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Neue Schülerbeförderungssatzung

In der letzten Woche fing das neue Schuljahr an. Aus diesem Grund möchte das Amt für Bildung und Ausbildungsförderung erneut darauf hinweisen, dass ab dem Schuljahr 2023/2024 für Schülerinnen und Schüler, die im Landkreis Saalekreis wohnhaft sind, eine neue Schülerbeförderungssatzung gilt.


Der Schülerfahrausweis wird ab 01.08.2023 bis 31.12.2023, mit der Option der Verlängerung, in ein Deutschlandticket für Schüler umgewandelt.

 

Im Regelfall werden nur noch die Kosten für den ÖPNV rückerstattet. Nachweise sind nicht zu erbringen, sollten jedoch für stichprobenartige Kontrollen vorgehalten werden.


Der Schülertransfer mit dem privaten PKW ist nur noch im begründeten Ausnahmefall für Schülerinnen und Schüler bis zu Klasse 10 möglich. Bitte prüfen Sie vorab, ob eine zumutbare ÖPNV-Verbindung vorliegt.


Die Erstattung der Fahrtkosten erfolgt bis zum 30.09. des laufenden Jahres. Die Fahrtkosten des Schuljahres 2022/2023 werden noch nach den bislang bekannten Regeln als Übergangslösung (Einreichungsfrist 30.09.2023) abgerechnet.

 

Weitere Informationen und die Formulare finden Sie hier:
www.saalekreis.de/de/schuelerbefoerderung.html

 

Bitte nutzen Sie auch gern die folgenden Apps für aktuelle Fahrplanauskünfte:


MOOVME www.moovme.de
INSA www.insa.de

 

Rückfragen stellen Sie bitte beim:

Landkreis Saalekreis
Amt für Bildung und Ausbildungsförderung
Domplatz 2
06127 Merseburg
Telefon: 03461 40 -1609, -1635 oder -1607
E-Mail:

 

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