Bebauungspläne (in Aufstellung)
Bebauungsplan „Solarpark Weißenschirmbach“
Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss
für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Weißenschirmbach“
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Weißenschirmbach“ mit dem Ziel der Festsetzung eines Sondergebietes „Solarpark“ unter der Maßgabe, dass ein Abstand der Solarmodule von 50m in Richtung Westen und Richtung Norden zur Wohnbebauung des Flurstückes 232 eingehalten und ein Blendgutachten erstellt wird, beschlossen.
Die seit einigen Jahren brach liegende, in der Stadt Querfurt OT Weißenschirmbach befindliche Fläche der ehemaligen Kaninchenzuchtanlage (Gemarkung Weißenschirmbach, Flur 1, Flurstück 244, 246, 233, 79, 78, 220, 221, 222, 218 und 76/59), soll durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu einem Solarpark entwickelt werden.
Die EVH GmbH aus Halle (Saale) beabsichtigt, am o.g. Standort eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu errichten. Die geplante Leistung der Anlage beträgt voraussichtlich 12.000 kWp auf einer Plangebietsfläche von ca. 11 ha und wird mit 24.000 Solarmodulen ausgelegt. Die Anlage wird mit Stahlträgern als Rammpfosten auf einem Gestellsystem im Boden verankert.
Entsprechend der durchgeführten Netzverträglichkeitsprüfung durch die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH soll die Einspeisung des erzeugten Stroms über ein Mittelspannungskabel in das Umspannwerk Reinsdorf erfolgen. Eine Tagesaussage hierzu liegt der EVH GmbH vor.
Die EVH verpflichtete sich zur Übernahme der Planungskosten. Die Übernahme der Kosten für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Weißenschirmbach“ wird mit dem Vorhabenträger (EVH GmbH) in einem städtebaulichen Vertrag geregelt.
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch wird dieser Aufstellungsbeschluss hiermit bekanntgemacht.
Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 13.01.2023 im Amtsblatt der Stadt Querfurt Nr. 01/2023 öffentlich bekanntgemacht.
Nette
Bürgermeister
Bebauungsplan "Wohnen am Kacheltor"
Bekanntmachung der Stadt Querfurt
Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan
„Wohnen am Kacheltor“ in Lodersleben
Der Stadtrat von Querfurt hat am 16.03.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnen am Kacheltor“ in Lodersleben nach § 13b BauGB mit Begründung gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Überwachung nach § 4c BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 abgesehen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 237/93, 237/94, 237/95, 237/96, 237/97, 237/98, 237/99, 240/2, 240/3, 240/4, 240/5, 240/6, 240/7, 240/8 Flur 5 in der Gemarkung Lodersleben. Das Plangebiet befindet sich im Süden des Ortsteils Lodersleben, südlich der Straße Kacheltor, westlich vom Baugebiet „Siedlung Süd“.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnen am Kacheltor“ (Stand Jan. 2023) wird mit Begründung und Anlagen in der Zeit
vom 30.03. bis einschließlich 04.05.2023
Montag 8.00 -12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Dienstag 8.00 -12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 8.00 -12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 8.00 -12.00 Uhr
im Sachgebiet Bauwesen der Stadtverwaltung Querfurt, Zimmer 6, Markt 9 in 06268 Querfurt, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich ausgelegt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der vollständige Entwurf können hier eingesehen werden (siehe Anlagen).
Dies entspricht der Veröffentlichungspflicht nach § 4a Abs. 4 BauGB, mit den Einschränkungen nach § 214 Abs. 1 Nr. 2e BauGB.
Während der Auslegungsfrist können – schriftlich, per E-Mail () und/oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatperson) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Diese Bekanntmachung wurde am 17.03.2023 im Amtsblatt der Stadt Querfurt Nr. 12/2023 veröffentlicht.
Nette
Bürgermeister
Anlagen:
Anlage 1 – Lage in der Ortschaft
Anlage 2 – artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Anlage 3 – städtebaulicher Begleitplan
Der Stadtrat der Stadt Querfurt hat in seiner Sitzung am 06.10.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohnen am Kacheltor“ beschlossen (Beschluss Nr. RA/39/2022).
