5 % Rabatt gilt noch bis Jahresende

Die Grundstückseigentümer des Sanierungsgebietes „Altstadt und Thaldorf“, die bislang noch nicht die Möglichkeit der freiwilligen Ablösung des Ausgleichsbetrages genutzt haben, können dies noch bis Jahresende nachholen. Ab dem 01. Januar 2021 wird dann der gesetzlich vorgeschriebene Ausgleichsbetrag in vollem Umfang mit Bescheid durch die Stadt Querfurt erhoben.


Mitte des Jahres 2017 hatte die Stadt, durch einen Beschluss des Stadtrates, eine Rabattierung der Ausgleichsbeträge für die Grundstückseigentümer angeboten (siehe Stadtanzeiger 04/2017). Konnten die Eigentümer in 2017 noch 20 Prozent sparen, wurden die Margen von Jahr zu Jahr um 5 Prozent gesenkt. Das Angebot wurde bislang sehr gut angenommen. Von 747 Grundstückseigentümern haben bereit 577 bezahlt. Die durch diese frühzeitigen Ablösungen entstandenen Einnahmen wurde von der Stadt Querfurt in drei neue Baumaßnahmen investiert. So flossen von den bislang eingenommenen 978.511,78 Euro jeweils mehr als 400.000 Euro in die Bauvorhaben Freimarkt (1. Bauabschnitt) und August-Bebel-Straße (grundhafter Ausbau und Sanierung der Straßenbeleuchtung). Weiterhin konnte die Straßenbeleuchtung im Wasserweg für knapp 6.000 Euro erneuert werden. Derzeit wird am Burgring die Straßenbeleuchtung erneuert, auch diese Maßnahme wird aus den vorzeitig abgelösten Beträgen gezahlt.
Die Sanierungsmaßnahmen im Gebiet „Altstadt und Thaldorf“ laufen seit 1990. Insgesamt wurden in dieser Zeit mehr als 27 Millionen Euro Fördermittel in diesem Bereich verbaut. Vorteil der vorzeitigen Ablösung der Ausgleichsbeträge ist, dass die eingehenden Gelder wieder in dem Sanierungsgebiet eingesetzt werden dürfen und nicht an den Bund zurückgezahlt werden müssen. So hat die Stadt Querfurt dank der Bereitschaft der Grundstückseigentümer bislang eine knappe Million Euro in der Stadt einsetzen können.


Wenn Sie als Grundstückseigentümer des Sanierungsgebietes bisher noch nicht gezahlt haben, dann ist jetzt noch die Gelegenheit Geld zu sparen. Im nächsten Jahr werden die Ausgleichbeträge mit 4,50 €/m² erhoben. Anders als Straßenausbaubeiträge, die bis Jahresende in Sachsen-Anhalt abgeschafft werden sollen, bleiben Ausgleichbeträge aber auch Erschließungsbeiträge, für etwa den Anschluss an das zentrale Abwassersystem, gesetzlich weiter verpflichtend vorgeschrieben.


Weitere Informationen zum Ausgleichsbetrag und dem Sanierungsgebiet erhalten Sie im Bauamt der Stadt Querfurt unter 034771-60167 oder unter bauamt(at)querfurt.de.