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Auszeichnung für Burgmusikschule

Burgmusikschule rezertifiziert

 

Am Freitag, dem 2. November erhielten unsere Musikschulen des Saalekreises in Magdeburg die Urkunden über die erfolgreiche Rezertifizierung des Qualitätssystems Musikschule (QsM) und damit die Voraussetzung für die Genehmigung zum Führen der Bezeichnung STAATLICH ANERKANNTE MUSIKSCHULE im Land Sachsen-Anhalt. Die Urkunden wurden von Frau Sigrid Neugebauer-Schettler, Mitglied des Bundesvorstands des VdM und Herrn Gunnar Schellenberger, Staatssekretär für Kultur in der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt übergeben.

 

Kulturstaatssekretär Dr. Schellenberger verlieh insgesamt 11 Musikschulen des Landes Sachsen-Anhalt die staatliche Anerkennung für weitere vier Jahre.

 

Diese Rezertifizierung war möglich, da die Musikschulen erneut erfolgreich eine externe Prüfung im Qualitätssystem Musikschule (QsM) bestanden haben, wofür Sigrid Neugebauer-Schettler, Mitglied des Bundesvorstandes des Verbands deutscher Musikschulen e.V. (VdM), kurz zuvor die entsprechenden Urkunden überreicht hatte. Damit bleiben seit 2010 auch weiterhin alle 20 öffentlichen Musikschulen in Sachsen-Anhalt staatlich anerkannte Bildungseinrichtung.

 

Die Grundlage der Zertifizierung ist das Gesetz zur Förderung und Anerkennung von Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt (MSG). Staatlich anerkannte Musikschule zu sein bedeutet deshalb, eine doppelte Qualitätsauszeichnung zu erhalten: Zum einen erfüllen die Musikschule alle strukturellen Voraussetzungen, um mit Landesmitteln gefördert zu werden. Zum anderen können die Musikschulen nachweisen, dass sie auch soliden betriebswirtschaftlichen Anforderungen standhalten. So arbeiten sie nachweislich erfolgreich mit dem European Foundation for Quality Management (EFQM) als ein international renommiertes Qualitätsmanagements, das der Verband deutscher Musikschulen e.V. (VdM) zum QsM spezifiziert und das Land als Qualitätsvoraussetzung zur staatlichen Anerkennung bestätigt hat.

 

Es gibt kein anderes Bundesland, in dem alle kommunalen Musikschulen staatlich anerkannte Bildungseinrichtungen sind und dieses gleichzeitig alle vier Jahre erneut unter Beweis stellen müssen. Musikalische Bildung an einer staatlich anerkannten Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt zu erhalten bedeutet deshalb, eine Einrichtung zu nutzen, die dauerhaft und stets aktualisiert bundesweit höchsten Qualitätsstandards entspricht.

 

 

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