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Stadtrat tagte in der Grundschule Schmon

Es ist zur guten Tradition geworden, dass sowohl die Sitzungen des Querfurter Stadtrates als auch seine vier dazugehörigen Ausschüsse nicht allein im Festsaal des Rathauses stattfinden, sondern auch auf den Ortschaften, damit sich die Mitglieder zu aktuellen Themen vor Ort ein Bild machen können und um den dortigen Bürgern die Möglichkeit zu geben an den Terminen des Gremiums teilzunehmen, ohne hierfür nach Querfurt kommen zu müssen.


Der Querfurter Stadtrat tagt in der Regel einmal im Quartal. Die Oktobersitzung fand dieses Mal in der Grundschule Schmon statt. Dort ist die Sanierung der Toiletten der Turnhalle im kommenden Jahr geplant sowie die Installation einer PV-Anlage auf dem Dach in Kooperation mit der städtischen Fernwärmegesellschaft. Außerdem konnten sich die Stadträte vom sehr guten Zustand des Hauptschulgebäudes überzeugen, dessen Sanierung erst 2019 abgeschlossen wurde.


Von 29 Stadträten nahmen 24 an der Sitzung teil, so dass Stadtratsvorsitzender Lothar Riese die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit feststellten konnte. Nach der Abarbeitung der Formalien wie der Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung, welches auf der Homepage der Stadt unter Rathaus/Service/Stadtrat bei der jeweiligen Sitzung nach dessen Freigabe eingesehen werden kann, übergab er das Wort an Bürgermeister Andreas Nette für seinen Bericht.

 Kreisfamilientag Der Kreisfamilientag auf Burg Querfurt bildete einen besonderen Höhepunkt im Sommer.
 

Dieser gab zunächst einen Rückblick auf Veranstaltungen und Termine, die seit der letzten Sitzung des Stadtrates Anfang Juni stattfanden. Hervorzuheben sind hierbei das 50-jährige Jubiläum der Kita Buratino, der Kreisfamilientag auf Burg Querfurt, das 4. Querfurter Weinbergfest, die verschiedenen von den Dorfgemeinschaften organisierten Heimatfeste auf den Ortsteilen, die Inbetriebnahme des digitalen Stadtrundgangs, den 26. Querfurter Bauernmarkt oder die beiden 20-jährigen Jubiläen Städtepartnerschaft Giżycko-Querfurt und Abwassergemeinschaft Leimbach sowie das 70-jährige Bestehen der Spielvereinigung Weißenschirmbach.
  Gruppenfoto Ankunft Jugendcamp Gizycko Der zweite Jugendaustausch stellte einen der Höhepunkte der Städtepartnerschaft zwischen Giżycko und Querfurt im 20. Jahr dieser Freundschaft dar.
  Leimbach Kinder Spielplatz Ortschaftsrat1 Auf der Ortschaftsratssitzung in Leimbach konnten die Kinder mitbestimmen welche neuen Spielgeräte der dortige Spielplatz zukünftig erhalten soll.
 

Weiter wurde von den zwischenzeitlich abgeschlossenen Baumaßnahmen wie dem Pfingstweg und der Stützmauer in der Dorfstraße von Leimbach, der Schlossstraße in Kleineichstädt, der Osterhäuser Straße in Gatterstädt, dem Vereinshausdach in Spielberg und dem Gerichtplatz in Querfurt berichtet. 
  Geo-Naturpark Dach Vereinshaus Spielberg Dank der Unterstützung des Geo-Naturparkes Saale-Unstrut-Triasland konnte durch den Einbau eines Fledermausquartieres das Dach des Vereinshauses Spielberg für 260.000,00 € vollständig saniert werden.

 Schlossstraße nach Sanierung Über den Sommer konnte auch die Schlossstraße in Kleineichstädt fertiggestellt werden. Mittelfristig soll es dort mit der Straße des Aufbaus weitergehen.


