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Europawahl 2024
Wahlbekanntmachung
Europawahl
1. Am 09.06.2024 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen
Parlament statt.
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.
2. Die Stadt Querfurt ist in folgende 13 Wahlbezirke eingeteilt:
Wahlbezirk Nr. | Name Wahlbezirk | Wahlraum und Anschrift |
01 | Querfurt | Rathaus, Markt 1, 06268 Querfurt |
02 | Querfurt | Kita Buratino, Nemsdorfer Weg 8a, 06268 Querfurt |
03 | Querfurt | Grundschule I /Hort „Quernekids“, Roßplatz 4, 06268 Querfurt |
04 | Querfurt | Haus der Vereine, Sitzenstraße 16, 06268 Querfurt |
05 | Querfurt | Volkssolidarität, Fliederweg 7, 06268 Querfurt |
06 | Lodersleben | Vereinshaus Lodersleben, Parkstraße 12, 06268 Querfurt, OT Lodersleben |
07 | Gatterstädt | Kegelbahn Gatterstädt, Hinter dem Park 9, 06268 Querfurt, OT Gatterstädt |
08 | Kleineichstädt | Gemeindesaal Kleineichstädt, Karl-Marx-Straße 67, 06268 Querfurt, OT Kleineichstädt |
09 | Leimbach | Kulturhaus Leimbach, Dorfstraße 30, 06268 Querfurt, OT Leimbach |
10 | Niederschmon | Feuerwehr Niederschmon, Teichstraße 82a, 06268 Querfurt, OT Niederschmon |
11 | Vitzenburg | Turnhalle Vitzenburg, Parkstraße 8, 06268 Querfurt, OT Vitzenburg |
12 | Weißenschirmbach | Kulturhaus Weißenschirmbach, Dorfstraße Weißenschirmbach 18, 06268 Querfurt, OT Weißenschirmbach |
13 | Ziegelroda | ehemalige Grundschule, Schulstraße 4, 06268 Querfurt, OT Ziegelroda |
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 10.05.2024 bis 19.05.2024 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag
um 15:00 Uhr in Querfurt, Roßplatz 4, 06268 Querfurt, Philipp-Müller-Grundschule/ 2. Etage zusammen. Die Auszählung der Stimmen erfolgt ab 18:00 Uhr.
BW1 | Querfurt | Grundschule Philipp-Müller, Roßplatz 4, 06268 Querfurt, Klassenraum 1 |
BW2 | Querfurt | Grundschule Philipp-Müller, Roßplatz 4, 06268 Querfurt, Klassenraum 2 |
BW3 | Querfurt | Grundschule Philipp-Müller, Roßplatz 4, 06268 Querfurt, Klassenraum 3 |
BW4 | Querfurt | Grundschule Philipp-Müller, Roßplatz 4, 06268 Querfurt, Klassenraum 4 |
3. | Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. | ||||||
| Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. | ||||||
| Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. | ||||||
| Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. | ||||||
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| Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. | ||||||
| Jeder Wähler hat eine Stimme. | ||||||
| Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung.
Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.
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| Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. | ||||||
| In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. | ||||||
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4. | Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. | ||||||
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5. | Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem/der der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Kreises/der kreisfreien Stadt oder b) durch Briefwahl teilnehmen. | ||||||
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Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. | ||||||
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6. | Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 6 Absatz 4 des Europawahlgesetzes). | ||||||
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Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 6 Absatz 4a des Europawahlgesetzes). | ||||||
| Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches). | ||||||
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Querfurt, 28.05.2024
Nette Bürgermeister |
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Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis
Die Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09. Juni 2024 ist im Amtsblatt Nr. 32/2024 veröffentlicht.
Flyer zur Europa- und Kommunalwahl
Die Landeswahlleiterin und die Landeszentrale für politische Bildung haben mit Unterstützung der Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Sport einen Flyer zu den anstehenden Wahlen am 9. Juni 2024 herausgegeben. Der Flyer bietet zur Europawahl und den Kommunalwahlen die wichtigsten Informationen für Wählerinnen und Wähler auf einen Blick. Er enthält unter anderem einen WAHL-FAHRPLAN für die Wählerinnen und Wähler sowie Hinweise zur Briefwahl. Der Flyer eignet sich als Grundlageinformation für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.
Hier können Sie den Flyer herunterladen:
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,
für die am Sonntag, den 09.06.2024 anstehenden Wahlen benötigt die Stadt Querfurt wieder die Mithilfe möglichst vieler Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen vor Ort sowie in den Briefwahllokalen.
Nicht nur die Wahl zum Europäischen Parlament steht vor der Tür, sondern auch die Wahlen zum Kreistag, Stadtrat sowie die Wahlen der jeweiligen Ortschaftsräte erfolgen an diesem Tag. Zudem findet am 09.06.2024 auch die Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Querfurt statt. Eine eventuell erforderliche Stichwahl ist für Sonntag, den 23.06.2024 in der Zeit von 08:00 – 18:00 Uhr vorgesehen.
Damit die Wahlen reibungslos ablaufen können, braucht es eine Vielzahl zuverlässiger Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die nicht nur den korrekten Ablauf der Wahl gewährleisten, sondern mit ihrem ehrenamtlichen Engagement dafür sorgen, dass die abgegebenen Stimmen schnell und sicher ausgezählt und an das Wahlbüro übermittelt werden. Der Einsatz erfolgt in einem allgemeinen Wahlvorstand (Wahllokal) oder in einem Briefwahlvorstand. Die Wahllokale haben von 08:00 – 18:00 Uhr geöffnet. Ihre Tätigkeit im Wahllokal beginnt um 07:30 Uhr. Der Briefwahlvorstand nimmt seine Arbeit voraussichtlich 15:00 Uhr auf. Die ehrenamtliche Tätigkeit endet nach dem Auszählen der Stimmzettel und der Feststellung der Wahlergebnisse für die anstehenden Wahlen.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied eines Wahlvorstandes wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.
Wer sich für die Übernahme eines Wahlehrenamtes interessiert und in einem Wahl-/Briefwahlvorstand mitarbeiten möchte, wird gebeten, sich mit der Wahlleiterin der Stadt Querfurt, Frau Carmen Selle, telefonisch unter der Rufnummer 034771 60131 oder dem stellvertretenden Wahlleiter, Herrn Paul Siebeck, unter der Rufnummer 034771 60136 in Verbindung zu setzen.
Um eine zügige Erfassung Freiwilliger zu erleichtern, senden Sie bitte die vollständig ausgefüllte Bereitschaftserklärung an die Mail-Adresse: oder per Post an die Stadt Querfurt, Ordnungsamt/Wahlen, Markt 1, 06268 Querfurt.
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Selle
Wahlleiterin
Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten
Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).
Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen:
Stadt Querfurt
Markt 1
06268 Querfurt
Amt für Sicherheit und Ordnung