Winterdienst obliegt den Anrainern
Aktuell beschwert sich eine Vielzahl von Personen bei der Stadt und in den Sozialen Medien darüber, dass der Winterdienst entlang vieler Fußwege nicht ausreichend durchgeführt ist. Das Ordnungsamt der Stadt Querfurt macht in diesem Zusammenhang auf die Straßenreinigungssatzung aufmerksam, die eindeutig die Reinigungspflicht und die Durchführung des Winterdienstes regelt. Danach haben die Anwohner und Gewerbetreibenden für die Durchführung des Winterdienstes auf Geh- und Radwegen entlang ihrer Grundstücke zu sorgen, auch wenn diese durch Grünstreifen o.ä. voneinander getrennt sind.
Weiterhin weist das Ordnungsamt darauf hin, dass Schnee und Eis nicht auf öffentliches Gelände verbracht werden dürfen. Das bedeutet: Keinen Schnee auf die Straße schieben!
In Richtung Wochenende sollen die Temperaturen milder werden und es ist mit Tauwetter zu rechnen. Bitte achten Sie darauf, dass die Straßeneinläufe und Entwässerungsrinnen frei sind, damit das Schmelzwasser ungehindert ablaufen kann.