Bis Jahresende sollen zudem die Arbeiten auf dem 1. Baufeld des 2. Bauabschnittes des Freimarktes weitestgehend fertiggestellt sein, so dass dort bis Ende November die Verkehrsfreigabe erfolgen kann. Weiter ist das Ende der Arbeiten in der Straße des Friedens von Lodersleben bis Dezember vorgesehen. Ebenso wie in der dortigen Turnhalle, wo die Verglasungen, das Dach und die Fenster erneuert werden. Noch in diesem Jahr bzw. Anfang kommenden Jahres sollen die Bauarbeiten am Burgring beginnen, wo die letzten Teilstücke des dortigen Gehweges und der Straßenbeleuchtung saniert werden.
  Bäckerplatz im Bau Auf dem Freimarkt und in der Bäckerstraße laufen die Arbeiten planmäßig. Die Verkehrsfreigabe soll Ende November erfolgen.
 

Anfang kommenden Jahres stehen die Errichtung der Löschwasserzisternen in Vitzenburg und Grockstädt sowie die barrierefreie Ertüchtigung der Bushaltestelle Straße der Einheit in Niederschmon an. In Vorbereitung der Beantragung von Fördermitteln wurde mit den Planungen für das Teilstück Himmelsscheibenradweg Ziegelrodaer Straße in Leimbach, Bushaltestelle und Wendeschleife in Weißenschirmbach, Radweg entlang der ehmaligen B250 in Querfurt und Stützmauer Straße des Friedens in Lodersleben begonnen. Die Planungsunterlagen für die Loderslebener Straße in Gatterstädt sowie für den Maßnahmeplan zur Sanierung des Schützenhauses in Querfurt sollen bis Jahresende vorliegen.


Zum Projekt Querfurt Nord werden derzeit die Ausschreibungsunterlagen für die Projektkoordination, Erschließungsplanung und Bauleitplanung erstellt. Die Ausschreibung für den Grunderwerb musste wiederholt werden, weil seitens der Bieter Unterlagen unvollständig eingereicht wurden. Derzeit befindet sich die zweite Ausschreibungsrunde in der Auswertung.


Das ambitionierte Projekt der Errichtung eines eigenen Klärwerkes hat, nach erfolgter Abstimmung mit der unteren und oberen Naturschutzbehörde, die nächste Phase erreicht. In den kommenden Monate wird ein wasserrechtlicher Fachbeitrag erstellt, innerhalb welchem die Auswirkungen der Einleitung von Abwasser in die Querne auf die Flora und Fauna untersucht wird. Ausgehend davon darf es nach EU-Recht zu keiner Verschlechterung des Gewässers kommen. Das Ziel ist es selbstverständlich, eine dahingehende Prognose zu erhalten, um sich von der zunehmend teuren Überleitung in die Kläranlage nach Karsdorf zu verabschieden und ab 2028 eine Eigenbehandlung der Abwässer von der Kernstadt Querfurt, Lodersleben, Gatterstädt sowie eventuell von Obhausen, Nemsdorf-Göhrendorf und Barnstädt vorzuhalten und selbst zu betreiben.


Zu den PV- Projekten von Gatterstädt und Weißenschirmbach gab es genauso wie zum Burgring 2 (ehm. Kreisverwaltung) keinen neuen Sachstand. Der Bürgermeister verwies außerdem auf ein Schreiben der mein real-Gruppe, innerhalb welchem informiert wurde, dass man die Insolvenz in Eigenverwaltung angemeldet habe und bestrebt sei, den Standort ggf. auch mit einem neuen Vollsortimenter zu erhalten.