Mittels eines Planverfahrens über einen Bebauungsplan zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen sollen die planungsrechtlichen Belange zur Nutzung für eine Wohnbebauung festgelegt werden. Der beantragte Geltungsbereich, welcher der Flurkarte zu entnehmen ist, soll für Einfamilienhäuser bestimmt werden.
Über die in Rede stehende Fläche (und darüber hinaus) wurde 1994 der Bebauungsplan Nr. 1 Lodersleben „Siedlung-Süd“ aufgestellt. Dieser wurde allerdings nicht rechtskräftig, weshalb eine Ansiedlung bisher fehlschlug. An das Bebauungsgebiet angrenzend besteht eine Straßenverkehrsfläche inklusive ortsüblichen Erschließungsanlagen.
Nach der Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Siedlung-Süd“ soll jetzt eine aktive Weiterentwicklung des Baugebietes am Kacheltor durch die Stadt Querfurt gestaltet werden. Damit diese Flächen sich dem Zusammenhang bebauter Ortsteile anschließen, wird aus Gründen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung (§ 1 Abs. 3 BauGB) hier ein Bebauungsplanverfahren nach § 13b BauGB angestrebt.
Inhalt des Bebauungsplanes ist es, die Entwicklung einer Wohnnutzung im Planbereich als reines Wohngebiet gemäß § 3 BauNVO zu zulassen.
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch wird dieser Aufstellungsbeschluss hiermit bekanntgemacht.
Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 14.11.2022 im Amtsblatt der Stadt Querfurt Nr. 59/2022 öffentlich bekanntgemacht.
Nette
Bürgermeister
Bebauungsplan „Querfurt Nord“
Der Stadtrat der Stadt Querfurt hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Querfurt Nord“ beschlossen (Beschluss Nr. RA/54/2021).
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Das Planerfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB wird festgestellt.
Gemäß § 8 Abs. 1 BauGB enthält der Bebauungsplan die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Querfurt Nord“ liegt am nördlichen Stadtrand der Kernstadt Querfurt und ist wie folgt umgrenzt:
- im Norden durch die Ortsumgehungsstraße B 180;
- im Osten durch die Straße Döcklitzer Tor;
- im Süden durch die Bahnanlagen der Deutschen Bahn AG und
- im Westen durch die Eislebener Straße sowie durch die Thomas-Müntzer-Siedlung.
Planungsziel ist die Umsetzung der Projektskizze „Querfurt Nord“ (Beschluss RA/23/2021 vom 24.06.2021). Im Geltungsbereich sollen überwiegend gewerbliche Bauflächen und östlich der Thomas-Müntzer-Siedlung Wohnbauflächen festgesetzt werden.
Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 21.12.2021 im Amtsblatt der Stadt Querfurt Nr. 57/2021 öffentlich bekanntgemacht.
Nette
Bürgermeister
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Gatterstädt/Eisleben“
Der Stadtrat der Stadt Querfurt hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Gatterstädt/Eisleben“ beschlossen (Beschluss Nr. RA/55/2021).
Die Firma greentech invest 14 GmbH & Co.KG aus Hamburg beantragte mit Schreiben vom 21.10.2021 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes i.S. des § 12 Baugesetzbuch (BauGB).
Geplant ist die Errichtung eines Solarparks nordwestlich von Gatterstädt auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen in einer Größe von ca. 136 ha. Mit Schreiben vom 21.06.2021 äußerte sich die regionale Planungsgemeinschaft Halle, sowie mit Schreiben vom 29.06.2021 äußerte sich der Landkreis Saalekreis, Amt für Bauordnung und Denkmalschutz, SG Städtebau/Raumordnung zu einer ersten Projektskizze des Vorhabens. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und im weiteren Verfahren berücksichtigt. Die Stellungnahmen sind dem Antrag beigefügt.
Der Geltungsbereich ist aufgrund der landwirtschaftlichen Ertragsfähigkeit noch einmal angepasst worden und erstreckt sich nun auf schwer zu bewirtschaftenden Flächen östlich angrenzend. Der beantragte Geltungsbereich ist dem beigefügten Lageplan und der Flurstücksliste der Vorhabenbeschreibung zu entnehmen.
Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der gesamten Planungskosten zu schließen. Der Bürgermeister wird ermächtigt mit dem Vorhabenträger den Vertrag abzuschließen.
Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 21.12.2021 im Amtsblatt der Stadt Querfurt Nr. 57/2021 öffentlich bekanntgemacht.
