15 Kilometer - Beschränkung aufgehoben

Ab dem 30. Januar 2021 tritt die 1. Änderung der bereits bestehenden 2. Rechtsverordnung des Landkreis Saalekreis in Kraft.

 

Mit der Änderung wird die Beschränkung auf den 15 - Kilometer - Radius aufgehoben. Voraussetzung für die Aufhebung ist ein Inzidenzwert von unter 200 über einen Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Tagen. Laut Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt sind hierfür die Zahlen des Robert - Koch - Institutes maßgeblich.

 

Die Festlegungen zur Absonderung bleiben weiter bestehen. In diesem Zusammenhang weist der Landkreis noch einmal darauf hin, dass positiv Getestete sich unverzüglich und selbstständig in Quarantäne zu begeben haben. Diese gilt direkt für 14 Tage ab dem Tag der Testung. Des Weiteren ist das Gesundheitsamt zu informieren:

 

Telefon:        03461 402727

 

E-Mail:        

 

Personen, die mit positiv Getesteten im selben Haushalt leben, müssen sich ebenfalls in 14-tägige Quarantäne begeben. Dies gilt sobald sie Kenntnis darüber haben und wird berechnet ab Testtag des positiv getesteten Haushaltsangehörigen.

 

Detaillierte Informationen finden Sie unter www.saalekreis.de/de/coronavirus.html