Die Querfurter Feuerwehren mussten im Verlauf des Sommers zu gleich drei Vegetationsbränden im Bereich Lodersleben, in Ziegelroda und an der A38 ausrücken. Die Anschaffung des neuen Tanklöschfahrzeuges und der Drohne mit Wärmebildkamera im vergangenen Jahr haben sich damit sehr schnell als richtige Investitionen bestätigt.
  Vegetationsbrand nahe Nauland Sommer 2023 Der Vegetationsbrand in Ziegelroda drohte auf das angrenzende Waldgebiet überzugreifen. Durch professionellen Einsatz der Querfurter Feuerwehren konnte dies verhindern werden. Vielen Dank!
 

Abschließend wurde ein Rückblick auf die Badesaison 2023 gegeben. An 117 Öffnungstagen besuchten 38.234 Besucher das Stadtbad. Die daraus erzielten Einnahmen beliefen sich auf 59.540,00 €. 279 Schwimmstufen wurden abgelegt (davon 99 Seepferdchen und 15 Rettungsschwimmer). Zu den Veranstaltungshöhepunkten im Stadtbad zählten das Stadtkinderfest, das Sommerkino und das 24-Stunden-Schwimmen. Durch den Einbau neuer Umwälzpumpen konnten ca. 50 % an Elektroenergie gespart werden, was im Verhältnis zur Vorjahressaison etwa 15.000,00 € ausmacht.
 Stadtkinderfest 2023Das Stadtkinderfest, welches wieder mit Unterstützung des DRK durchgeführt wurde, zählte zu den Veranstaltungshöhepunkten der diesjährigen Stadtbadsaison.


Im Anschluss an den Bericht des Bürgermeisters wurde dem Büro Wenzel & Drehmann aus Weißenfels das Wort erteilt. Dieses ist für die Erstellung des Flächennutzungsplanes für die Stadt und die Ortsteile beauftragt. Ein Flächennutzungsplan ist Teil der vorbereitenden Bauleitplanung und das zentrale strategische Instrument zur zukünftigen Bodennutzung im Gemeindegebiet mit einer zeitlichen Perspektive von 15 Jahren. Herr Drehmann erläuterte die rechtlichen Hintergründe und die Notwenigkeit eines Flächennutzungsplanes, wie sich der weitere zeitliche Ablauf und die Beteiligung der Gremien sowie der Öffentlichkeit gestalten wird. Das Ziel sei es, die Genehmigung für den Flächennutzungsplan der Stadt Querfurt Mitte 2025 zu erhalten.


Die weitere Tagesordnung umfasste 16 Beschlüsse im öffentlichen und drei im nicht öffentlichen Teil. Auf die wichtigsten wird nachfolgend eingegangen:


Bestätigung des Jahresabschlusses der Stadt Querfurt und Erteilung der Entlastung gemäß § 120 KVG LSA für das Haushaltsjahr 2022:
Nach den Vorschriften des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (§ 120 KVG LSA) hat die Kommune für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Das Rechnungsprüfungsamt des Saalekreises nahm die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 auf Antrag des Bürgermeisters der Stadt Querfurt vom 24.04.2023 vor. Der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 wurde am 03.08.2023 vorgelegt. In der Gesamteinschätzung kam das Rechnungsprüfungsamt zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss 2022 ordnungsgemäß aufgestellt wurde und den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Gemäß § 120 Abs. 1 S. 3 KVG LSA hat der Bürgermeister zum Prüfbericht eine Stellungnahme abzugeben und diese der Vertretung vor Beschlussfassung vorzulegen. Der Stadtrat bestätigte einstimmig den Jahresabschluss 2022 mit einer Bilanzsumme i. H. v. 73.879.580,17 €, das entstandene Jahresergebnis i. H. v. insgesamt 595.952,51 € als Überschuss, den Saldo der Finanzmittelbestände i. H. v. insgesamt 1.165.319,47 € sowie die sich aus der Finanzrechnung ergebende Gesamtliquidität i. H. v. 3.531.939,26 € am 31.12.2022 und erteilte dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2022. Damit ist die Stadt Querfurt die erste Kommune im Saalekreis, die einen bestätigten und beschlossen Jahresabschluss für das Jahr 2022 vorlegen kann und ist damit auf dem Laufenden.