Nette
Bürgermeister
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „PV-Anlage ehemaliges Kalkwerk
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „PV-Anlage ehemaliges Kalkwerk“ – Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf
Der Stadtrat Querfurt hat in öffentlicher Sitzung am 15.12.2022 den Beschluss über die Billigung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Anlage ehemaliges Kalkwerk“ gefasst und die Planunterlagen zur förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, sonstigen Behörden und der Nachbargemeinden sowie zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich am Standort des ehemaligen Kalkwerkes, westlich der Ortslage von Querfurt, südlich der L219 (Loderslebener Straße) und nördlich des Flusses Querne.
Folgender Übersichtsplan enthält die Lageeinordnung des Plangebietes.
Die Stadt Querfurt hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachnutzung einer Brachfläche herzustellen. Aktuell besteht die Möglichkeit zur Reaktivierung dieser Brachfläche durch einen Vorhabenträger, welcher die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaik-Modulen zur Stromproduktion plant. Dies entspricht dem Ziel der Stadt Querfurt zur Unterstützung der Entwicklung regenerativer Energien.
Zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden die Planunterlagen zum Entwurf des Bebauungsplanes öffentlich ausgelegt und im Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Anlage ehemaliges Kalkwerk“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung einschließlich Umweltbericht liegt gemeinsam mit den nach Einschätzung der Stadt Querfurt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
23.01.2023 bis einschließlich 22.02.2023
im Bauamt der Stadtverwaltung Querfurt, Zimmer 6, Markt 9 in 06268 Querfurt zu folgenden Dienststunden sowie nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 08:00-12:00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
Dienstag 08:00-12:00 Uhr und 13.00 -18.00 Uhr
Mittwoch nur nach Vereinbarung
Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
Freitag 08:00 -12:00 Uhr
Die oben genannten Planunterlagen sind während des eben genannten Zeitraums zusätzlich im Internet unter https://www.querfurt.de/seite/352627/bebauungspläne-(in-aufstellung).html sowie unter dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt unter https://www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de/de/viewer-gdi-kommunen.html zugänglich.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Anlage ehemaliges Kalkwerk“ in Text- bzw. Schriftform (E-Mail-Adresse: info(at)querfurt.de bzw. Postadresse: Stadtverwaltung Querfurt, Markt 1, 06268 Querfurt) sowie während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit der Erörterung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Querfurt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.
Die in den vorliegenden Stellungnahmen genannten voraussichtlichen Umweltauswirkungen enthalten insbesondere die folgenden Aussagen und Hinweise:
- Ministerium für Infrastruktur und Digitales, insbesondere zu:
- Räumbedeutsamkeit des Vorhabens,
- zu den landesplanerischen Zielstellungen in Bezug auf die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien, der Wirkung von Freiflächenphotovoltaik auf das Landschaftsbild, den Naturhaushalt und baubedingten Störungen des Bodenhaushaltes,
- der Betroffenheit des im Regionalen Entwicklungsplan Halle 2010 festgelegten Vorbehaltsgebietes für den Aufbau eines ökologischen Verbundsystems „Gebiet des Ziegelrodaer Forsts (SK)“ (5.7.5.4. Z Nr. 17 REP 2010 Halle)
- Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat Immissionsschutz (Aussagen zum Ausschluss schädlicher Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder bei Transformatoren von PV-Freiflächenanlagen),
- Landkreis Saalekreis:
- Untere Landesentwicklungsbehörde (insbesondere zur Erforderlichkeit einer gesamtgemeindlichen konzeptionellen Betrachtung für die PV-Nutzung)
- Untere Wasserbehörde (insbesondere zu nach Wasserrecht festgelegten Schutz- oder Überschwemmungsgebieten, zur Ableitung von Niederschlagswasser über Versickerungsanlagen in das Grundwasser, zum Schadstoffeintrag in das Grundwasser im Zuge der Reinigung der Solarmodule oder dem Einsatz wassergefährdender Stoffe in der Trafostation),
- Untere Immissionsschutzbehörde (insbesondere zu den anlagebedingten Wirkungen im Sinne des Immissionsschutzes, z.B. Blendwirkungen und Lärm),
