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Aus der letzten Stadtratssitzung

Am 01.06.2023 kam der Stadtrat zu seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause zusammen. 21 der 29 Mitglieder des Gremiums waren anwesend.


Zur Beschlussfassung der Tagesordnung beantragte die SPD/Grüne-Fraktion den Tagesordnungspunkt zum Aufstellungsbeschluss „vorhabenbezogener Bebauungsplan Aldi“ von der Tagesordnung zu nehmen und zunächst in den Ausschüssen vorzuberaten. Diesem Vorschlag folgten die Stadträte mehrheitlich.

 

Bericht des Bürgermeisters:
In seinem Bericht ging Bürgermeister Andreas Nette zunächst auf verschiedene Termine und Veranstaltungen seit der letzten Sitzung ein. Die vollständigen Eckpunkte des Berichtes können im Protokoll zur Sitzung nachgelesen werden, welches nach Genehmigung unter der jeweiligen Sitzung eingesehen werden kann.


Unter anderem wurden die Forstrally der Jugendfeuerwehren des Brandabschnitts II, die Verleihung des Bürgerpreises der Stadt Giżycko für die humanitäre Hilfe für deren Partnerstadt Dubno in der Ukraine, der Tag der Heimpflege auf der Burg Querfurt, die Bürgerfahrt nach Karlstadt oder der Empfang der Pilger im Beisein des Ministerpräsidenten auf der Burg Querfurt sowie die verschiedenen Pfingstfeste und das Brunnenfest am Knoblauchmittwoch hervorgehoben. Aus Sicht des Sports wurde herausgestellt, dass die Volleyballer des TSV 90 Querfurt den Meistertitel der Kreisoberliga sowie die D-Jugend der Handballer der TSG Gymnasium Querfurt den Bezirksmeistertitel holten.
 

D-Jugend Handball
Ungeschlagen holte die D-Jugend der Querfurter Handballer den Bezirksmeistertitel. Nochmals herzlichen Glückwunsch!


Im Anschluss daran wurde ein Überblick zum Stand der verschiedenen Baumaßnahmen in Querfurt und den Ortseilen wie zur Sanierung des Freimarktes, dem Pfingstweg in Leimbach, der Straße des Friedens in Lodersleben, der Schlossstraße in Kleineichstädt oder der Dachsanierung am Vereinshaus in Spielberg gegeben.
 

Sanierung Kulturhaus Spielberg
Die Sanierung des Daches in Spielberg war Dank einer Förderung, die der Geo- Naturpark vermittelt hat, möglich.

 

Parkplatz Hinterm Wehr
Auch die Parkplätze Hinterm Wehr in Querfurt konnten fertiggestellt werden.

 

Weiter informierte der Bürgermeister, dass am 23.05.23 ein Termin im Bildungsministerium stattfand, wobei die Möglichkeit des Erhalts von Fördermitteln zur Sanierung der Toiletten und Fenster in der Turnhalle Niederschmon abgestimmt wurde. Die Aussichten auf eine 90-prozentige Förderung stehen gut. Eine finale Entscheidung könne jedoch erst ergehen, wenn letzte Abstimmungen zwischen dem Ministerium und der Investitionsbank, als Bewilligungsbehörde, der Fördermittel erfolgt seien. Seitens der Stadt ist es vorgesehen, die Sanierung in 2024 umzusetzen. Die Planungen hierfür sind bereits am Laufen.


Hinsichtlich der Sanierungsarbeiten (Fenster, Dach) der Turnhalle Lodersleben wurde darüber informiert, dass Mitte Juni die Submission für die einzelnen Gewerke geplant sei. Zwischenzeitlich mussten die Ausschreibungen aufgehoben werden, da nicht für alle Lose ein Angebot abgegeben wurde bzw. diese deutlich über der Kostenschätzung lagen. In der Folge wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt.


