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Ratenaussetzung von drei Monaten für Verbraucherkredite

Seit dem 1. April können von der Corona-Krise betroffene Kunden der Saalesparkasse die Aussetzung der Zins- und Tilgungszahlungen für ihre Verbraucherkredite veranlassen. Die gesetzliche Regelung dazu sieht vor, dass die Aussetzung für drei Monate gilt und die Zahlungen spätestens im Juli 2020 wieder aufgenommen werden müssen.

 

Für Privatkunden, die durch die Corona-Krise von Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder vergleichbaren Ereignissen betroffen sind, bietet die Sparkasse hierzu eine schnelle und unbürokratische Lösung: Der Antrag auf Ratenaussetzung kann im Internet über das Online-Banking direkt vom Kunden veranlasst werden. Alternativ steht auf der Internetseite der Saalesparkasse ein Anfrage-Formular zum Ausfüllen bereit. Die Sparkasse empfiehlt jedoch den bequemen Weg über das Online-Banking. In Ausnahmefällen kann auch über die Hotline 0345 232-00 Kontakt aufgenommen werden.

 

Durch das Aussetzen der Zins- und Tilgungsleistungen wird die ursprünglich geplante Kreditlaufzeit verlängert. Die Kunden müssen die ausstehenden Beträge somit nach der Ratenpause nicht komplett in einem Betrag nachleisten, sondern können weiter regulär ihren Kredit bedienen.

 

Alle Informationen zu den Corona-Hilfen der Saalesparkasse finden Sie unter: www.saalesparkasse.de

 

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