Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Querfurt ist bemüht, ihre Website www.querfurt.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Stadt Querfurt hat diese Internetseite mittels Selbsttest mit folgenden Vorgaben abgeglichen:

  • § 12 der Behindertengleichstellungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt – BGGVO LSA, vom 23. Februar 2012
  • Web Content Accessibility Guidelines 2.0, kurz WCAG 2.0, vom 11, Dezember 2008.

 

Eine Webseite gilt als barrierefrei, wenn sie alle Erfolgskriterien der Stufe AA nach den Vorgaben der WCAG erfüllt. Grundsätzlich benennen die WCAG vier globale Prinzipien der Barrierefreiheit: Webangebote müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.


Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit den oben genannten Vorgaben vereinbar.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:


Nicht jedes Bild hat einen aussagekräftigen Alternativtext. Der Webauftritt wurde vor dem 23. September 2018 veröffentlicht und entspricht daher nicht dem aktuellen Stand der Barrierefreiheit. Das wird zukünftig sukzessive angepasst.


Aktuell gibt es noch keine Kontrast-Einstellung und bewegte Inhalte (Slider) sind nicht abschaltbar.   

 

Des Weiteren liegen noch nicht alle Dokumente (z.B. PDF-Dokumente) in einer barrierefreien Form vor. Verschiedene Dokumente, konnten noch nicht auf ein barrierefreies Format umgestellt werden. Im Rahmen der OZG-Umsetzung sollen barrierefreie Webformulare die PDF-Dokumente ersetzen.

 

Aktuell gibt es noch keine Vorlesefunktion. Diese Funktion wird ab Anfang Oktober 2020 angeboten.

 

Sprachwechsel innerhalb eines Textes können leider nicht ausgegeben werden, Videos sind nicht mit Gebärdensprache unterlegt. Für diese Neuerungen stehen weder Ressourcen noch Technik zur Verfügung. Daher wäre dies eine unverhältnismäßige Belastung.

 

Die Stadt Querfurt bemüht sich kontinuierlich die Website barrierefrei zu gestalten.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 22.09.2020 überprüft.

 

Feedback und Kontaktangaben


Ihnen sind Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.querfurt.de aufgefallen? Dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Sie erreichen uns über

oder

  • per Mail unter: 

 

Durchsetzungsverfahren

 

Sind Ihnen nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Webseite aufgefallen und eine Klärung mit uns als Betreiber der Website ist nicht möglich, dann haben Sie die Möglichkeit sich an die Landesfachstelle für Barrierefreiheit Sachsen-Anhalt zu wenden.


Kontaktdaten

 

Sie können die Landesfachstelle über folgende Wege erreichen:
per E-Mail:

  • Landesfachstelle:
  • Überwachungsstelle:
  • Ombudsstelle:

 

per Telefon:
+49 3923 751 - 175

 

per Post:
Landesfachstelle für Barrierefreiheit
Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Käsperstraße 31
39261 Zerbst/Anhalt