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Ortschaftsratswahlen 2024
Öffentliche Bekanntmachung - Sitzung Gemeindewahlausschuss
Stadt Querfurt
Die Gemeindewahlleiterin
Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß § 5 Abs. 3 sowie 80 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) gebe ich den nachfolgenden Termin der planmäßigen Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Stadt Querfurt bekannt:
Der Gemeindewahlausschuss tritt
am Donnerstag, den 13.06.2024 um 17.00 Uhr
im Festsaal des Rathauses der Stadtverwaltung Querfurt, Markt 1, 06268 Querfurt
zusammen.
Tagesordnung:
Begrüßung
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Stadtratswahl
Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters
Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Ortschaftsratswahl in Gatterstädt
Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Ortschaftsratswahl in Grockstädt
Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Ortschaftsratswahl in Leimbach
Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Ortschaftsratswahl in Lodersleben
Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Ortschaftsratswahl in Schmon
Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Ortschaftsratswahl in Vitzenburg
Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Ortschaftsratswahl in Weißenschirmbach
Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Ortschaftsratswahl in Ziegelroda
Die Sitzung ist öffentlich und für jedermann zugänglich.
Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn außer der Vorsitzenden mindestens zwei Beisitzer/innen anwesend sind.
Querfurt, den 04.06.2024 gez. Selle
Gemeindewahlleiterin
Wahlbekanntmachung
Kommunalwahlen
Am 09.06.2024 finden in der Stadt Querfurt folgende Kommunalwahlen statt:
Kreistags-, Stadtrats-, Ortschaftsratswahlen sowie die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters.
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.
Die Stadt Querfurt ist in folgende 13 Wahlbezirke sowie 4 Briefwahlvorstände eingeteilt:
Wahlbezirk Nr. | Name Wahlbezirk | Wahlraum und Anschrift |
01 | Querfurt | Rathaus, Markt 1, 06268 Querfurt |
02 | Querfurt | Kita Buratino, Nemsdorfer Weg 8a, 06268 Querfurt |
03 | Querfurt | Grundschule I /Hort „Quernekids“, Roßplatz 4, 06268 Querfurt |
04 | Querfurt | Haus der Vereine, Sitzenstraße 16, 06268 Querfurt |
05 | Querfurt | Volkssolidarität, Fliederweg 7, 06268 Querfurt |
06 | Lodersleben | Vereinshaus Lodersleben, Parkstraße 12, 06268 Querfurt, Lodersleben |
07 | Gatterstädt | Kegelbahn Gatterstädt, Hinter dem Park 9, 06268 Querfurt, OT Gatterstädt |
08 | Kleineichstädt | Gemeindesaal Kleineichstädt, Karl-Marx-Straße 67, 06268 Querfurt, OT Kleineichstädt |
09 | Leimbach | Kulturhaus Leimbach, Dorfstraße 30, 06268 Querfurt, OT Leimbach |
10 | Niederschmon | Feuerwehr Niederschmon, Teichstraße 82a, 06268 Querfurt, OT Niederschmon |
11 | Vitzenburg | Turnhalle Vitzenburg, Parkstraße 8, 06268 Querfurt, OT Vitzenburg |
12 | Weißenschirmbach | Kulturhaus Weißenschirmbach, Dorfstraße Weißenschirmbach 18, 06268 Querfurt, OT Weißenschirmbach |
13 | Ziegelroda | ehemalige Grundschule, Schulstraße 4, 06268 Querfurt, Ziegelroda |
BW1 | Querfurt | Grundschule Philipp-Müller, Roßplatz 4, 06268 Querfurt, Klassenraum 1 |
BW2 | Querfurt | Grundschule Philipp-Müller, Roßplatz 4, 06268 Querfurt, Klassenraum 2 |
BW3 | Querfurt | Grundschule Philipp-Müller, Roßplatz 4, 06268 Querfurt, Klassenraum 3 |
BW4 | Querfurt | Grundschule Philipp-Müller, Roßplatz 4, 06268 Querfurt, Klassenraum 4 |
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit bis zum 19.05.2024 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag
um 15:00 Uhr in Querfurt, Roßplatz 4, 06268 Querfurt, Philipp-Müller-Grundschule/ 2. Etage zusammen.
Jeder Wahlberechtigte, der keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahllokal des
Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Die Wahlberechtigten haben zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung mitzubringen und ihren Personalausweis oder ein amtliches Dokument (etwa Reisepass oder Führerschein), Unionsbürger ihren gültigen Identitätsausweis oder Reisepass bereitzuhalten. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden/wird für eine etwa notwendig werdende Stichwahl zurückgegeben.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält bei Betreten des Wahlraumes für die Wahl, zu der er wahlberechtigt ist, einen entsprechenden Stimmzettel ausgehändigt.
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahllokals oder in einem
besonderen Nebenraum unbeobachtet gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand so in die Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung von Umstehenden nicht erkannt werden kann.
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der
Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf die technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Eine Hilfeleistung ist unzulässig, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht.
Bei den Kreistags-, Stadtrats- und Ortschaftsratswahlen
hat jeder Wahlberechtigte drei Stimmen;
müssen die Bewerber, denen der Wahlberechtigte seine Stimmen geben will, durch
Ankreuzen oder in sonstiger Weise zweifelsfrei gekennzeichnet werdenkönnen einem Bewerber bis zu drei Stimmen gegeben werden;
können die Stimmen auch verschiedenen Bewerbern eines Wahlvorschlages gegeben
werden, ohne an die Reihenfolge innerhalb des Wahlvorschlages gebunden zu sein;
können die Stimmen auch Bewerbern verschiedener Wahlvorschläge gegeben werden;
kann jeder Wahlberechtigte jedoch insgesamt nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel abgeben, der Stimmzettel ist sonst ungültig.
Bei der Wahl des Bürgermeisters enthalten die Stimmzettel die Nummer und den
Namen des zugelassenen Bewerbers. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der
Wähler kennzeichnet auf dem Stimmzettel den Namen des Bewerbers, dem er seine
Stimme geben möchte, durch Ankreuzen oder sonst zweifelsfreie Weise.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist. Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten (§ 35 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt).
Wahlberechtigte, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlbereich, für den der Wahlschein gilt,
durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlbereiches oder
durch Briefwahl teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen möchte, muss den Wahlschein mit den erforderlichen Briefwahlunterlagen bei der Gemeinde beantragen. Briefwähler üben ihr Wahlrecht wie folgt aus:
Der Wähler kennzeichnet persönlich und unbeobachtet seinen Stimmzettel. Finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt, kennzeichnet er die Stimmzettel der Wahlen, für die er wahlberechtigt ist.
Er legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen.
Er unterschreibt unter Angabe des Datums die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl.
Er legt den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag und verschließt diesen.
Er übersendet den Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
Hat der Wähler den Stimmzettel durch eine Hilfsperson kennzeichnen lassen, so hat diese durch Unterschreiben der Versicherung an Eides statt zur Briefwahl gegenüber dem Wahlleiter zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel nach dem erklärten Willen des Wählers gekennzeichnet hat.
Jeder Wahlberechtigte kann das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung
des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Auch der Versuch nach § 107a Abs. 3 des
Strafgesetzbuches ist strafbar.
Querfurt, den 28.05.2024
gez. Nette
Bürgermeister
Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis
Die Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Kreistages, des Stadtrates, der Ortschaftsräte und die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters am 09. Juni 2024 in der Stadt Querfurt ist im Amtsblatt Nr. 32/2024 veröffentlicht.
Öffentliche Bekanntmachung - Wahlvorschläge Ortschaftsratswahl Gatterstädt
Öffentliche Bekanntmachung | |||||
der zugelassenen Wahlvorschläge für die Ortschaftsratswahl Gatterstädt | |||||
in der Stadt Querfurt, Ortschaft Gatterstädt | |||||
am 09. Juni 2024 | |||||
Gemäß § 28 Abs. 1 und 7 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) und § 36 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) | |||||
Wahl zum Ortschaftsrat Gatterstädt | |||||
Wahlvorschlag: 27 WIR für Gatterstädt | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Mähne, Doreen | Diplompädagogin | 1975 | Querfurt OT Gatterstädt | |
2 | Mähne, Uwe | Logistiksachbearbeiter | 1970 | Querfurt OT Gatterstädt | |
3 | Stöhr, Andreas | Dipl.-Ingenieur | 1960 | Querfurt OT Gatterstädt | |
4 | Mähne, Tino | Tischler | 1980 | Querfurt OT Gatterstädt | |
Wahlvorschlag: 28 Einzelbewerber Böttcher | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Böttcher, Norman | Kaufmann für | 1995 | Querfurt OT Gatterstädt | |
Wahlvorschlag: 29 Einzelbewerber Rannefeld | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Rannefeld, Mario | Busfahrer | 1970 | Querfurt OT Gatterstädt | |
Querfurt, 12.04.2024 | |||||
gez. Selle | |||||
Gemeindewahlleiterin |
Öffentliche Bekanntmachung - Wahlvorschläge Ortschaftsratswahl Grockstädt
Öffentliche Bekanntmachung | |||||
der zugelassenen Wahlvorschläge für die Ortschaftsratswahl Grockstädt | |||||
in der Stadt Querfurt, Ortschaft Grockstädt | |||||
am 09. Juni 2024 | |||||
Gemäß § 28 Abs. 1 und 7 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) und § 36 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) | |||||
Wahl zum Ortschaftsrat Grockstädt | |||||
Wahlvorschlag: 01 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Dönicke, Axel | Zusteller Deutsche | 1968 | Querfurt OT Spielberg | |
Wahlvorschlag: 02 Alternative für Deutschland (AfD) | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Tillschneider, Svenja | Hausfrau | 1993 | Querfurt OT Grockstädt | |
Wahlvorschlag: 30 Einzelbewerber Förster | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Förster, Dennis | Kesselwärter | 1978 | Querfurt OT Kleineichstädt | |
Wahlvorschlag: 31 Einzelbewerber Schubert | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Schubert, Max | Anlagenmonteur | 1998 | Querfurt OT Kleineichstädt | |
Querfurt, 12.04.2024 | |||||
gez. Selle | |||||
Gemeindewahlleiterin |
Öffentliche Bekanntmachung - Wahlvorschläge Ortschaftsratswahl Leimbach
Öffentliche Bekanntmachung | |||||
der zugelassenen Wahlvorschläge für die Ortschaftsratswahl Leimbach | |||||
in der Stadt Querfurt, Ortschaft Leimbach | |||||
am 09. Juni 2024 | |||||
Gemäß § 28 Abs. 1 und 7 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) und § 36 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) | |||||
Wahl zum Ortschaftsrat Leimbach | |||||
Wahlvorschlag: 26 Wählergemeinschaft Leimbach | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Gebauer, Sven | Elektroniker | 1975 | Querfurt OT Leimbach | |
2 | Milde, Kathrin | Speditionskauffrau | 1970 | Querfurt OT Leimbach | |
3 | Ritz, Andreas | Berufsfeuerwehrmann | 1978 | Querfurt OT Leimbach | |
4 | Ruft, Daniel | Betriebsleiter | 1978 | Querfurt OT Leimbach | |
5 | Seidenfaden, Chris | Planer Elektrotechnik | 1980 | Querfurt OT Leimbach | |
6 | Seyffarth, Rüdiger | Automobilkaufmann | 1957 | Querfurt OT Leimbach | |
Querfurt, 12.04.2024 | |||||
gez. Selle | |||||
Gemeindewahlleiterin |
Öffentliche Bekanntmachung - Wahlvorschläge Ortschaftsratswahl Lodersleben
Öffentliche Bekanntmachung | |||||
der zugelassenen Wahlvorschläge für die Ortschaftsratswahl Lodersleben | |||||
in der Stadt Querfurt, Ortschaft Lodersleben | |||||
am 09. Juni 2024 | |||||
Gemäß § 28 Abs. 1 und 7 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) und § 36 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) | |||||
Wahl zum Ortschaftsrat Lodersleben | |||||
Wahlvorschlag: 26 Wählergemeinschaft Lodersleben (WGL) | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Geipel, Hannes | Steinmetzmeister | 1974 | Querfurt OT Lodersleben | |
2 | Herker, Raik | Dipl.-Ingenieur | 1987 | Querfurt OT Lodersleben | |
3 | Karl, Sven | Instandhaltungs- | 1967 | Querfurt OT Lodersleben | |
4 | Kretschmann, Jennifer | Verkäuferin | 1989 | Querfurt OT Lodersleben | |
5 | Lischke, Ingo | Einzelhandels- | 1968 | Querfurt OT Lodersleben | |
Wahlvorschlag: 27 Einzelbewerber Spiegel | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Spiegel, Stefan | Dipl.-Bauingenieur | 1978 | Querfurt OT Lodersleben | |
Wahlvorschlag: 28 Einzelbewerber Bräuer | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Bräuer, Matthias | Elektroniker | 1987 | Querfurt OT Lodersleben | |
Wahlvorschlag: 29 Einzelbewerberin Marhold | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Marhold, Maria | Rechtsanwältin | 1988 | Querfurt OT Lodersleben | |
Querfurt, 12.04.2024 | |||||
gez. Selle | |||||
Gemeindewahlleiterin |
Öffentliche Bekanntmachung - Wahlvorschläge Ortschaftsratswahl Schmon
Öffentliche Bekanntmachung | |||||
der zugelassenen Wahlvorschläge für die Ortschaftsratswahl Schmon | |||||
in der Stadt Querfurt, Ortschaft Schmon | |||||
am 09. Juni 2024 | |||||
Gemäß § 28 Abs. 1 und 7 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) und § 36 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) | |||||
Wahl zum Ortschaftsrat Schmon | |||||
Wahlvorschlag: 01 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Dr. Roßner, Matthias | Dipl.-Agraringenieur | 1957 | Querfurt OT Oberschmon | |
Wahlvorschlag: 30 Einzelbewerberin Bähler | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Bähler, Daniela | Kurierfahrerin | 1996 | Querfurt OT Niederschmon | |
Wahlvorschlag: 31 Einzelbewerber Elix | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Elix, Patrick | Fahrlehrer aller Klassen | 1994 | Querfurt OT Oberschmon | |
Wahlvorschlag: 32 Einzelbewerber Förster | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand
| Geburts- | Wohnort | |
1 | Förster, Patrick | Tiefbauer | 1986 | Querfurt OT Oberschmon | |
Wahlvorschlag: 33 Einzelbewerber Hamfler-Lautenschläger | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Hamfler-Lautenschläger, | Monteur für Haus- | 1968 | Querfurt OT Oberschmon | |
Wahlvorschlag: 34 Einzelbewerber Konischek | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Konischek, Dustin | IT-Berater | 1991 | Querfurt OT Niederschmon | |
Wahlvorschlag: 35 Einzelbewerber Micklitz | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Micklitz, Hans-Jürgen | Technischer | 1960 | Querfurt OT Oberschmon | |
Wahlvorschlag: 36 Einzelbewerber Reil | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Reil, Andreas | selbstständiger Maler | 1968 | Querfurt OT Oberschmon | |
Wahlvorschlag: 37 Einzelbewerber Skrzypek | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Skrzypek, Jonas | Student | 1998 | Querfurt OT Niederschmon | |
Querfurt, 12.04.2024 | |||||
gez. Selle | |||||
Gemeindewahlleiterin |
Öffentliche Bekanntmachung - Wahlvorschläge Ortschaftsratswahl Vitzenburg
Öffentliche Bekanntmachung | |||||
der zugelassenen Wahlvorschläge für die Ortschaftsratswahl Vitzenburg | |||||
in der Stadt Querfurt, Ortschaft Vitzenburg | |||||
am 09. Juni 2024 | |||||
Gemäß § 28 Abs. 1 und 7 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) und § 36 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) | |||||
Wahl zum Ortschaftsrat Vitzenburg | |||||
Wahlvorschlag: 01 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Knuhr, Annett | Studienrätin | 1981 | Querfurt OT Liederstädt | |
Wahlvorschlag: 26 Einzelbewerberin Rohlfing | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Rohlfing, Ute | Betriebswirtin | 1981 | Querfurt OT Liederstädt | |
Wahlvorschlag: 28 Einzelbewerber Klingenstein | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Klingenstein, Maik | Kfz-Mechaniker | 1977 | Querfurt OT Pretitz | |
Wahlvorschlag: 29 Einzelbewerber Blödtner | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Blödtner, Friedrich | Tischlermeister | 1986 | Querfurt OT Vitzenburg | |