- Untere Naturschutzbehörde (insbesondere zur Überplanung von Biotopen, zur Ermittlung der planungsbedingten Eingriffsintensität und des Kompensationsbedarfes, zu den Kompensations- und Vermeidungsmaßnahmen im Vorentwurf des Bebauungsplanes, zum Ausschluss des Eintretens artenschutzrechtlicher Verbote nach dem Bundesnaturschutzgesetz),
- Untere Bodenschutz- und Abfallbehörde (insbesondere zum Status als Altlastenverdachtsfläche, zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden gemäß Bodenschutzgesetz, zur Vermeidung der Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfunktionen, zur planungsbedingten Bodenversiegelung, zu den Verminderungs- und Vermeidungsmaßnahmen insbesondere im Bereich der unverritzten Ackerflächen, zur Untersetzung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung mit Maßnahmen)
- Straßenverkehrsamt (insbesondere zur Verkehrserschließung des Plangebietes, zur Blendwirkung von PV-Modulen auf den Fahrzeugverkehr),
- Ordnungsamt / SG Katastrophenschutz und Rettungswesen (insbesondere zum Stand der Prüfung der Plangebietsfläche aus Kampfmittel),
- Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (insbesondere zur Empfehlung der Durchführung einer standortbezogenen Baugrunduntersuchung und der Entsiegelung der bestehenden Betonfläche als mögliche Kompensationsmaßnahme)
- Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd (insbesondere zur Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Belange in Teilräumen des Plangebietes im Zuge der geplanten Nutzung durch PV-Anlagen, zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie zur Auswahl der Maßnahmen zur Kompensation der planungsbedingten Eingriffe),
- Landesjagdverband Sachsen-Anhalt e.V. (insbesondere zur Flächeninanspruchnahme durch den Ausbau der erneuerbaren Energien und die hieraus erwachsenden Wirkungen auf Wildtiere und deren Lebensräume, zu Barrierewirkung üblicher Umzäunungen von PV-Flächen, zur artgerechten Gestaltung der Innenfläche der Photovoltaikanlage für Niederwild und weitere Arten, zu den Möglichkeiten der ökologischen Aufwertung durch Artenschutzmaßnahmen, zur Vermeidung des Einsatzes von umwelt- und/oder wassergefährdenden Bestandteilen beim Betrieb oder der Pflege)
Darüber hinaus liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen vor:
- Umweltbericht: Für die Belange des Umweltschutzes wurde im Bauleitplanverfahren eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt wurden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung des Bebauungsplanes und enthält Informationen und Aussagen zu den Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter:
- Boden (insbesondere zu den baubedingten Auswirkungen der Bebauung),
- Oberflächenwasser / Grundwasser,
- Klima / Luft (insbesondere zu den planungsbedingten Wirkungen auf das lokale Kleinklima und die Kalkluftentstehungsgebiete),
- Fläche (insbesondere zur Flächeninanspruchnahme durch geplante Baumaßnahmen),
- Flora (insbesondere zu den bestehenden umliegenden Biotopkomplexen und deren Schutzwürdigkeit und Gefährdungsgrad),
- Fauna (insbesondere zur Beeinträchtigung der Vogelwelt, Reptilien, Tagfalter, Heuschrecken und Fledermäuse),
- Landschaftsbild,
- Mensch (zu bau- und anlagebedingten Umweltauswirkungen des Vorhabens) und
- Kultur- und sonstige Sachgüter und deren Wechselwirkungen.
- Artenschutzbeitrag, insbesondere zur Ermittlung und Darstellung der Prüfung zu den Auswirkungen der Planung auf die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände der relevanten Arten und Formulierung von Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der ökologischen Funktionalität).
Im Rahmen der erforderlichen Kompensation der planungsbedingten Eingriffe, sind für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Anlage ehemaliges Kalkwerk“ u.a. auch Kompensationsmaßnahmen außerhalb des Geltungsbereiches festgesetzt. Diese sind in Form von Beweidungsmaßnahmen auf den folgenden Flächen der Gemarkung Grockstädt (Ortslage Spielberg) in der Flur 4 durchzuführen:
Fläche A - Flurstücke: 114/1 (anteilig), 123 (anteilig), 588
Fläche B - Flurstücke: 554
Fläche C - Flurstücke: 221 (anteilig), 230 (anteilig)
Fläche D - Flurstücke: 228 (anteilig), 233 (anteilig)
Folgender Lageplan beinhaltet die Einordnung der räumlichen Lage der Flächen für die Maßnahmen zur Kompensation der planungsbedingten Eingriffe, welche sich außerhalb des Geltungsbereiches des vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Anlage ehemaliges Kalkwerk“ befinden.
