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Informationen zur Reform der Grundsteuer

Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür werden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Zum ersten Mal wird die auf den neuen Grundsteuerwerten basierende Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 zu zahlen sein. Bis dahin gelten die bisherigen Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge weiter.


Im Juni 2022 werden vom Finanzamt Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer verschickt. Neben dem Aktenzeichen werden auch die Bezeichnung des Flurstücks bzw. eines Großteils der Flurstücke, die unter dem Aktenzeichen gespeichert sind, aus dem Informationsschreiben ersichtlich.

 

Ab dem 1. Juli 2022 können die Grundstückseigentümer für Ihre Grundstücke die Steuererklärung einreichen. Die „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“ (Feststellungserklärung) ist elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Über „Mein ELSTER“ steht Ihnen ab dem 1. Juli 2022 die Möglichkeit der elektronischen Abgabe der Feststellungserklärung zur Verfügung. Bis spätestens 31. Oktober 2022 müssen Sie Ihre Daten übermittelt haben.

 

Häufig gestellte Fragen:


Wo finde ich die Bodenrichtwerte?
Die Bodenrichtwerte findet man über den Gastzugang des Landesvermessungsamtes
 

Wo finde ich die Maße des Grundstücks?
Die Maße findet man im Grundbuchauszug oder Katasterauszug.

 

Wo finde ich die Maße des Gebäudes?
Die Maße findet man in den Bauunterlagen.


Weitere Informationen, Hinweise und Erklärvideos finden Sie unter folgendem Link:
Informationen für Grundstückseigentümer (sachsen-anhalt.de)

 

 

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