Wahlvorschlag: 30 Einzelbewerber Garthoff | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Garthoff, Fred | Kaufmännischer | 1962 | Querfurt OT Vitzenburg | |
Wahlvorschlag: 31 Einzelbewerber Puplick | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Puplick, Steffen | Qualitätsmanager | 1979 | Querfurt OT Pretitz | |
Querfurt, 12.04.2024 | |||||
gez. Selle | |||||
Gemeindewahlleiterin |
Öffentliche Bekanntmachung - Wahlvorschläge Ortschaftsratswahl Weißenschirmbach
Öffentliche Bekanntmachung | |||||
der zugelassenen Wahlvorschläge für die Ortschaftsratswahl Weißenschirmbach | |||||
in der Stadt Querfurt, Ortschaft Weißenschirmbach | |||||
am 09. Juni 2024 | |||||
Gemäß § 28 Abs. 1 und 7 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) und § 36 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) | |||||
Wahl zum Ortschaftsrat Weißenschirmbach | |||||
Wahlvorschlag: 01 Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Mücke-Freihofer, Martin | Gymnasiallehrer | 1984 | Querfurt OT Weißenschirmbach | |
Wahlvorschlag: 02 Alternative für Deutschland (AfD) | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Roschk, Daniel | Industriemechaniker | 1978 | Querfurt OT Weißenschirmbach | |
2 | Ehrhardt, Marcus | Geschäftsführer/Koch | 1978 | Querfurt OT Weißenschirmbach | |
Wahlvorschlag: 26 Wählergemeinschaft Weißenschirmbach (WGW) | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Giewald, Kathrin | Zahnmed. Prophy- | 1988 | Querfurt OT Weißenschirmbach | |
2 | Hopfe, Carolin | staatl. anerkannte | 1983 | Querfurt OT Weißenschirmbach | |
3 | Rohlfing, Jasmin | Agrar-Büromanagerin | 1983 | Querfurt OT Weißenschirmbach | |
4 | Walloch, Nicole | Kundenbetreuerin | 1973 | Querfurt OT Weißenschirmbach | |
5 | Skarupke, Christoph | Labormitarbeiter | 1993 | Querfurt OT Weißenschirmbach | |
6 | Thieme, Frank | Disponent Rettungs- | 1959 | Querfurt OT Weißenschirmbach | |
7 | Töpe, Matthias | Leitstandfahrer | 1983 | Querfurt OT Weißenschirmbach | |
8 | Voigt, Sebastian | Zerspanungs- | 1988 | Querfurt OT Weißenschirmbach | |
Wahlvorschlag: 28 Einzelbewerber Bornschein | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Bornschein, Jörg | Industriemechaniker | 1977 | Querfurt OT Weißenschirmbach | |
Wahlvorschlag: 29 Initiative Weißenschirmbach (IWS) | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Wutke, Renè | Verkäufer | 1980 | Querfurt OT Weißenschirmbach | |
2 | Wutke, Fred | Landwirt | 1986 | Querfurt OT Weißenschirmbach | |
3 | Schmidt, Hendrik | Marktleiter | 1974 | Querfurt OT Weißenschirmbach | |
4 | Bieling, Dominik | Pädagoge | 1978 | Querfurt OT Weißenschirmbach | |
Querfurt, 12.04.2024 | |||||
gez. Selle | |||||
Gemeindewahlleiterin |
Öffentliche Bekanntmachung - Wahlvorschläge Ortschaftsratswahl Ziegelroda
Öffentliche Bekanntmachung | |||||
der zugelassenen Wahlvorschläge für die Ortschaftsratswahl Ziegelroda | |||||
in der Stadt Querfurt, Ortschaft Ziegelroda | |||||
am 09. Juni 2024 | |||||
Gemäß § 28 Abs. 1 und 7 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) und § 36 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) | |||||
Wahl zum Ortschaftsrat Ziegelroda | |||||
Wahlvorschlag: 05 Freie Demokratische Partei (FDP) | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | John, Beatrice | Bürokauffrau | 1997 | Querfurt OT Landgrafroda | |
2 | Kunert, Antje | Postangestellte | 1969 | Querfurt OT Landgrafroda | |
3 | Müller, Kai | Elektroanlagenbauer | 1995 | Querfurt OT Landgrafroda | |
4 | Roscher, Georg | staatlich geprüfter | 1989 | Querfurt OT Landgrafroda | |
Wahlvorschlag: 26 Einzelbewerber Bernhardt | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Bernhardt, Horst | Geschäftsführer | 1951 | Querfurt OT Ziegelroda | |
Wahlvorschlag: 27 Einzelbewerberin Fiedler | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Fiedler, Jana | Erzieherin | 1968 | Querfurt OT Ziegelroda | |
Wahlvorschlag: 28 Einzelbewerber Thiele | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Thiele, Kevin | Bereichsleiter | 1993 | Querfurt OT Ziegelroda | |
Wahlvorschlag: 29 Einzelbewerber Kamin | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Kamin, Harald | Rentner | 1955 | Querfurt OT Ziegelroda | |
