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Onlineformulare der Stadt Querfurt

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz - OZG) hat in Verbindung mit dem Gesetz zur Förderung der elektonischen Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt (E-Government-Gesetz Sachsen-Anhalt - EGovG LSA) einen festen Zeitplan für die Einführung weiterer Schritte auf dem Weg zur digitalen Verwaltung festgelegt. Ursprünglich sollten bis zum 1. Januar 2023 alle Verwaltungsdienstleistungen für den Nutzer auch online erreichbar sein. Leider konnte die Zielstellung des OZG bundesweit nicht gehalten werden. Aktuell bereitet die Bundesregierung ein Folgegesetz (OZG 2.0) vor. Die Stadt Querfurt gibt Ihren Bürgerinnen und Bürgern bereits jetzt die Möglichkeit der Online-Beantragung verschiedener Verwaltungsleistungen:

 

Sie haben hier kein Formular für Ihr Anliegen gefunden? Dann versuchen Sie es bitte mit dem Bürgerservice des Landes Sachsen-Anhalt.

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