Beschluss über die 1. Änderung der Satzung der Stadt Querfurt über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) ab 01.01.2024:
Die Stadt Querfurt beabsichtigt zukünftig, auf die Ausgabe von Hundesteuermarken zu verzichten. Die bis zum jetzigen Zeitpunkt vergebenen Hundesteuermarken verlieren ab dem 01.01.2024 ihre Gültigkeit. Neue Marken müssten in den kommenden Monaten bestellt werden. Aktuell versendet die Stadt Querfurt alle vier Jahre neue Hundesteuermarken an jeden Hundehalter für jeden Hund. Bei der Abmeldung des Hundes wird diese Marke vom Hundehalter zurückgefordert. In der Stadt Querfurt sind zurzeit ca. 1.100 Hunde gemeldet. Die Neuausgabe und insbesondere das Zurückfordern der Hundesteuermarken verursacht einen hohen Verwaltungsaufwand. Da die Zuordnung des Hundehalters über die Transpondernummer erfolgen kann, wäre die Ausgabe von Hundesteuermarken nicht mehr erforderlich. Mit dem Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (HundeG LSA vom 23.01.2009) besteht die Pflicht für jede Person oder Stelle, die einen Hund hält, den Hund spätestens sechs Monate nach der Geburt durch einen Tierarzt mit einem Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) kennzeichnen zu lassen, der eine einmalig vergebene, unveränderliche Kennnummer enthält. Das gilt für alle Hunde, welche nach dem 28.02.2009 geboren sind. Die Transpondernummern werden für den jeweiligen Hund softwareseitig von der Verwaltung erfasst.
Für die Abwicklung der Hundesteuer ist die Marke inzwischen nicht mehr notwendig. Eine Kontrolle der Hunde kann jederzeit über die Personalien der Hundehalter erfolgen. Derzeit verzichten immer mehr Kommunen auf die Ausgabe von Hundesteuermarken aufgrund der fehlenden Notwendigkeit und des Zeitaufwandes. Daher war der Verzicht auf die Ausgabe von Hundesteuermarken aus Gründen der Einsparung von Verwaltungs- und Personalressourcen zu empfehlen.
Der Stadtrat beschloss einstimmig die 1. Änderung der Satzung der Stadt Querfurt über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) zum 01.01.2024.
 

Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023/2024 für das Haushaltsjahr 2024:
Gem. § 103 Abs. 1 KVG LSA (Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt) kann eine Haushaltssatzung durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden. Die Nachtragspflicht der Stadt Querfurt für das Haushaltsjahr 2024 ergibt sich aus zu ändernden Festsetzungen bei Erträgen und Aufwendungen sowie Ein- und Auszahlungen in der laufenden Verwaltung, der Investitions- und der Finanzierungstätigkeit.
Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen entstehen im Haushaltsjahr 2024 u. a. für
•    gestiegene Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten
•    erhöhte Personalkosten aufgrund des aktuellen Tarifabschlusses im Öffentlichen Dienst
•    Verteuerungen von begonnenen und geplanter Investitionsmaßnahmen und
•    Mehrauszahlungen für geplante Fahrzeuge im Bereich Brand- und Bevölkerungsschutz.
Nach den Festlegungen der Haushaltssatzung 2023/2024 ergibt sich der unverzügliche Erlass einer Nachtragssatzung, wenn wertmäßige Veränderungen i. H. v. 4 Prozentpunkten im Ergebnisplan oder im Finanzplan entstehen. Für die Investitionsplanung gilt eine Nachtragspflicht, wenn bei Investitionsmaßnahmen die festgesetzte Geringfügigkeitsgrenze einen Wert von 250.000 € überschreitet.
Der Ergebnisplan des Nachtragshaushaltes ist ausgeglichen und entspricht somit den gesetzlichen Bestimmungen. Zur Finanzierung der notwendigen Investitionen in Infrastruktur Schulen und Feuerwehr ist eine Kreditaufnahme von 1,5 Millionen Euro geplant. Die maximale Inanspruchnahme des Liquiditätskredites (Dispo für Kommunen) bleibt auf drei Millionen Euro begrenzt. Damit entfällt die Pflicht zur Haushaltskonsolidierung.
Der Nachtrag 2024 wurde mit Enthaltung der AfD-Fraktion einstimmig beschlossen.
 