Diese Bekanntmachung wurde im Amtsblatt 01/23 veröffentlicht.
Anlagen:
Anlage 2_Textliche Festsetzungen
Anlage 6 Umweltbezogene Stellungnahmen
Der Stadtrat der Stadt Querfurt hat in seiner Sitzung am 14.10.2021 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Anlage ehemaliges Kalkwerk“ unter der Maßgabe, dass die an der L 219 gelegenen Flächen für A/E-Maßnahmen und nicht für Photovoltaikanlagen vorzusehen sind, beschlossen (Beschluss Nr. RA/37/2021).
Die westlich der Kernstadt von Querfurt befindliche Fläche des ehemaligen Kalkwerkes liegt seit einigen Jahren brach. Die FEH Bauwerk GmbH aus Frankfurt a. M. beantragte mit Schreiben vom 10.08.2021 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes i.S. des § 12 Baugesetzbuch (BauGB) und verpflichtete sich zur Übernahme der Planungskosten.
Auf dem abgegrenzten Geltungsbereich soll auf dem Areal des ehemaligen Kalkwerkes bzw. ehemaligen Lagerplatzes der Südzucker AG sowie auf ackerbaulichen Restflächen Baurecht zur Errichtung von Photovoltaikanlagen geschaffen werden. Ein erstes Flächenlayout wurde seitens des Vorhabenträgers erstellt. Im Laufe des Bauleitplanverfahrens sind die Potenzialflächen, welche für eine Bebauung mit PV-Anlagen infrage kommen, planungs- und naturschutzrechtlich intensiv zu bewerten.
Die Wenzel & Drehmann PEM GmbH soll mit der Erarbeitung des Bebauungsplanes beauftragt werden. Die Übernahme der Kosten für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Anlage ehemaliges Kalkwerk“ wird mit dem Vorhabenträger (FEH Bauwerk GmbH) in einem städtebaulichen Vertrag geregelt.
Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 27.10.2021 im Amtsblatt der Stadt Querfurt Nr. 50/2021 öffentlich bekanntgemacht.
Nette
Bürgermeister
Bekanntmachung Stadt Querfurt
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „PV-Anlage ehemaliges Kalkwerk" - Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf
Der Stadtrat der Stadt Querfurt hat in öffentlicher Sitzung am 29.03.2022 den Beschluss über die Billigung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Anlage ehemaliges Kalkwerk" gefasst und die Planunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden sowie zur Beteiligung der Öffentlichkeit bestimmt.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Anlage ehemaliges Kalkwerk" öffentlich ausgelegt und im Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Hiermit soll die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Auswirkungen der Planung unterrichtet und ihr die Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „PV-Anlage ehemaliges Kalkwerk", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung einschließlich Umweltbericht und Artenschutzfachbeitrag liegt in der Zeit vom
11.04.2022 bis 13.05.2022
im Sachgebiet Bauwesen der Stadtverwaltung Querfurt, Markt 9 in 06268 Querfurt während der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag: 08:00-12:00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
Dienstag: 08:00-12:00 Uhr und 13.00 -18.00 Uhr
Mittwoch: nur nach Vereinbarung
Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr und 13.00-15.30 Uhr
Freitag: 08:00 -12:00 Uhr
Die Unterlagen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Anlage ehemaliges Kalkwerk" können während des o. g. Zeitraums im Internet unter www.querfurt.de/seite/352627 /bebauungspläne-(in-aufstellung) abgerufen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Anlage ehemaliges Kalkwerk" in Text- bzw. Schriftform (E-Mail-Adresse: bzw. Postadresse: Stadtverwaltung Querfurt, Markt 1, 06268 Querfurt) sowie während der Dienstzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Es besteht die Möglichkeit der Erörterung. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Planung unberücksichtigt bleiben, sofern die Stadt Querfurt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Planung nicht von Bedeutung ist.
Querfurt, den 01.04.2022
gez. Andreas Nette
Bürgermeister
Diese Bekanntmachung wurde im Amtsblatt 23/2022 veröffentlicht.
Zum Vorentwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans "PV-Anlage ehemaliges Kalkwerk" finden Sie hier: