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Kreistagswahl 2024
Wahlbekanntmachung
Kommunalwahlen
Am 09.06.2024 finden in der Stadt Querfurt folgende Kommunalwahlen statt:
Kreistags-, Stadtrats-, Ortschaftsratswahlen sowie die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters.
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.
Die Stadt Querfurt ist in folgende 13 Wahlbezirke sowie 4 Briefwahlvorstände eingeteilt:
Wahlbezirk Nr. | Name Wahlbezirk | Wahlraum und Anschrift |
01 | Querfurt | Rathaus, Markt 1, 06268 Querfurt |
02 | Querfurt | Kita Buratino, Nemsdorfer Weg 8a, 06268 Querfurt |
03 | Querfurt | Grundschule I /Hort „Quernekids“, Roßplatz 4, 06268 Querfurt |
04 | Querfurt | Haus der Vereine, Sitzenstraße 16, 06268 Querfurt |
05 | Querfurt | Volkssolidarität, Fliederweg 7, 06268 Querfurt |
06 | Lodersleben | Vereinshaus Lodersleben, Parkstraße 12, 06268 Querfurt, Lodersleben |
07 | Gatterstädt | Kegelbahn Gatterstädt, Hinter dem Park 9, 06268 Querfurt, OT Gatterstädt |
08 | Kleineichstädt | Gemeindesaal Kleineichstädt, Karl-Marx-Straße 67, 06268 Querfurt, OT Kleineichstädt |
09 | Leimbach | Kulturhaus Leimbach, Dorfstraße 30, 06268 Querfurt, OT Leimbach |
10 | Niederschmon | Feuerwehr Niederschmon, Teichstraße 82a, 06268 Querfurt, OT Niederschmon |
11 | Vitzenburg | Turnhalle Vitzenburg, Parkstraße 8, 06268 Querfurt, OT Vitzenburg |
12 | Weißenschirmbach | Kulturhaus Weißenschirmbach, Dorfstraße Weißenschirmbach 18, 06268 Querfurt, OT Weißenschirmbach |
13 | Ziegelroda | ehemalige Grundschule, Schulstraße 4, 06268 Querfurt, Ziegelroda |
BW1 | Querfurt | Grundschule Philipp-Müller, Roßplatz 4, 06268 Querfurt, Klassenraum 1 |
BW2 | Querfurt | Grundschule Philipp-Müller, Roßplatz 4, 06268 Querfurt, Klassenraum 2 |
BW3 | Querfurt | Grundschule Philipp-Müller, Roßplatz 4, 06268 Querfurt, Klassenraum 3 |
BW4 | Querfurt | Grundschule Philipp-Müller, Roßplatz 4, 06268 Querfurt, Klassenraum 4 |
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 19.05.2024 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag
um 15:00 Uhr in Querfurt, Roßplatz 4, 06268 Querfurt, Philipp-Müller-Grundschule/ 2. Etage zusammen.
Jeder Wahlberechtigte, der keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahllokal des
Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wahlberechtigten haben zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung mitzubringen und ihren Personalausweis oder ein amtliches Dokument (etwa Reisepass oder Führerschein), Unionsbürger ihren gültigen Identitätsausweis oder Reisepass bereitzuhalten. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden/wird für eine etwa notwendig werdende Stichwahl zurückgegeben.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält bei Betreten des Wahlraumes für die Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, einen entsprechenden Stimmzettel ausgehändigt.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahllokals oder in einem
besonderen Nebenraum unbeobachtet gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand so in die Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung von Umstehenden nicht erkannt werden kann.
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der
Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf die technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Eine Hilfeleistung ist unzulässig, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht.
Bei den Kreistags-, Stadtrats- und Ortschaftsratswahlen
hat jeder Wahlberechtigte drei Stimmen;
müssen die Bewerber, denen der Wahlberechtigte seine Stimmen geben will, durch
Ankreuzen oder in sonstiger Weise zweifelsfrei gekennzeichnet werdenkönnen einem Bewerber bis zu drei Stimmen gegeben werden;
können die Stimmen auch verschiedenen Bewerbern eines Wahlvorschlages gegeben
werden, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlages gebunden zu sein;
können die Stimmen auch Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge gegeben werden;
kann jeder Wahlberechtigte jedoch insgesamt nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel abgeben, der Stimmzettel ist sonst ungültig.
Bei der Wahl des Bürgermeisters enthalten die Stimmzettel die Nummer und den
Namen des zugelassenen Bewerbers. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der
Wähler kennzeichnet auf dem Stimmzettel den Namen des Bewerbers, dem er seine
Stimme geben möchte, durch Ankreuzen oder sonst zweifelsfreie Weise.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten (§ 35 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt).
Wahlberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt,
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereiches oder
durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen möchte, muss den Wahlschein mit den erforderlichen Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde beantragen. Briefwähler üben ihr Wahlrecht wie folgt aus:
Der Wähler kennzeichnet persönlich und unbeobachtet seinen Stimmzettel. Finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt, kennzeichnet er die Stimmzettel der Wahlen, für die er wahlberechtigt ist.
Er legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen.
Er unterschreibt unter Angabe des Datums die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl.
Er legt den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag und verschließt diesen.
Er übersendet den Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Hat der Wähler den Stimmzettel durch eine Hilfsperson kennzeichnen lassen, so hat diese durch Unterschreiben der Versicherung an Eides statt zur Briefwahl gegenüber dem Wahlleiter zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel nach dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet hat.
Jeder Wahlberechtigte kann das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung
des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Auch der Versuch nach § 107a Abs. 3 des
Strafgesetzbuches ist strafbar.
Querfurt, den 28.05.2024
gez. Nette
Bürgermeister
Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis
Die Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Kreistages, des Stadtrates, der Ortschaftsräte und die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters am 09. Juni 2024 in der Stadt Querfurt ist im Amtsblatt 32/2024 veröffentlicht.
Flyer zur Europa- und Kommunalwahl
Die Landeswahlleiterin und die Landeszentrale für politische Bildung haben mit Unterstützung der Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Sport einen Flyer zu den anstehenden Wahlen am 9. Juni 2024 herausgegeben. Der Flyer bietet zur Europawahl und den Kommunalwahlen die wichtigsten Informationen für Wählerinnen und Wähler auf einen Blick. Er enthält unter anderem einen WAHL-FAHRPLAN für die Wählerinnen und Wähler sowie Hinweise zur Briefwahl. Der Flyer eignet sich als Grundlageinformation für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.
Hier können Sie den Flyer herunterladen:
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,
für die am Sonntag, den 09.06.2024 anstehenden Wahlen benötigt die Stadt Querfurt wieder die Mithilfe möglichst vieler Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen vor Ort sowie in den Briefwahllokalen.
Nicht nur die Wahl zum Europäischen Parlament steht vor der Tür, sondern auch die Wahlen zum Kreistag, Stadtrat sowie die Wahlen der jeweiligen Ortschaftsräte erfolgen an diesem Tag. Zudem findet am 09.06.2024 auch die Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Querfurt statt. Eine eventuell erforderliche Stichwahl ist für Sonntag, den 23.06.2024 in der Zeit von 08:00 – 18:00 Uhr vorgesehen.
Damit die Wahlen reibungslos ablaufen können, braucht es eine Vielzahl zuverlässiger Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die nicht nur den korrekten Ablauf der Wahl gewährleisten, sondern mit ihrem ehrenamtlichen Engagement dafür sorgen, dass die abgegebenen Stimmen schnell und sicher ausgezählt und an das Wahlbüro übermittelt werden. Der Einsatz erfolgt in einem allgemeinen Wahlvorstand (Wahllokal) oder in einem Briefwahlvorstand. Die Wahllokale haben von 08:00 – 18:00 Uhr geöffnet. Ihre Tätigkeit im Wahllokal beginnt um 07:30 Uhr. Der Briefwahlvorstand nimmt seine Arbeit voraussichtlich 15:00 Uhr auf. Die ehrenamtliche Tätigkeit endet nach dem Auszählen der Stimmzettel und der Feststellung der Wahlergebnisse für die anstehenden Wahlen.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied eines Wahlvorstandes wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.
Wer sich für die Übernahme eines Wahlehrenamtes interessiert und in einem Wahl-/Briefwahlvorstand mitarbeiten möchte, wird gebeten, sich mit der Wahlleiterin der Stadt Querfurt, Frau Carmen Selle, telefonisch unter der Rufnummer 034771 60131 oder dem stellvertretenden Wahlleiter, Herrn Paul Siebeck, unter der Rufnummer 034771 60136 in Verbindung zu setzen.
Um eine zügige Erfassung Freiwilliger zu erleichtern, senden Sie bitte die vollständig ausgefüllte Bereitschaftserklärung an die Mail-Adresse: oder per Post an die Stadt Querfurt, Ordnungsamt/Wahlen, Markt 1, 06268 Querfurt.
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Selle
Wahlleiterin
Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten
Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).
Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen:
Stadt Querfurt
Markt 1
06268 Querfurt
Amt für Sicherheit und Ordnung
Telefon: 034771-60131
E-Mail: wahlen(at)querfurt.de
Öffnungszeiten