Keine Testpflicht für vollständig Geimpfte

Laut einer Mitteilung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration sind vollständig geimpfte Personen in Sachsen-Anhalt nach der aktuell gültigen 11. Eindämmungsverordnung von der Testpflicht auf Covid-19 befreit. Die Regelung gilt in Geschäften oder beim Friseur, aber auch für Berufe, die einer täglichen Testpflicht unterliegen wie Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Pflegekräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Altenpflegeheimen. Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen sind ebenso von der Testpflicht befreit, wenn eine vollständige Impfung vorhanden ist.