufgrund der im o.g. Beteiligungsverfahren geäußerten Anregungen und Hinweise wurde der Bebauungsplan nach den Verfahren gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB durch geringfügige, die Grundzüge der Planung nicht berührende Änderungen angepasst. Gemäß § 4a (3) BauGB wurden die hiervon berührten Behörden des Landkreises Saalekreis sowie der Vorhabenträger als betroffene Öffentlichkeit im Rahmen einer Beratung am 02. September 2025 über die nachträglichen Anpassungen informiert bzw. in Kenntnis gesetzt; es wurden keine weiteren Anregungen geäußert.

 

Der Stadtrat der Stadt Querfurt hat die im Rahmen der Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB, der Veröffentlichung bzw. der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB und vorgebrachten Anregungen und Hinweise geprüft und mit dem aus der Anlage ersichtlichen Ergebnis abgewogen. Das Votum hierfür war einstimmig. Denjenigen, die Anregungen geäußert haben, soll das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt werden. 

 

Da zum Zeitpunkt der Stadtratssitzung der vor dem Satzungsbeschluss zu unterzeichnende Durchführungsvertrag noch nicht vorlag, wird der Satzungsbeschluss in der letzten Sitzung dieses Jahres nachgeholt. Der Vorhabenträger hat angekündigt auf Basis der Abwägung den Bauantrag zu erarbeiten und bereits beim Bauordnungsamt einzureichen. Sobald der Satzungsbeschluss vorliegt und bekanntgemacht worden ist, kann die Genehmigungsbehörde abschließend über das Projekt entscheiden. Die Zielstellung des Vorhabenträgers ist es noch im ersten Halbjahr kommenden Jahres mit den Bauarbeiten zu beginnen.

 

Beschluss über die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ersatzneubau zweier Legehennenställe“ in Gatterstädt

Die Querfurter Frischei GmbH & Co. KG aus 06279 Farnstädt, Querfurter Weg 1 stellte mit Schreiben vom 04.09.2025 den Antrag gemäß § 12 (2) BauGB, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. 

Die Vorhabenträgerin beabsichtigt, die bestehenden Legehennenställe am Standort Querfurt, Eislebener Straße 13 – 15 rückzubauen. Auf dem westlichen der drei Teilstandorte soll ein entsprechender Ersatzneubau errichtet werden.  Der Standort befindet sich im Außenbereich zwischen Querfurt und Gatterstädt und verfügt über eine Direktanbindung an die Bundesstraße B 180. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Flurstücke 258, 28/2, 248, 249, 251 und 255 in der Flur 5 der Gemarkung Gatterstädt sowie die Flurstücke 546 und 547 in der Flur 6 der Gemarkung Querfurt.

Der Stadtrat beschloss einstimmig die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ersatzneubau zweier Legehennenställe“ in Gatterstädt gemäß § 12 (2) BauGB.

 

Beschluss über die Zustimmung zur Eilentscheidung über die Nachbeauftragung „Sanierung Hauptleitung OD Steigra“ der Firma Meliorations-, Straßen- und Tiefbau GmbH in Höhe von 300.000 €.

Im September 2024 musste im Bereich unterhalb der „Kniebreche“ bei Steigra ein Stück der Gefälledruckleitung wegen austretenden Schmutzwassers im Rahmen einer Havarie erneuert werden. Es bestand die Gefahr der Verseuchung des Teichbiotopes in unmittelbarer Nähe. Dabei wurde festgestellt, dass auch der weitere Leitungsverlauf saniert werden muss. Vor diesem Hintergrund und der von der Verbandsgemeinde Weida-Land im August geplanten Sanierungsarbeiten am dortigen Biotop, wurden drei Planungsbüros abgefragt, ob sie kurzfristig ein Angebot zur Sanierung erstellen können. Den Zuschlag hierfür erhielt das Ingenieurbüro Henry-Fritz Böhm aus Querfurt. Nach erfolgter Ausschreibung der Bauleistung erhielt die Firma Meliorations-, Straßen- und Tiefbau GmbH Laucha im Juni den Auftrag zur Ausführung der Baumaßnahmen. Bei einer Betriebsbefahrung informierte der Bürgermeister die Mitglieder des Betriebsausschusses am 18.06.2025 vor Ort über die notwendigen Arbeiten. Im Rahmen dieser Bauarbeiten konnte immer wieder das gleiche Schadensbild (Auflösung des inneren Betonmantels sowie Oxidation und Bruch des äußeren Stahlmantels) festgestellt werden. Eine DIN-gerechte Ableitung des Schmutzwassers ist nicht gewährleistet. Daher hat der Bürgermeister entschieden, die bereits tätige Firma Meliorations-, Straßen- und Tiefbau GmbH Laucha mit der Sanierung des verbleibenden Teiles der Druckleitung im Bereich des Naturschutzgebietes bis zur L177 zu beauftragen. Die hierfür notwendigen 300.000 € Mehrauszahlungen sollen aus der geplanten Maßnahme für Gatterstädt Nord umgeschichtet werden, da sie dort in diesem Jahr nicht mehr benötigt werden. Mit dem Wirtschaftsplan 2026 werden diese Mittel dann wieder entsprechend nachgeplant.

