Abgabe Grundsteuerwerterklärung bis 31. Januar!

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz, wie Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, sind aufgefordert bis zum 31. Januar 2023 ihre Grundsteuerwerterklärung abzugeben.

 

Weitere Einzelheiten finden Sie auf den Seiten des Finanzministeriums Sachsen-Anhalt.