Das Schützenhaus musste aufgrund baulicher Mängel bis auf Weiteres gesperrt werden. In diesem und auch in den folgenden Jahren sind Haushaltsmittel eingestellt, um das Gebäude wieder für eine Nutzung zu öffnen. Derzeit wird hierfür ein Maßnahmeplan erstellt. Die entsprechenden Aufmaßarbeiten zur Bestandsaufnahme sind abgeschlossen.

 

Der Bürgermeister informierte weiter über die städtischen Projekte, wie der geplanten Installation einer PV-Anlage auf dem Dach der Grundschule Schmon in Zusammenarbeit mit der kommunalen Fernwärmegesellschaft Querfurt sowie zum Vorhaben Klärwerk Querfurt.
 

PV-Anlage Dach Schmon
©tilia
Auf dem Dach der Grundschule Schmon ist es geplant eine PV-Anlage zu installieren. Derzeit werden noch weitere Dächer städtischer Objekte für eine diesbezügliche Nutzung betrachtet.


Hierzu hat am 19.03.2023 ein Termin zwischen dem Umweltministerium im Beisein des Staatssekretärs Dr. Steffen Eichner, dem Landesverwaltungsamt sowie der unteren Naturschutzbehörde stattgefunden. Es wurde sich auf die Einleitwerte und den zu betrachtenden Gewässerabschnitt verständigt, der für ca. ein Jahr von einem Fachbüro untersucht wird. Die Ergebnisse werden innerhalb eines wasserwirtschaftlichen Fachbeitrages zusammengefasst. Ausgehend von den Einleitwerten wird darin eine Prognose zum Einfluss auf die vorhandene Flora und Fauna des Gewässers abgegeben. Grundsätzlich darf es zu keiner Verschlechterung kommen.


Zum Projekt Querfurt Nord wurde informiert, dass die Ausschreibungen für den Grunderwerb, die Projektkoordination, die Erschließungsplanung und den Bebauungsplan derzeit erstellt werden und es zur weiteren Abstimmung einen Termin am 06.06.23 mit dem zuständigen Staatssekretär für den Strukturwandel in Sachsen- Anhalt, Dr. Jürgen Ude, in Querfurt geben wird.

 

Nachdem bekannt wurde, dass sich der Eigentümer des Burgrings 2 (ehem. Rat des Kreises) in Insolvenz befindet, konnten zwei Interessenten durch den Bürgermeister an den vom Insolvenzverwalter zur Verwertung der Immobilie Beauftragten vermittelt werden.


Beschluss über den Wirtschaftsplan 2023 sowie der mittelfristigen Planung bis 2026 des Stadt Querfurt – Abwasserbetriebes:
Der diesjährige Wirtschaftsplan umfasst Einzahlungen und Auszahlungen von jeweils 3.202.630,00 € und ist damit ausgeglichen. Für Investitionen ist eine Neukreditaufnahme von rund zwei Millionen Euro geplant. Diese dienen vorrangig der weiteren abwasserseitigen Erschließung von Gatterstädt sowie der Anbindung von Querfurt Nord.

 

Der Wirtschaftsplan für das Jahr 2023 wurde einstimmig bei zwei Enthaltungen beschlossen.


Beschluss der Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Stadt Querfurt (Gebührensatzung):

Mit Beschluss Nr. RA/03/2023 hat der Stadtrat der Stadt Querfurt im März die neuen Gebühren für den Zeitraum 2023 – 2025 festgesetzt. Entsprechend dieses Beschlusses war die Satzungsänderung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Stadt Querfurt (Gebührensatzung) zu beschließen.

 

Aufgrund der gestiegenen Kosten insbesondere im Elektroenergiebereich war der Abbruch des bestehenden Kalkulationszeitraumes notwendig, um weiter wirtschaftlich arbeiten zu können.

 

Die Satzungsänderung sieht eine erstmalige Anpassung der Grundgebühr seit Gründung des Eigenbetriebs im Jahr 2000 von ursprünglich 11,00 €/Monat auf 16,00 €/Monat für den Zeitraum 2023 - 2025 vor. Die Verbrauchsgebühr bleibt mit 3,75 €/m³ stabil. Die entsprechenden Änderungsbescheide sind im Juli versandt worden, um größere Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung Anfang 2024 zu vermeiden.

