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Bericht aus dem Stadtrat

Geschafft! – Querfurts Haushalt seit 10 Jahren wieder ausgeglichen

Schon in seiner Antrittsrede verwies Bürgermeister Andreas Nette darauf, dass es eines seiner erklärten Ziele sei den Haushaltsausgleich herbeizuführen. Bereits seit dem Jahr 2009 steckt die Stadt Querfurt in der Haushaltsschieflage und das planmäßige Defizit stieg zwischenzeitlich sogar noch an:

 

Haushaltsjahr

Fehlbeträge in €

strukturell

2009

1.115.022

2010

2.091.499

2011

3.058.572

2012

3.813.727

 

2013

3.316.750

2014

1.414.950

2015

2.999.250

2016

1.682.850

2017

756.250

2018

592.400

2019

0

2020

0

 

Bereits bei der Aufstellung des Haushalts 2018 wurde bei der Planung gezielt darauf geachtet, nur in der Höhe Planansätze zu bilden, wie sie erforderlich sind. Außerdem wurde eine ganze Reihe neuer Konsolidierungsmaßnahmen auf den Weg gebracht, deren Effekte sich letztlich im Plan 2019/2020 widerspiegeln und einen nicht unwesentlichen Anteil haben, dass der Haushaltsaugleich gelungen ist. Hierzu zählen beispielsweise die Anpassung der Nutzungsgebühren im Stadtbad nach über zehn Jahren, aber auch die Anpassung der Mieten in den Gemeinschaftseinrichtungen sowie die Beteiligung der Nutzer an den Betriebskosten. Hierfür führte der Bürgermeister zahlreiche Gespräche mit den Vereinsvorständen, um ihnen und deren Mitgliedern die Notwendigkeit dieser Maßnahmen zum Erhalt der Objekte näher zu bringen. Letztlich war die Resonanz durchweg positiv und die Vereine erklärten sich bereit, diese Konsolidierungsmaßnahme mit zu unterstützen. Weiterhin wurde der Fahrzeugpool der Verwaltung verkleinert und damit zusammenhängende Leasingverträge optimiert. Zur Einsparung von Zinszahlungen, die wiederum ebenfalls Aufwand im Haushalt darstellen, konnte ein Festbetragsliquiditätskredit zu einem Zinssatz von 0% für zwei Jahre abgeschlossen werden. Von besonderem medialem Interesse war die Konsolidierungsmaßnahme der Beteiligung der Sportvereine an den Betriebskosten. Auch hierfür wurden die Akteure bei der Findung einer Lösung mitgenommen. Der Bürgermeister lud alle Vorstände der Vereine, welche die städtischen Sportstätten nutzen, in das Rathaus ein und stellte ihnen den Lösungsvorschlag in Form einer Satzung vor, zu welcher jeder Verein die Möglichkeit hatte eigene Vorschläge einzubringen. Im Sommer wurde diese schließlich vom Stadtrat verabschiedet. Die Stadt Querfurt erhielt nicht nur von den Vereinen Lob für ihre Vorgehensweise und die letztlich gefundene Lösung, sondern auch vom Kreissportbund. Das Projekt führte sogar zur Solidarisierung der TSG Gymnasium Querfurt, die vorrangig die Mehrzweckhalle über den Landkreis kostenfrei nutzen kann, welche sich bereit erklärte, zur Unterstützung des Erhalts der städtischen Sportstätten eine jährliche Zahlung zu leisten.

Auf Vorschlag der Verwaltung entschied sich der Stadtrat Anfang des Jahres, einen Doppelhaushalt für die Jahre 2019/2020 zu beschließen. Gleichzeitig bestätigte er den dafür vorgelegten Zeitplan für die Planung, welche im Wesentlichen in den Sommermonaten stattfand.

