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Trinkwasser-Hausinstallation: nur Fachbetriebe beauftragen

Auch Eigentümer tragen für die Qualität des Trinkwassers Verantwortung / Wasserfilteranlagen sind überflüssig


Bei all den verschiedenen Mineralwassersorten  im Supermarkt kann man schon mal den  Überblick verlieren. Außerdem gibt es  Heilwasser, Quellwasser, in Restaurants oftmals  Tafelwasser – und eben Trinkwasser.

 

„Das Wasser, das bei unseren Kunden zu Hause aus  dem Hahn fließt, kommt vorwiegend als  Fernwasser aus dem Harz (Rappbodetalsperre) und der Elbaue zu uns und gilt als eines der am  strengsten überwachten Lebensmittel“, betont Christine Gronwald. Sie ist bei der MIDEWA  Wasserversorgungsgesellschaft in Mitteldeutschland mbH Ansprechpartnerin für  Fragen rund um die Qualität des Trinkwassers –  und trägt auch Sorge dafür, dass es regelmäßig  kontrolliert wird.

 

„Bis zum Wasserzähler“, erklärt  sie, „sind wir als Wasserversorger für die einwandfreie Trinkwasserqualität verantwortlich. Für die letzten Meter im Haus, also beginnend  am Wasserzähler bis zum Wasserhahn in Küche und Bad, ist das der Eigentümer. Auch er ist  gesetzlich zur Einhaltung der Trinkwasserverordnung verpflichtet.“


Wichtig ist nach Aussage von Christine  Gronwald, dass ausschließlich Fachfirmen die  Hausinstallation herstellen beziehungsweise  Änderungen daran vornehmen. In ihrem  Installateurverzeichnis auf der Internetseite im  Menüpunkt Kundenservice listet die MIDEWA  alle entsprechend zertifizierten Betriebe auf. Es dürfen nur geprüfte und zugelassene Produkte  und Materialien, wie Armaturen, Rohre oder Warmwasseraufbereiter verwendet werden.  Wasserfilter hingegen seien im Haushalt absolut  entbehrlich, sagt die MIDEWA-Expertin für die  Qualität des Trinkwassers.

 

„Unser Trinkwasser  entspricht den hohen Qualitätsanforderungen der  bundeseinheitlichen Trinkwasserverordnung. Eine zusätzliche  Wasseraufbereitung im Haushalt mit  Wasserfilteranlagen durch Tischwasserfilter oder  Untertischgeräte ist grundsätzlich weder  erforderlich noch sinnvoll. Aus hygienischer Sicht  ist von solchen Wasserbehandlern im  Haushalt abzuraten“, informiert Christine  Gronwald. Bei unzureichender Wartung oder  falscher Bedienung dieser Anlagen könne sich  die Trinkwasserqualität sogar verschlechtern und  bei Verkeimungen schlimmstenfalls zu  gesundheitlichen Problemen führen.

 

Nach DIN  1988, Teil 2, sind allerdings mechanisch  wirkende Partikel-Filter direkt hinter der Wasserzähleranlage vorgeschrieben. Diese  sollen verhindern, dass im Trinkwasser  gelegentlich mitgeführte kleine Feststoffpartikel  zu Funktionsstörungen der Hausinstallation  führen. „Hier ist zu beachten, dass diese Filtereinsätze vom Hauseigentümer regelmäßig  zu reinigen beziehungsweise zu wechseln sind.  Das ist in der DIN 1988, Teil 8, geregelt“,  informiert Christine Gronwald.

 

Weitere  Informationen zur Trinkwasserqualität und vielen  anderen Themen: www.midewa.de

 

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