Eine bodenlose Frechheit - Streuobstwiese ohne Genehmigung gefällt

Stadt Querfurt, den 02. 03. 2018

Da staunten selbst die Verantwortlichen der Stadt- und Kreisverwaltung nicht schlecht, mit welcher Dreistigkeit die Streuobstwiese auf dem ehemaligen Grundstück „Sturm“ (Vor dem Nebraer Tor) abgeholzt wurde.

 

Am 26.02. stellten Anwohner des Nebraer Tores fest, dass Fällarbeiten innerhalb des oben genannten Grundstückes stattfinden. Die zuständige Mitarbeiterin der Verwaltung fand sich daraufhin umgehend dort ein und veranlasste die Einstellung der Arbeiten. Gleichzeitig wurde die untere Naturschutzbehörde des Landkreises zuständigkeitshalber in Kenntnis gesetzt. Von besonderer Dreistigkeit zeugt, dass die Arbeiten fortgesetzt wurden und sie am Nachmittag des 26.02. wiederholt unterbunden werden mussten.

 

Neben zwölf Eschen und einem Ahorn (Laubbäumen), die der Baumschutzsatzung der Stadt Querfurt unterliegen, wurden ca. 20 Obstbäume gefällt und damit die Streuobstwiese beseitigt. Diese ist gemäß § 22 Naturschutzgesetz Sachsen-Anhalt besonders geschützt. Das verdeutlicht die Ignoranz des Eigentümers sich an bestehende Vorschriften zu halten.

 

Die Stadtverwaltung duldet keinesfalls eine derartige Vorgehensweise und wird aufgrund der 13 rechtswidrig gefällten Laubbäume ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten und Ersatzpflanzungen anordnen. Ebenso hat der Landkreis, als für die Streuobstwiese zuständig, per Verfügung die Ersatzpflanzung von 20 neuen Obstbäumen an Ort und Stelle angewiesen und wird ebenfalls ein Bußgeld verhängen.

 

Andreas Nette

Bürgermeister