Dabei hatten die einzelnen Aufgabengebiete der Ämter die Möglichkeit, ihre Planansätze mit ggf. entsprechenden Begründungen im Haushaltssystem einzutragen bzw. der Finanzabteilung zuzusenden. In Plangesprächen wurden diese dann nochmals konkretisiert bzw. angepasst. Eine weitere Redaktion der Planansätze fand in Gesprächen zwischen der Kämmerin und dem Bürgermeister statt. Grundsätzlich wurde dabei verglichen, wie hoch die Planansätze der letzten drei Jahre waren und wieviel davon tatsächlich abgeflossen ist. Dies wurde bei der Betrachtung der Haushaltsansätze für 2019 und 2020 einbezogen. Bei der Planung der Aufwendungen sind z.T. auch Puffer für Eventualitäten eingerechnet, wobei diese geringer ausfallen als in den Vorjahren. Insbesondere bei den Planzahlen, die mit dem operativen Geschäft in Zusammenhang stehen, wurde geschaut, ob die damit verbundenen Maßnahmen für die jeweiligen Jahre auch durch die vorhandene Leistungsfähigkeit in der Verwaltung zu erfüllen sind. Die Planung der Erträge wurde konservativ vorgenommen und sich dabei auf die Vorjahresmittel bezogen bzw. soweit die zu erwartenden Einnahmen bekannt waren, wie etwa bei der Kreisumlage, diese in gleicher Höhe veranschlagt.

Innerhalb der Haushaltsplanung sind die Ortschaften anzuhören. Hierfür wurden vorab deren Prioritäten abgefragt und soweit möglich und erforderlich in den Haushalt aufgenommen. Hierbei war klar, dass in diesem Doppelhaushalt nicht alle Erwartungen einfließen konnten. Es wurde versucht, in jedem Ortsteil Maßnahmen, ob investiv oder aufwandsseitig, ausgehend von den Prioritäten der Ortschaftsräte, im Doppelhaushalt zu berücksichtigen. Die Investplanung wurde je Ortschaft in der Ortsbürgermeisterdienstberatung vorgestellt.

Grundsätzlich ist bei der Investplanung anzumerken, dass alle Investitionen belastbar zu begründen sind – sollen sie über Investkredite finanziert werden und sind sie nicht pflichtig und unabweisbar bzw. mit einer entsprechenden Förderung von mind. 75% untersetzt, kann es passieren, dass diese von der Kommunalaufsicht gestrichen werden. Weiterhin ist festzuhalten, dass bestimmte fördermittelfinanzierte Maßnahmen nur umgesetzt werden können, wenn die besagten Fördermittel auch bewilligt werden.

Die wichtigsten Investitionsmaßnahmen sind die Fortführung der Sanierung in der Grundschule Niederschmon, der Bau eines Löschwasserbehälters am Glockenstuhl in Ziegelroda, die Sanierung der Siebenhitze in Leimbach, der Neubau der Brücke in Oberschmon, der Beginn der Sanierung der Fußwege in der Straße der Einheit in Niederschmon, in der Dorfstraße in Weißenschirmbach sowie die Sanierung der Osterhäuser Straße in Gatterstädt, der Straßenbeleuchtung in Grockstädt oder auch die Neugestaltung der Buswendeschleife in Spielberg. Außerdem werden im Jahr 2020, vorausgesetzt Fördermittel aus dem Programm städtebaulicher Denkmalschutz werden bewilligt, die Sanierung des Freimarktes fortgesetzt sowie über die Ausgleichbeträge finanziert, der Wasserweg und der Gerichtsplatz in Thaldorf erneuert. Wichtig an dieser Stelle ist zu bemerken, dass für bestimmte Maßnahmen auch Straßenausbaubeiträge erhoben werden müssen. Dies ist nach aktueller Rechtslage verbindlich und auch notwendig, um die einzelnen Projekte finanzieren zu können. Weiterhin ist festzuhalten, dass einige Projekte innerhalb dieses Haushaltszeitraums begonnen werden, sich aber bis in den nächsten hinein erstrecken können. Da das Haushaltsvolumen, anders als im Ergebnisplan, im Finanzplan, woraus die Investitionen getätigt werden, für das Maßnahmenpaket nicht ausreichend ist, wird für 2019 mit einem Investitionskredit von 453.900 € und in 2020 mit 334.000 € gerechnet. Ein Kreditbedarf, der deutlich unter dem der Vorjahre liegt und sofern die Liquidität der Stadt es zulässt, auch nicht ausgeschöpft werden wird.