 

Der Stadtrat stimmte einstimmig der Eilentscheidung über die Nachbeauftragung „Sanierung Hauptleitung OD Steigra“ an die Firma Meliorations-, Straßen- und Tiefbau GmbH Laucha in Höhe von 300.000 € und deren Deckung aus dem Ansatz für Gatterstädt Nord zu. Außerdem wurden zwei Vorratsbeschlüsse für die Vergaben des Sammlers am Döcklitzer Tor zur Entwässerung von Querfurt Nord sowie für den 1. Bauabschnitt von Gatterstädt Nord gefasst.

 

1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Querfurt

Laut § 8 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) können Kommunen die Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises durch Satzung regeln, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Organe der Stadt Querfurt, der Stadtrat und der Bürgermeister (Hauptverwaltungsbeamte), erlassen Rechtsvorschriften durch Beschluss im Stadtrat und die Unterschrift des Hauptverwaltungsbeamten. Nach Beschluss und Signatur muss eine Rechtsvorschrift der Öffentlichkeit verkündet werden (§9 (1) KVG LSA), um in Kraft treten zu können. Diese Verkündung bzw. Bekanntmachung, die bislang im Amtsblatt der Stadt Querfurt erfolgte, kann laut § 9 (2) KVG LSA auch digital auf der Internetseite der Kommune rechtssicher veröffentlicht werden. 

 

Der Vorteil der elektronischen Verkündung liegt vor allem in der einfacheren Verfügbarkeit für die Nutzerinnen und Nutzer. Auf elektronisch verkündete Rechtsvorschriften kann jederzeit kostenfrei zugegriffen werden, ohne dass in der Verwaltung nach einer Kopie gefragt werden muss, die zeitlich begrenzt mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.

 

Damit die Stadt Querfurt entsprechend der Vorgaben des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt ihre Rechtsvorschriften digital verkünden kann, muss der 1. Absatz des § 17 der Hauptsatzung der Stadt Querfurt geändert werden.

 

Mit der Änderung der Hauptsatzung kann die Stadt Querfurt am Pilotprojekt „eVerkündung“ des Landes Sachsen-Anhalt teilnehmen. Das kostenfreie Programm ermöglicht der Verwaltung und dem Stadtrat zukünftig medienbruchfrei die Erstellung oder Änderung von Satzungen vom ersten Entwurf bis zur finalen Verkündung. 

 

Der Stadtrat befürwortete einstimmig die Änderung der Hauptsatzung.

 

Videoüberwachung auf dem neu errichteten Burgspielplatz der Stadt Querfurt in den Abend- und Nachtstunden 

Um Vandalismus und Diebstahl vorzubeugen, wurden durch die Stadtverwaltung die rechtlichen Möglichkeiten geprüft, Videokameras auf dem neu errichteten öffentlichen Burgspielplatz an der Friedhofspromenade zu installieren. Der am 25. April dieses Jahres eröffnete Spielplatz wertet nicht nur die umliegenden Wohngebiete auf, sondern ist ein neuer Mittelpunkt für Kinder und Familien in der Stadt.

 

Die Kosten für den Bau des Spielplatzes einschließlich Spielgeräte, Trinkbrunnen, Bänke etc. betrugen ca. 85.000 €. Um den Spielplatz wurde eine Zaunanlage errichtet, welche in der Nacht abgeschlossen wird.

 

In unmittelbarer Nähe des Spielplatzes befindet sich ein öffentlicher Parkplatz sowie ein öffentliches Toilettenhäuschen. Dieses Toilettenhäuschen war in jüngster Vergangenheit wiederholt Ziel von Vandalismus und Diebstahl. Es liegen mehrere Anzeigen wegen Sachbeschädigung sowie Diebstahl beim zuständigen Polizeirevier Saalekreis vor. Trotz regelmäßiger Kontroll- und Einsatzfahrten des Ordnungsamtes sowie der Polizei konnten bislang die Täter nicht ermittelt werden. Von Bagatellschäden und bloßen Verunreinigungen ist hier nicht die Rede. Aktuell wurde in den Nachtstunden vom 23. zum 24. September 2025  an dieser WC-Anlage ein Sachschaden in Höhe von ca. 2.000 € verursacht. Die Geldkassette an der Schließanlage der WC-Tür wurde völlig zerstört. Am 25. September 2025 wurde eine weitere Sachbeschädigung festgestellt. Täter gruben neben der WC-Anlage einen Rohrpfosten samt Fundament aus und zerstörten den daran befindlichen Papierkorb sowie mehrere Pflastersteine.

