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Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Querfurt

07. 07. 2017
Stadtrat beschließt Wahltermin am 24.09.2017.


 

Die Stellenausschreibung für das Amt der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Querfurt finden Sie hier.


Wahlbekanntmachung

Auf der Grundlage des § 6 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288, 333) und auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtrates der Stadt Querfurt vom 29.06.2017 wird hiermit bekannt gemacht:

1. Die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters für die Stadt Querfurt findet am 24. Sept. 2017 statt.

2. Als Tag für eine eventuell notwendige Stichwahl ist der 08. Okt. 2017 bestimmt worden.

3. Die Wahlzeit dauert jeweils von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Weiterhin mache ich gemäß § 38a Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA S. 339), zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Nov. 2015 (GVBl. LSA S. 573) bekannt:

Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Sie sind verpflichtet, eine Versicherung gemäß § 38a Abs. 2 (Anlage 8b) KWO LSA mit ihrer Bewerbung abzugeben.
Querfurt, 03.07.2017


Helmis
Wahlleiterin
 

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