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Haushaltsgenehmigung erteilt!

In seiner letzten Sitzung beschloss der Stadtrat mehrheitlich, allein mit drei Gegenstimmen aus der FDP- Fraktion, den Haushaltsplan als Doppelhaushalt für die Jahre 2019 und 2020. Erstmals seit über 10 Jahren ist dieser wieder ausgeglichen. Für das Jahr 2019 werden demnach im Ergebnisplan (woraus die laufende Verwaltungstätigkeit geleistet wird) Aufwendungen und Erträge von jeweils 14.421.500 € und für das Jahr 2020 jeweils 14.520.750 € veranschlagt. Im Finanzplan, woraus die Investitionen getätigt werden, wird für 2019 mit Kreditaufnahmen in Höhe von 453.900 € und in 2020 mit 334.000 € gerechnet. Über die geplanten Projekte und Investitionen wurde bereits im letzten Stadtanzeiger berichtet.

Da die Liquiditätslage der Stadt nach wie vor angespannt ist, durchschnittlich werden zwischen sieben bis acht Millionen Euro aus dem Kassenkredit bezahlt (quasi der Dispo für Kommunen – für Querfurt maximal neun Millionen Euro), wurde auch das Haushaltskonsolidierungskonzept bis zum Jahr 2028 fortgeschrieben, mit dem Ziel, die Liquiditätslage der Stadt zu verbessern.

Nach Zustimmung des städtischen Gremiums sind sowohl Haushaltsplan und Konsolidierung der Kommunalaufsicht, welche beim Landkreis angesiedelt ist, zur Genehmigung vorzulegen. Mit Schreiben vom 16.10.2018 gab diese der Stadtverwaltung Gelegenheit zur Anhörung, um offene Fragen zu klären. Diese fand am 30.10.2018 in Merseburg statt. In einem über zweistündigen Gespräch wurde auf alle Punkte der Kommunalaufsicht durch den Bürgermeister eingegangen.

Mit Bescheid vom 09.11.2018 erhielt die Stadt Querfurt als erste Kommune im Saalekreis die Genehmigung für die Haushaltssatzung 2019/2020, den Haushaltsplan 2019/2020 und die Haushaltskonsolidierung 2019 – 2028. Hierdurch ist die Verwaltung in die Lage versetzt, fortlaufend, auch über den Jahreswechsel hinweg, ohne den Zeitraum der vorläufigen Haushaltsführung, innerhalb welcher nur pflichtige, unabweisbare und vertraglich gebundene Aufwendungen geleistet werden dürfen, zu arbeiten. Weiterhin steht das Jahr 2019 voll dem Amt für Finanzwesen zur Verfügung, um die seit dem Jahr 2013 ausstehenden Jahresabschlüsse aufzuarbeiten, welche zukünftig als Kriterium für die Bewertung von Kommunen untereinander, ähnlich wie bei Unternehmen am freien Markt, dienen werden und von den Prüfbehörden gefordert sind.

Außerdem wird der Stadtverwaltung durch den ausgeglichenen Ergebnisplan die Möglichkeit beim Land Sachsen-Anhalt eröffnet, Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichstock zur Teilentschuldung als Liquiditätshilfe zu beantragen, um die Inanspruchnahme der derzeit sehr hohen Kassenkredite zu reduzieren. Die Hürden hierfür sind sehr hoch und wie die Aussicht auf Erfolg ist, kann momentan nicht eingeschätzt werden.

Durch die in der Vergangenheit umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen wie die Sportstättensatzung, die Anpassung der Benutzungsgebühren für das Stadtbad und die Anpassung der Verträge in den Gemeinschaftseinrichtungen ist es gelungen, die Kommunalaufsicht zu überzeugen und von einer Beanstandung der für die Lebensqualität in unserer Stadt und den Ortsteilen so wichtigen freiwilligen Aufgaben wie die Vereinshäuser, Sportplätze oder das Stadtbad abzusehen. Hierfür möchte ich allen beteiligten Vereinen, die sich bereit erklärten, trotz zusätzlicher Belastungen diesen Weg mitzugehen, recht herzlich danken.

Bedanken möchte ich mich auch bei allen meinen Mitarbeitern in der Stadtverwaltung Querfurt, die während der Sommermonate im Akkord den Haushaltsplan aufstellten, sowie allen Ortschaftsräten für die zugearbeiteten Hinweise und Prioritäten und letztlich auch beim Querfurter Stadtrat für die konstruktive Diskussion des Haushaltes in den Ausschüssen und die mehrheitliche Beschlussfassung in der Stadtratssitzung am 27.09.2018.

 

Andreas Nette

Bürgermeister

 

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