Als aufwandseitige Maßnahmen wird es u.a. Instandhaltungs- bzw. setzungsarbeiten an der Trauerhalle in Landgrafroda, in der Straße des Friedens in Kleineichstädt, dem Schulweg in Pretitz und in den Turnhallen am Nemsdorfer Weg, in Vitzenburg und in Lodersleben sowie in deren Umfeld geben. Der vom Ortschaftsrat Vitzenburg gewünschte barrierefreie Zugang zur Dorfkirche in Liederstädt wird bereits dieses Jahr realisiert.

Auch die Feuerwehren nehmen im zukünftigen Doppelhaushalt eine wesentliche Rolle ein. So ist die Anschaffung neuer Atemschutzgeräte, Feuerwehrhelme, Digitalsprechfunkgeräte sowie der Neubau des Feuerwehrdepots in Leimbach und die Anschaffung des neuen Fahrzeuges für Niederschmon geplant.

Unabhängig von der auch mittelfristigen Entspannung im Haushaltsplan bleibt die Liquiditätslage der Stadt angespannt. Die laufende Verwaltungsarbeit bzw. notwendige Auszahlung werden über den Kassenkredit, quasi den Dispo für Kommunen, seit Jahren finanziert. Durchschnittlich werden hierbei zwischen sieben und acht Millionen Euro in Anspruch genommen. Tagtäglich muss daher darauf geachtet werden, den von der Kommunalaufsicht genehmigten Kassenkreditrahmen von neun Millionen Euro nicht zu überschreiten, um nicht zahlungsunfähig zu werden. Das Land stellt für Kommunen in unserer Lage Teilentschuldungshilfen über Bedarfszuweisungen zur Verfügung. Die Voraussetzung hierfür ist allerdings ein ausgeglichener Haushaltsplan, der nunmehr erreicht wurde. Sofern dieser durch die Kommunalaufsicht genehmigt wird, steht im nächsten Schritt die Beantragung von Bedarfszuweisungen beim Land zur Teilentschuldung durch die Verwaltung an, um die Liquiditätslage der Stadt zu verbessern. Es ist daher notwendig, weitere Einsparpotentiale und Einnahmequellen aufzutun sowie konsequent und diszipliniert die Planansätze im Haushalt einzuhalten.

In der Sitzung vom 27.09.2018 wurde der Doppelhaushalt für die Jahre 2019/2020 dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Vorab fand dessen Diskussion im Finanzausschuss sowie im Hauptausschuss statt. Der Plan überzeugte offenbar die Mehrheit der Stadträte, die mehrheitlich die Arbeit der Verwaltung für den Haushaltsausgleich zum Wohle der Stadt anerkannten, so dass der Haushalt allein mit drei Gegenstimmen aus der FDP- Fraktion mit 24 zu drei Gegenstimmen angenommen wurde. Für das Jahr 2019 werden demnach im Ergebnisplan Aufwendungen und Erträge von jeweils 14.421.500 € und für das Jahr 2020 jeweils 14.520.750 € veranschlagt. Stadtratsvorsitzender Lothar Riese bedankte sich daraufhin für die Zustimmung und lobte die Verwaltung für die gute Arbeit.

„Tatsächlich sinken auch die Summen für Kreditaufnahme und Schuldendienst, aber dennoch können wir in unserem Bemühen um den Haushalt nicht nachlassen. Weiterhin fehlt es der Stadt an liquiden Mitteln, denn die hohe Schuldenbelastung drückt uns weiterhin. Das bedeutet, wir müssen auch in den kommenden Jahren unser Konsolidierungskonzept konsequent fortführen, “ sagte Bürgermeister Andreas Nette während der Sitzung. So wurde im Zusammenhang mit dem Haushalt auch das Konsolidierungskonzept fortgeschrieben. Unter anderem sollen die Rufbereitschaften optimiert und Einsatzzeiten und –leistungen der Technik des Bauhofes Querfurt sowie des Stadt Querfurt-Abwasserbetriebes effektiver gestaltet und umgelegt werden. Weiterhin ist es beabsichtigt, die vorhandenen Wohnbaustandorte in Ziegelroda und Lodersleben in die Vermarktung zu bringen sowie die Straßenbeleuchtung auf effiziente und kostengünstige LED umzustellen.