 

Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit drei Neinstimmen und einer Enthaltung die Änderungssatzung.

 

Antrag auf Zustimmung von überplanmäßigen Auszahlungen für die Beschaffung eines Einsatzfahrzeuges TLF 3000 Staffel für die Feuerwehr Oberschmon und die Beschaffung eines HLF 20 (Allrad) für die Feuerwehr Querfurt:
Gleich zwei Zuwendungsbescheide erhielt die Stadt Querfurt Ende letzten Jahres für die Anschaffung von zwei Feuerwehrfahrzeugen. Es handelt sich hierbei um ein Tanklöschfahrzeug mit Staffelkabine (TLF 3000 Staffel) für die Feuerwehr Oberschmon und ein Hilfeleistungslöschfahrzeug für die Feuerwehr Querfurt (HLF 20 Allrad).

 

Grundlage für die Beantragung der Fördermittel war eine Kostenschätzung für beide Fahrzeuge von rund 860.000,00 €. Hiervon fördert das Land 340.000,00 €

 

Die Ausschreibungsergebnisse der Landeszentralbeschaffung Sachsen-Anhalt für die Feuerwehrfahrzeuge ergaben zu den geplanten Auszahlungen Mehrkosten von insgesamt 236.117,53 €. Davon entfallen 126.451,97 € auf das TLF 3000 Staffel FW Oberschmon und 109.665,56 € auf das HLF 20 Querfurt.

 

Um die Aufträge für beide Fahrzeuge auslösen zu können, war zunächst die Gesamtfinanzierung abzusichern. Für die Mehrkosten in Höhe von 236.117,53 € wurden folgende Maßnahmen zur Deckung vorgeschlagen:

175.000,00 € - Bau Regenrückhaltebecken OT Gatterstädt
21.117,53 € - Sanierung Gehweg Nähe Kulturhaus OT Weißenschirmbach
40.000,00 € - Herstellung Zufahrt Feuerwehr OT Vitzenburg.

 

Die Verwaltung wird im 3. Quartal 2023 einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2024 vorlegen, innerhalb dessen die Mehrauszahlungen für die Feuerwehrfahrzeuge geplant werden sollen. Nach Beschlussfassung und Genehmigung des Nachtragshaushaltes 2024 stehen die o.g. Deckungsvorschläge zur Bewirtschaftung für die einzelnen Maßnahmen wieder zur Verfügung.

 

Die überplanmäßige Auszahlung wurde vom Stadtrat einstimmig beschlossen.


Beschluss der Vorschlagsliste zur Schöffenwahl für die Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028:
Die Amtszeit der im Jahr 2018 gewählten Schöffen (ehrenamtliche Richter) beim Amtsgericht Merseburg und Landgericht Halle endet mit Ablauf des Jahres 2023.

 

Für die oben genannte Amtsperiode müssen deshalb durch den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht neue Schöffen für die nächsten fünf Geschäftsjahre gewählt werden.

 

Gemäß §§ 43 und 77 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) waren danach für die Stadt Querfurt mindestens sieben Personen zu benennen. Die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Halle und das Amtsgericht Merseburg für die Amtsperiode 01.01.2024 bis 31.12.2028 umfasste 21 Personen, die vom Stadtrat einstimmig beschlossen wurde.

 

Billigungsbeschluss/Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Gatterstädt/Eisleben“:
Der Stadtrat hat in öffentlicher Sitzung die Einleitung des Planverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Gatterstädt/Eisleben“ beraten und am 16.12.2021 beschlossen.

 

Es ist vorgesehen, an der Grenze der Gemarkung Gatterstädt eine großflächige PV-Anlage von 113 ha mit 115 MWp zu errichten.

 

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Gatterstädt/Eisleben“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, wurde in der vorliegenden Fassung bestätigt und die Begründung nebst Anlagen gebilligt.