 

Kommunen haben unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 des Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetzes Sachsen-Anhalt (DSAG LSA) die Möglichkeit, öffentlich zugängliche Bereiche durch optisch-elektronische Einrichtungen zu beobachten, soweit dies zum Schutz des Eigentums oder Besitzes notwendig ist. Dies ist hier der Fall.

 

Dabei besteht die Pflicht der Kommune zur Abwägung dahingehend, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass überwiegend schutzwürdige Interessen Betroffener den berechtigten Interessen der Kommune entgegenstehen.

 

Die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Kinder und ihrer Begleitpersonen werden bei diesem Vorhaben angemessen berücksichtigt, indem die Kamera nur dann in Betrieb gesetzt werden soll, wenn der Spielplatz verschlossen ist (Abend- und Nachtstunden) und sich darauf keine Personen aufhalten sollten. 

 

Der Stadt Querfurt obliegende Informationspflicht gegenüber den von der Videoüberwachung betroffenen bzw. sich zumindest betroffen fühlenden Personen kommen wir durch die Anbringung eines deutlich sichtbaren Hinweisschildes, auf welchem auf die Videoüberwachung aufmerksam gemacht wird, nach. Die Kosten für die Installation der Videoüberwachung betragen ca. 4.000 €. 

 

Die Mitglieder des Hauptausschusses haben sich in der letzten Sitzung am 25.09.25 dafür ausgesprochen, den entsprechenden Beschluss des Stadtrates, vor dem Hintergrund der jüngsten Sachbeschädigungen, bereits in der Sitzung des Stadtrates am 09.10.25 zu fassen.

 

Der Stadtrat beschloss die Installation von Kameras zur Videoüberwachung des Burgspielplatzes an der Friedhofspromenade in der Stadt Querfurt.

 

Umbenennung des Sportplatzes Weißenschirmbach in „Heinz-Rühlemann-Sportstätte“

Die Benennung von Straßen und Plätzen fällt gem. § 45 Abs. 3 Nr. 1 KVG LSA in die Zuständigkeit des Stadtrates. Sind in diesem Zusammenhang Belange einer Ortschaft betroffen, ist vor einer Entscheidung gem. § 84 Abs. 2 Nr. 5 KVG LSA der Ortschaftsrat anzuhören.

Die Spielvereinigung Weißenschirmbach hat in den letzten beiden Jahren ihre Vereinstätigkeit deutlich verstärkt und engagiert sich momentan insbesondere bei der Herrichtung des kommunalen Sportplatzes Weißenschirmbach und der erneuten Etablierung einer Fußballmannschaft im Ort. In diesem Zusammenhang wurde das Spielfeld erneuert und Sanierungsarbeiten am Sportlerheim vorgenommen. Über eine LEADER-Förderung sollen eine Flutlichtanlage und Ballfangnetze beschafft werden. Die Stadtverwaltung  unterstützt diese Aktivitäten. Daher wurde die Anfrage auf Umbenennung des Sportplatzes Weißenschirmbach in „Heinz-Rühlemann-Sportstätte“ durch die Spielvereinigung an den Bürgermeister gerichtet. Heinz Rühlemann ist Mitbegründer des örtlichen Sportvereins und war dort über Jahrzehnte hinweg ehrenamtlich tätig. Vor dem Hintergrund seines 90. Geburtstages am 14.09.2025 und der geplanten feierlichen Einweihung der Sportstätte nach erfolgter Sanierung wurde im Vorstand der Spielvereinigung Weißenschirmbach deren Umbenennung angeregt.

Einstimmig wurde die Umbenennung des Sportplatzes Weißenschirmbach in „Heinz-Rühlemann-Sportstätte“ vom Stadtrat beschlossen. Der Bürgermeister gratulierte dem anwesenden Heinz Rühlemann, der erst vor Kurzem seinen 90. Geburtstag feierte, persönlich zu dieser besonderen Ehre.