Frei nach dem Motto „Es gibt viel zu tun, packen wir es an“ machte sich der Stadtrat dann auch sofort an die weitere Umsetzung des Konsolidierungskonzeptes. Zum einen beschlossen die Stadträte den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan nach § 13 b BauGB „Siedlung Süd“ in Lodersleben, zum anderen wurde der Beschluss über die Vergabe von Bauleistungen nach VOB Teil A für den Bau einer Löschwasserentnahmestelle in Ziegelroda, zwischen Querfurter Straße und Loderslebener Straße (Forstweg) gefasst. Mit diesen Beschlüssen wird die Möglichkeit geschaffen, in Lodersleben und Ziegelroda in naher Zukunft neue Eigenheime zu bauen. Den Baugrund besitzt derzeit noch die Kommune. „Wir wissen, dass es viele junge Familien gibt, die Grundstücke in der Region suchen, um ihr Eigenheim zu bauen. Die Stadt Querfurt hat die entsprechenden Grundstücke, die größtenteils sogar voll erschlossen sind, wie in Lodersleben,“ erklärte Andreas Nette den Hintergrund der beiden Tagesordnungspunkte in der Stadtratssitzung.

Ein weiteres Thema mit dem sich die Stadträte befassten war das Quartierskonzept, welches die Tilia GmbH in Zusammenarbeit mit der Stadt und der Fernwärmegesellschaft Querfurt (FWQ) im Bereich Thalgarten erarbeitet hat. Im Zusammenhang mit dem Quartierskonzept wurden die energetischen Potentiale untersucht und nach umsetzbaren Lösungen für Energieeinsparungen gesucht. Dabei nahm die Tilia GmbH auch verschiedene Varianten und Größenordnungen von Nahwärmenetzen, Blockheizkraftwerken, Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen unter die Lupe und berechnete und verglich deren Wirtschaftlichkeit gegeneinander. Ergebnis war jedoch, dass eine große, zentrale Lösung für das gesamte Quartier selbst mit höchsten Fördersätzen unter derzeitigen Bedingungen nicht wirtschaftlich wäre. Auch mittelgroße Lösungen, wie beispielsweise ein Wärmenetz vom Stadtbad bis zum Ende der Sitzenstraße/Ecke Lederberg, sind derzeit kaum wirtschaftlich darstellbar. Zwei Möglichkeiten wurden jedoch als beste und profitable Varianten vorgestellt. Zum einen die teilweise Eigenversorgung des Stadtbades aus einem Blockheizkraftwerk, welches emissionsarmes Erdgas hocheffizient in Eigenstrom und Nutzwärme umwandelt, und aus Photovoltaikanlagen, die Eigenstrom aus Sonnenenergie erzeugen. Damit wäre zusätzlich eine konstante Wassertemperatur zu erreichen, die die Öffnungszeiten des Stadtbades verlängern und somit mehr Besucher und Einnahmen für das Bad bedeuten würde. Als zweites bestünde in einem nächsten Ausbauschritt die Möglichkeit, diese Variante um ein kleines Nahwärmenetz Richtung Kita „Käthe-Kollwitz“ und Mehrfamilienhaus Hinterm Wehr 16 zu erweitern. „Diese Lösungen wären wirtschaftlich und bringen zugleich eine Energiekosten-Einsparung für die freiwilligen Aufgaben der Stadt von ca. 75.000 € über die ersten 10 Jahre sowie einen Mehrwert für die benachbarten Liegenschaften, “ so Alexander Redeker, Prokurist der Firma Tilia GmbH, der den Stadträten das Ergebnis vorstellte. Neben der technischen und wirtschaftlichen Konzeption haben die FWQ und die Tilia GmbH auch ein Betreibermodell entwickelt, damit unter entsprechender Beteiligung der FWQ diese Einsparungen ohne Belastungen für die Stadt Querfurt umgesetzt werden könnten. Die Stadträte nahmen den Bericht zunächst auf und werden sich in den nächsten Ausschusssitzungen mit diesem Thema weiter beschäftigen.

Die Stadtratssitzung am 27.09. stellte die Weichen für zahlreihe Projekte in der Stadt und den Ortsteilen in den nächsten beiden Jahren und darüber hinaus. Dies war letztendlich nur möglich durch konstruktive Zusammenarbeit zwischen Ortschaftsräten und Verwaltung sowie der mehrheitlichen Zustimmung im Stadtrat. Insgesamt ein positives Signal für unsere Stadt und ihre Ortsteile.

 

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