Beschluss über die Neufassung der Vereinbarung über die Aufnahme eines inneren Liquiditätskredites zwischen der Stadt Querfurt und dem Stadt Querfurt-Abwasserbetrieb:
Der Stadtrat beschloss in seiner Sitzung vom 24.06.2021, dass freie liquide Mittel des Stadt Querfurt-Abwasserbetriebes, welche für eine entsprechende Zeit nicht für eine Bewirtschaftung benötigt werden, der Stadt Querfurt vereinbarungsgemäß zur Verfügung zu stellen. Die in Anspruch genommenen Finanzmittel sind von der Stadt Querfurt zu vergüten. Dazu erfolgte im Vorfeld am 05.09.2023 von der Verwaltung der Stadt Querfurt eine Abfrage bei drei Kreditinstituten zwecks Ermittlung von Tagesgeldkonditionen. Im Ergebnis dessen kann festgestellt werden, dass die von den Banken vergebenen Habenzinsen betragsabhängig und demzufolge unterschiedlich verzinst angeboten werden. Die Verwaltung der Stadt Querfurt vereinbart daher einen Zinssatz i. H. v. 1,5 Prozentpunkten.
Der Beschlussempfehlung der Verwaltung wurde seitens des Stadtrates einstimmig gefolgt.
 

Aufstellungsbeschluss für den vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Vor dem Nebraer Tor 3“:
Mit Schreiben vom 15.05.2023 hat die ALDI Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG aus Herten den Antrag auf Aufstellung eines vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) gestellt. Ziel ist die Festsetzung eines Sondergebietes Einzelhandel für einen großflächigen Lebensmittelmarkt (mit ca. 1.054 m² Verkaufsfläche und einer Erweiterungsfläche von ca. 250 m² Verkaufsfläche) am Standort Vor dem Nebraer Tor 3 in Querfurt. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 58/1 und 58/2 in der Flur 18 der Gemarkung Querfurt und ist wie folgt umgrenzt:
im Südwesten: die ehemalige Bundesstraße Vor dem Nebraer Tor,
im Nordwesten: das ehemalige Amtsgericht und
im Osten: der Fußweg am Heizhaus Süd bis zum real-Markt.
Die Vorhabenträgerin verpflichtete sich, die Kosten für die Bauleitplanung sowie die Erschließungskosten zu tragen.
Der Stadtrat stimmte einstimmig dem Aufstellungsbeschluss zu. In der Folge wird eine Entwurfsplanung erstellt, die ebenfalls vom Stadtrat zu genehmigen ist und dann unter der Beteiligung der Öffentlichkeit diskutiert wird.
 

Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Anlage ehemaliges Kalkwerk“:
Die seit einigen Jahren brach liegende, westlich der Kernstadt von Querfurt befindliche Fläche des ehemaligen Kalkwerkes soll durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Freiflächenphotovoltaik entwickelt werden. Die FEH Bauwerk GmbH aus Frankfurt a. M. verpflichtete sich zur Übernahme der Planungskosten. Der Stadtrat der Stadt Querfurt hat die im Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „PV-Anlage ehemaliges Kalkwerk“ eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit geprüft und eine abschließende Abwägung durchgeführt. Im Ergebnis beschließt die Stadt Querfurt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Anlage ehemaliges Kalkwerk“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Diese unterliegt einer Genehmigungspflicht durch den Landkreis.
Der Satzungsbeschluss wurde einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion gefasst.
 