 

Einwohnerfragestunde:

Die Einwohnerfragestunde wurde von den 37 anwesenden Gästen rege genutzt, vor allem die Garagenproblematik wurde ausführlich z.T. sehr emotional diskutiert. Insbesondere wurde Kritik an der Kommunikation der Stadtverwaltung geäußert. Der Bürgermeister verdeutlichte mehrfach die Rechtslage und unterstrich, dass die Stadt durch das Eigentum an Grund und Boden nach bundesdeutschen Recht damit auch Eigentümer der darauf befindlichen Garage sei. Mit der Umwandlung der bisherigen Pachtverträge in Mietverträge setzte die Verwaltung geltendes Recht sowie eine Maßnahme aus der Haushaltskonsolidierung um. Gleichzeitig räumte er ein, dass die Kommunikation seitens der Verwaltung hätte besser laufen können. Ausgehend vom eingangs gefassten Beschluss würden sich nun die Ausschüsse mit der Problematik befassen, damit zum Jahresende eine Kaufofferte an die bisherigen Pächter städtischer Garagengrundstücke versandt werden kann. Er betonte, dass damit kein Anspruch auf den Verkauf durch die Stadt einher gehe. Jedes Kaufinteresse stelle eine Einzelfallentscheidung des Stadtrates dar, die es gelte vorsichtig abzuwägen, weil hierbei insbesondere auch städtebauliche Aspekte zu berücksichtigen seien. Daher sei mit einer Entscheidung erst im kommenden Jahr, idealerweise im ersten Quartal zu rechnen.

 

Herr Hans-Ulrich Lehmann bedankte sich für die Worterteilung und bei seinen Vorrednern, Herrn Dr. Tillschneider und Herrn Brix zum Thema Garagen. Er gab ein Statement ab und der Bürgermeister teilte Herrn Lehmann mit, dass es sich bei ihm um einen Sonderfall handelt und die Verwaltung, so wie auf alle Nutzer von Garagengrundstücken mit einem entsprechenden Vertrag aus DDR-Zeiten, zukommen wird, um sich in der Angelegenheit nochmals auszutauschen, um einen Kompromiss zu finden.

 

Auch Frau Karin Fleischer meldete sich zu Wort und kritisierte, wie schon in der Sitzung des Hauptausschusses am 25.09.25, den Umgang mit den Garagenpächtern, die fehlende vorherige Kommunikation. Ihre Frage an die Verwaltung lautete, ob es möglich ist, den Garagenkauf, ob nun als Einzelkauf oder als gegründeter Verein, bis zum 31.12.2025 umzusetzen. Der Bürgermeister antwortete Frau Fleischer, dass sowohl der Einzelkauf als auch der Kauf eines Garagenkomplexes als Garagenverein möglich ist, eine Umsetzung bis zum 31.12., auch aufgrund des soeben gefassten Beschlusses, allerdings nicht.

 

Herr Manfred Breuer ist Mitglied im Garagenverein Ahornstraße und schlug vor, den Kauf der Garagen über einen Garagenverein abzuwickeln.

 

Frau Fleischer meldete sich zu Wort. Sie hat einen Nutzungsvertrag vor 1990 abgeschlossen. Ihrem Verständnis nach würde es bedeuten, bis ihr ein Kaufantrag vorliegt, müsste sie mieten. Aufgrund der noch zu klärenden Unstimmigkeiten ist sie allerdings nicht bereit, einen Mietvertrag zu unterschreiben, da sie sich, ihrer Meinung nach, damit selbst enteignet. Der Bürgermeister wies Frau Fleischer wiederholt darauf hin, dass die Nutzer der DDR-Garagen einen Sonderfall darstellen. Weiter betonte er, dass die Verwaltung nochmals auf sie zukommen und eine mögliche Lösung, die ihr bereits im persönlichen Gespräch erörtert wurde, für ihren speziellen Fall anbieten wird. Sollte sie einen Entschädigungsanspruch geltend machen wollen, wäre durch sie zunächst der Nachweis zu erbringen, dass eine Verkehrswerterhöhung für ihr Garagengrundstück tatsächlich vorliegt.

 

Herr Elix hat vor zwei Jahren eine Garage gekauft und zählt demnach nicht zu den sogenannten Sonderfällen. Dennoch fragte er nach, warum es nicht möglich ist, die Mietzahlung bis zur Klärung 2026 auszusetzen. Der Bürgermeister verwies nochmals auf seine bereits ausführlichen Erklärungen, warum es zu seinem Zusatzantrag kam, wie der weitere Verfahrensweg ist und dass, bis auf die Sonderfälle, die unter das Schuldrechtsanpassungsgesetz fallen, sich der Stadtrat eine objektive Meinung zum Verkauf bilden muss.

 

Trotz der z.T. sehr emotional geführten Diskussion, insbesondere in der Einwohnerfragestunde, verlief die Stadtratssitzung dennoch sehr sachlich und geordnet.

Im letzten Quartal wird sich weiter der Problematik der Stadtgaragen im Stadtrat gewidmet.

 

Die kommenden Sitzungen sind auf der städtischen Homepage zusammen mit der jeweiligen Tagesordnung zu finden.

 

Andreas Nette

Bürgermeister