Wahlvorschlag: 31 Einzelbewerber Hamfler | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Hamfler, Steven | Arbeitsvorbereiter | 1990 | Querfurt OT Ziegelroda | |
Wahlvorschlag: 32 Einzelbewerber Kummer | |||||
| Name, Vorname | Beruf/Stand | Geburts- | Wohnort | |
1 | Kummer, Simon | selbstständiger | 1981 | Querfurt OT Ziegelroda | |
Querfurt, 12.04.2024 | |||||
gez. Selle | |||||
Gemeindewahlleiterin |
Öffentliche Bekanntmachung - Sitzung des Gemeindewahlausschusses
Stadt Querfurt
Die Gemeindewahlleiterin
Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß der §§ 28 Abs. 1 sowie 30 Abs. 5 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in Verbindung mit den §§ 5 Abs. 3 sowie 80 Abs. 3 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) gebe ich den ersten Termin der planmäßigen Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Stadt Querfurt
bekannt:
Der Gemeindewahlausschuss tritt
am Montag, den 08. April 2024 um 15.30 Uhr
im Festsaal des Rathauses der Stadtverwaltung Querfurt, Markt 1, 06268 Querfurt
zusammen.
Gegenstand der Sitzung ist die Beschlussfassung über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Stadtratswahl und die Wahl der Ortschaftsräte sowie die Zulassung der
Bewerbungen für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters am 09. Juni 2024.
Die Sitzung ist öffentlich und für jedermann zugänglich.
Querfurt, den 02.04.2024
gez. Selle
Gemeindewahlleiterin
Öffentliche Bekanntmachung - Berufung Gemeindewahlausschuss
Stadt Querfurt
Die Gemeindewahlleiterin
Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß § 4 Abs. 2 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24. Februar 1994 (GVBl. LSA 1994, S. 338, 435), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23. September 2023 (GVBl. LSA S. 501) in Verbindung mit § 13 Abs. 1-3 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Oktober 2023 (GVBl. LSA S. 590) und den §§ 9 Abs. 1a und 10 Abs. 1a KWG LSA wurden die Beisitzer und deren Stellvertretungen durch die Gemeindewahlleiterin der Stadt Querfurt für die Wahl des Stadtrates und der Ortschaftsräte sowie für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/ des hauptamtlichen Bürgermeisters am 09. Juni 2024 und für eine eventuell notwendige Stichwahl am 23. Juni 2024 berufen. Nachfolgend gebe ich die Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses gemäß § 4 Abs. 4 KWO LSA bekannt.
Vorsitzende Stellvertreter
Selle, Carmen Siebeck, Paul
- dienstansässig - - dienstansässig -
Stadtverwaltung Querfurt Stadtverwaltung Querfurt
Markt 1 Markt 1
06268 Querfurt 06268 Querfurt
Beisitzer/in stellvertretende/r Beisitzer/in
Zuckschwert, Marie Messing, Andrea
- dienstansässig - - dienstansässig -
Stadtverwaltung Querfurt Stadtverwaltung Querfurt
Markt 1 Markt 1
06268 Querfurt 06268 Querfurt
Pacher, Arthur Hinkeldey, Ines
- dienstansässig - - dienstansässig -
Stadtverwaltung Querfurt Stadtverwaltung Querfurt
Markt 1 Markt 1
06268 Querfurt 06268 Querfurt
Rosenbusch, Gudrun Dittmann, Manuela
06268 Querfurt - dienstansässig -
Stadtverwaltung Querfurt
Markt 1
06268 Querfurt
Noth, Katharina Ploetz, Georgia
06268 Querfurt - dienstansässig -
Stadtverwaltung Querfurt
Markt 1
06268 Querfurt
Bütof, Stephanie Knappe, Jutta
- dienstansässig - - dienstansässig -
Stadtverwaltung Querfurt Stadtverwaltung Querfurt
Markt 1 Markt 1
06268 Querfurt 06268 Querfurt
Querfurt, 12.03.2024
gez. Selle
Gemeindewahlleiterin
Flyer zur Europa- und Kommunalwahlen
Die Landeswahlleiterin und die Landeszentrale für politische Bildung haben mit Unterstützung der Pressestelle des Ministeriums für Inneres und Sport einen Flyer zu den anstehenden Wahlen am 9. Juni 2024 herausgegeben. Der Flyer bietet zur Europawahl und den Kommunalwahlen die wichtigsten Informationen für Wählerinnen und Wähler auf einen Blick. Er enthält unter anderem einen WAHL-FAHRPLAN für die Wählerinnen und Wähler sowie Hinweise zur Briefwahl. Der Flyer eignet sich als Grundlageinformation für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger.