 

Der Vorentwurf wurde gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung im Zeitraum von einem Monat der Öffentlichkeit vorgestellt. Gleichzeitig waren die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, deren Aufgabenbereich durch die Aufstellung berührt werden kann, nach § 4 (1) BauGB zu unterrichten und am Verfahren zu beteiligen.

 

Die Vorentwurfsunterlagen sind auf der Internetseite der Stadt unter www.querfurt/wirtschaft/xplanung zur Einsichtnahme eingestellt.

 

In der Diskussion verwiesen einzelnen Stadträte auf den Entzug von landwirtschaftlicher Fläche für die Zeit der Nutzung durch die geplante PV-Anlage.

 

Seitens der Verwaltung wurde wiederholt darauf verwiesen, dass die Initiative für das PV-Projekt von den Landwirten selbst kommt, insbesondere wegen der im Verhältnis geringen Ackerwertzahl in diesem Bereich und der aufwendigeren Bewirtschaftung aufgrund des Geländeprofils. Darüber hinaus wird die Stadt von den Erträgen der Anlage profitieren, da 2 Cent je erzeugter Kilowattstunde sowie 90 % der anfallenden Gewerbesteuer in der Gemeinde verbleiben werden.

 

Mit 12 Jastimmen, sechs Neinstimmen und drei Enthaltungen wurden der aktuelle Planungsstand vom Stadtrat gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.


Abwägungsbeschluss - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „PV-Anlage ehemaliges Kalkwerk“:
Die seit einigen Jahren brach liegende, westlich der Kernstadt von Querfurt befindliche Fläche des ehemaligen Kalkwerkes soll durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Freiflächenphotovoltaik entwickelt werden.

 

Hierfür sollen auf 16 ha PV-Module mit einer Leistung von 7 MWp errichtet werden.

 

Die FEH Bauwerk GmbH aus Frankfurt a. M. verpflichtete sich zur Übernahme der Planungskosten.
Für das vorliegende Bebauungsplanverfahren erfolgten die Beteiligungsschritte nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB). Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

 

Im Ergebnis wurde ein sachverständiger Abwägungsvorschlag erstellt, der die Grundlage für die Beschlussfassung bildete. Dieser umfasste vollumfänglich das zum Zeitpunkt der Beschlussvorlage vorhandene und zu bewertende Abwägungsmaterial, welches durch die Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit in das Verfahren eingebracht worden ist. Die Ergebnisse der Abwägung sind den Verfassern der Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.

 

Das Bewertungsergebnis wird im Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „PV-Anlage ehemaliges Kalkwerk“ berücksichtigt. Durch den Beschluss wird der sachverständige Abwägungsvorschlag zur Abwägungsdokumentation bestimmt.

 

Der Stadtrat beschloss einstimmig bei drei Enthaltungen die Abwägung der im Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „PV-Anlage ehemaliges Kalkwerk“ eingegangenen Stellungnahmen und Sachverhalte gemäß sachverständigen Abwägungsvorschlag.


Einwohnerfragestunde:
Jeder Einwohner der Stadt hat die Möglichkeit im Rahmen der Einwohnerfragestunde Fragen zu Belangen, die Querfurt und seine Ortsteile betreffen, an die Verwaltung zu richten. Sofern eine mündliche Antwort in der Sitzung selbst nicht möglich oder ausreichend ist, soll gem. Hauptsatzung die Beantwortung schriftlich erfolgen.

 

Eine Einwohnerin fragte an, wann eine Beseitigung der Schlaglöcher in der Ahornstraße erfolgen wird. Der Bürgermeister informierte, dass das Bauamt bereits eine Begutachtung vorgenommen und ein Angebot hierfür bei der EGS abgefordert habe. Zwischenzeitlich wurden die Schlaglöcher beseitigt.