Bebauungsplan „Wohnen am Kacheltor“ in Lodersleben -Beschluss zur Einstellung des Planverfahrens nach § 13b BauGB und Aufstellungsbeschluss für die Einbeziehungssatzung „Wohnen am Kacheltor“ in Lodersleben nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3BauGB:
Gemäß dem aktuellen Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu einem Planverfahren nach § 13b BauGB (BVerwG, Urteil v. 18.7.2023, 4 CN 3.22) und den Publikationen des Landesverwaltungsamtes dazu, sind entsprechende, laufende Planverfahren einzustellen oder in reguläre Planverfahren zu überführen. Auf Grund dieser Rechtsprechung muss das Planverfahren zum Bebauungsplan „Wohnen am Kacheltor“ in Lodersleben eingestellt werden. Das Plangebiet soll mit demselben Inhalt über das Planungsinstrument einer Einbeziehungssatzung für vier bis maximal sechs Baugrundstücke für eine Wohnbebauung mit jeweils einem Eigenheim entwickelt werden. Das Plangebiet umfasst den Bereich südlich der Straße „Kacheltor“ in Lodersleben, welches sich im kommunalen Eigentum befindet und 4.300 m² umfasst. Mit der Einbeziehungssatzung soll eine aktive Weiterentwicklung des B-Plans „Siedlung Süd“ vollzogen und das Baugebiet „Kacheltor“ gestaltet bzw. abgerundet werden.
Den Beschlussempfehlungen der Verwaltung wurde jeweils einstimmig gefolgt. Damit kann die Weiterentwicklung der Flächen zum Zwecke der Wohnbebauung fortgesetzt werden. Bis Ende kommenden Jahres soll dort Baurecht bestehen.
 

Weitere Beschlüsse:
Neben den Beschlüssen zur Aufwandsspaltung zur Abrechnung entgangener Straßenausbaubeiträge durch deren Abschaffung im Jahr 2020 durch das Land für die Straßenbeleuchtung in Grockstädt und die Gehweganlage in der Dorfstraße von Weißenschirmbach wurde außerdem der Beitritt der Stadt zum Verein „Lokale Aktionsgruppe Naturpark Saale-Unstrut-Triasland e.V.“ sowie die Mitarbeit in dessen Entscheidungsgremium beschlossen. Die dortige Mitarbeit ist wichtig für den Erhalt von Fördermitteln insbesondere aus dem Programm „Dorferneuerung“.


Im Hinblick auf die Kommunalwahlen (Stadtrat, Ortschaftsräte, Kreistag) am 09.06.2024 sowie die gleichzeitig stattfindende Europawahl wurden als Gemeindewahlleiterin Frau Carmen Selle sowie als deren Stellvertreter Herr Paul Siebeck bestellt und der Wahltermin für den Bürgermeister ebenfalls auf den 09.06.2024 festgelegt.
 

In zwei Stunden wurden zahlreiche wichtige Entscheidungen für die Stadt Querfurt getroffen. Eine ausführliche Beratung der Beschlüsse findet in den jeweiligen Ausschüssen statt. Fragen werden in den meisten Fälle dort geklärt und die Beschlussempfehlungen dort diskutiert, so dass die eigentliche Beschlussfassung im Stadtrat in der Regel ohne größere Debatten erfolgen kann, was für eine sehr gute Ausschussarbeit spricht. 


Diese ergebnisorientierte und konstruktive Atmosphäre im Sinne der Bürger zeichnet den aktuellen Stadtrat mehrheitlich aus. Es ist wünschenswert, dass diese Qualität auch nach der kommenden Wahl erhalten bleibt, was entscheidend von den gewählten Kandidaten abhängt.
 

Die Termine der Ausschusssitzungen sowie des Stadtrates finden Sie auf der städtischen Homepage unter Rathaus&Service. Eine Woche vorher werden dort auch die Tagesordnung und die Beschlussvorlagen veröffentlicht.
 

Andreas Nette
Bürgermeister
 

 

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