3. Rechtsverordnung des Landkreises Saalekreis tritt in Kraft

Ab dem 16. Februar 2021 tritt die 3. Rechtsverordnung des Landkreis Saalekreis in Kraft.

 

Die Festlegungen zur Absonderung bleiben weiter bestehen. Das Gesundheitsamt ist umgehend und selbstständig von dem Getesteten über ein positives Corona-Ergebnis zu informieren:

 

 

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