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Flächennutzungsplan (FNP)

Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes zur Neuaufstellung 

des Flächennutzungsplans der Stadt Querfurt

 

Der Stadtrat der Stadt Querfurt hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 die Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Querfurt mit seinen Ortschaften beschlossen (Beschluss Nr. RA/53/2021). Der Beschluss wurde am 21.12.2021 im Amtsblatt der Stadt Querfurt ortsüblich bekannt gemacht (Amtsblatt Nr. 57/2021).

Der Stadtrat der Stadt Querfurt hat am 06.06.2024 den Beschluss über den Vorentwurf des Flächennutzungsplans gefasst.

 

Der Vorentwurf der Neuaufstellung des gesamtstädtischen Flächennutzungsplans mit der Planzeichnung (3 Teile), einschließlich der Begründung (Teil A) und des Umweltberichtes (Teil B) liegen für die Dauer von 30 Tagen

vom 1. Juli 2024 bis einschließlich 31. Juli 2024

im Sachgebiet Bauwesen der Stadtverwaltung Querfurt, Markt 9 in 06268 Querfurt während der folgenden Zeiten:

Montag                        8.00 -12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr

Dienstag                     8.00 -12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch                     nach Vereinbarung

Donnerstag                 8.00 -12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr

Freitag                        8.00 -12.00 Uhr

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

 

Zusätzlich kann der Vorentwurf der Neuaufstellung des gesamtstädtischen Flächennutzungsplans der Stadt Querfurt hier eingesehen und heruntergeladen werden:

 


Während des genannten Zeitraums besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen oder Hinweise können von jedermann schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Sachgebiet Bauwesen der Stadtverwaltung Querfurt, Markt 9 in 06268 Querfurt während der Dienststunden abgegeben werden. Die Abgabe ist auch per E-Mail bis zum 31. Juli 2024 möglich. Ihre E-Mail schicken Sie bitte an die E-Mailadresse .

 

Hinweise:

1) Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Neuaufstellung des gesamtstädtischen Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern der Plangeber deren Inhalt nicht kannte oder nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

2) Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

3) Datenschutzinformation

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 3 Buchstabe b DSGVO und § 3 Baugesetzbuch (BauGB). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Datenschutzinformation im Rahmen der Bauleitplanung. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Diese Bekanntmachung wurde am 14.06.2024 im Amtsblatt der Stadt Querfurt Nr. 38/2024 veröffentlicht.

 

gez. Nette

Bürgermeister

 

 


Aufstellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan Querfurt

 

Der Stadtrat der Stadt Querfurt hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Querfurt mit integriertem Landschaftsplan beschlossen (Beschluss Nr. RA/53/2021).


Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind Bauleitpläne von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Das Planerfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB wird festgestellt, da die Stadt Querfurt nicht über einen gültigen Flächennutzungsplan verfügt. Der gültige Flächennutzungsplan der Gemeinde Schmon aus dem Jahr 1999 wird in diesem Zusammenhang neu aufgestellt.


Gemäß § 5 BauGB ist im Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Zu den vielfältigen aktuellen Entwicklungen in der Stadt Querfurt gehören zum Beispiel die Entwicklung verschiedener Wohngebiete, die großflächige Gewerbegebietsentwicklung in Querfurt Nord, eine Entwicklungsstrategie für das Gewerbegebiet im Ortsteil Ziegelroda oder die Entstehung von großflächigen PV-Anlagen. Maßgeblich für die Stadtentwicklung sind zudem geänderte fachliche und rechtliche Rahmenbedingungen und Bewertungen verschiedener Umweltbelange wie zum Beispiel Hochwasser-, Boden-,  Natur- und Artenschutz bis hin zu Klimaschutz und Klimaanpassung.


Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst das gesamte Stadtgebiet in seiner Größe von 155,61 km². Das Stadtgebiet beinhaltet die Kernstadt Querfurt und seine Ortschaften Gatterstädt, Grockstädt, Leimbach, Lodersleben, Schmon, Vitzenburg, Weißenschirmbach und Ziegelroda.


Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 21.12.2021 im Amtsblatt der Stadt Querfurt Nr. 57/2021 öffentlich bekanntgemacht.

 

Nette
Bürgermeister

 

 

 

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