 

Weiterhin fragte sie, ob am Grundstück der ehem. Zuckerfabrik am Döcklitzer Tor wieder Bauarbeiten durchgeführt werden, da der Bauzaun aktuell nicht verschlossen ist. Hierzu führte der Bürgermeister aus, dass der Stadt nicht bekannt sei, dass die Bauarbeiten wieder aufgenommen worden sind. Der Eigentümer des Grundstücks habe einen Planer gebunden. Über die weitere Umsetzung des Projektes lägen der Verwaltung keine Informationen vor. Der Bauamtsleiter ergänzte, dass es ein Baugenehmigungsverfahren gäbe. Bezüglich der illegalen Müllablagerungen in diesem Bereich sei das Umweltamt bereits informiert worden.


Anfragen und Anregungen der Stadträte:
Herr Blödtner sprach die Unfallsituation vor der Post in der Nebraer Straße an. Erhöhte Kontrollen durch Politessen und Polizei seien in Ordnung, aber keine Lösung. Der Bürgermeister führte hierzu aus, dass die nachhaltigste Lösung des Problems ein anderer Standort wäre, dies sei jedoch derzeit nicht absehbar. Grundsätzlich sei das Vorhandensein der Postfiliale zu begrüßen, auch wenn damit Einschränkungen am aktuellen Standort verbunden seien.  

 

Herr Bracht fragte an, wann die bereits seit längerer Zeit defekte Toilette am Parkplatz in der Friedhofsstraße wieder genutzt werden kann. Der Bauamtsleiter, Herr Bruchardt, informierte, dass die Reparatur des durch Vandalismus zerstörten Schlosses abgeschlossen sei und der Elektroanschluss wiederhergestellt wurde. Die Toilette ist seitdem wieder nutzbar.

 

Herr Rosenbusch gab den Hinweis, kleinere Schäden an Straßenbelägen, jetzt und nicht erst in den Wintermonaten auszubessern. Der Bürgermeister informierte, dass das Bauamt gemeinsam mit der EGS bereits eine Bestandsaufnahme diesbezüglich durchgeführt habe und die Reparaturen entsprechend zur Verfügung stehender finanzieller Mittel und freier Kapazitäten der EGS vorgenommen würden.

 

Herr Walter sprach den zugewachsenen Wanderweg am Galgenberg an. Freiwillige Einsätze, wie in einem der letzten Stadtanzeiger zu lesen war, wären, seiner Meinung nach, eine sinnvolle Maßnahme an diesem Standort. Der Bürgermeister antwortete, dass zunächst geprüft werden muss, wer Eigentümer dieser Fläche ist.

 

Herr Fiedler hinterfragte die Möglichkeit der Organisation einer Reinigung des Dorfteiches in Ziegelroda, da dieser durch Schilf- und Algenbewuchs zugewachsen ist. Es hätten sich auch einige Bewohner freiwillig dazu bereiterklärt, eine Reinigung vorzunehmen bzw. behilflich zu sein. Der Bürgermeister verwies darauf, dass hierzu zunächst die Zustimmung des Umweltamtes eingeholt werden müsse.  Weiterhin gab es bereits Gespräche mit Herrn Dr. Henniger vom Geo-Naturpark Saale-Unstrut-Triasland, Fördermittel für eine Teichsanierung im nächsten Jahr zu generieren.

 

Herr Arndt informierte, dass die Frauenfußballmannschaft des Burgstadtgymnasiums Querfurt als sachsen-anhaltinischer Vertreter beim Finale des Fußballpokals in Berlin vertreten sei.

 

Herr Faselt, ALDI, war zum TOP 7.5. zur Sitzung geladen. Da dieser TOP in die Ausschüsse verwiesen worden ist, bat der Stadtratsvorsitzende auf Vorschlag des Bürgermeisters an dieser Stelle Herrn Faselt, mit Einverständnis der anwesenden Stadträte, ein paar kurze Informationen zum geplanten Vorhaben zu geben. Herr Faselt stellte anhand einer Präsentation das geplante ALDI-Neubau-Projekt vor.

 

Andreas Nette
Bürgermeister

 

 

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