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Aufstallungspflicht ab 1. Mai aufgehoben

Nach der Aufhebung des Sperrbezirkes zum Schutz vor der Geflügelpest am 21. April 2021 werden mit der aktuellen Allgemeinverfügung sowohl das Beobachtungsgebiet als auch die Aufstallungspflicht ab dem 01. Mai 2021 aufgehoben.

 

Nach Feststellung der Geflügelpest im Landkreis in Krosigk wurden alle erforderlichen Maßnahmen getroffen, um einen weiteren Ausbruch zu unterbinden. Bei den darauffolgenden Kontrollen aller Geflügelhaltungen im Sperrbezirk wurden keine weiteren Ausbrüche festgestellt.

 

Alle weiteren Informationen zur Geflügelpest finden Sie hier.

 

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