Hier können Sie den Flyer herunterladen:
Öffentliche Bekanntmachung für die Kommunalwahl am 09.06.2024
Gemäß § 6 Abs. 1 und § 15 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Oktober 2023 (GVBl. LSA S. 590), gebe ich Folgendes bekannt:
I. Bekanntmachung der Wahl
Die Wahl zum Stadtrat der Stadt Querfurt sowie zu den Ortschaftsräten der Ortschaften Gatterstädt, Grockstädt, Leimbach, Lodersleben, Schmon, Vitzenburg, Weißenschirmbach und Ziegelroda der Stadt Querfurt findet
am Sonntag, den 09. Juni 2024, in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr statt.
Wählbar in den Stadtrat der Stadt Querfurt sind Bürgerinnen und Bürger der Stadt Querfurt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in der Stadt Querfurt mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Wählbar in den jeweiligen Ortschaftsrat sind Bürgerinnen und Bürger der jeweiligen Ortschaft, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in der jeweiligen Ortschaft mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
II. Bekanntmachung zur Kommunalwahl für die Stadt Querfurt
1. Wahlbereich
Die Stadt Querfurt als Wahlgebiet bildet gemäß § 7 Abs. 1 KWG LSA einen Wahlbereich.
2. Ehrenamtliche Mitglieder des Stadtrates/ der Ortschaftsräte
Gemäß § 37 Abs. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S.288), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209) sind für den Stadtrat der Stadt Querfurt 28 Mitglieder zu wählen. Die Höchstzahl der auf einem Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber/-innen für das Wahlgebiet beträgt 33 (§ 21 Abs. 4 KWG LSA).
Für die Ortschaftsräte ergibt sich die Zahl der zu wählenden Mitglieder aus § 83 Abs. 1 KVG LSA i. V. m. § 15 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Querfurt. Hieraus ergibt sich folgende Höchstzahl der zu benennenden Bewerber/-innen je Wahlvorschlag für das jeweilige Wahlgebiet:
Ortschaftsrat Gatterstädt 9 Mitglieder 14 Bewerber/ -innen
Ortschaftsrat Grockstädt 6 Mitglieder 11 Bewerber/ -innen
Ortschaftsrat Leimbach 6 Mitglieder 11 Bewerber/ -innen
Ortschaftsrat Lodersleben 7 Mitglieder 12 Bewerber/ -innen
Ortschaftsrat Schmon 5 Mitglieder 10 Bewerber/ -innen
Ortschaftsrat Vitzenburg 7 Mitglieder 12 Bewerber/ -innen
Ortschaftsrat Weißenschirmbach 6 Mitglieder 11 Bewerber/ -innen
Ortschaftsrat Ziegelroda 9 Mitglieder 14 Bewerber/ -innen
3. Aufforderung zum Einreichen der Wahlvorschläge
Gemäß § 29 Abs. 2 KWO LSA fordere ich auf, Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates und der Ortschaftsräte der Stadt Querfurt möglichst frühzeitig bei der Gemeindewahlleiterin (06268 Querfurt, Markt 1, Zimmer 2 (EG)), einzureichen.
Die Einreichungsfrist endet gemäß § 21 Abs. 2 KWG LSA am Dienstag, den 02. April 2024, 18:00 Uhr.
Wahlvorschläge können von Parteien, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von Einzelpersonen (Einzelbewerbern) nach dem Muster der Anlage 5b KWO LSA eingereicht werden (§ 21 Abs. 1 KWG LSA).
Gemäß § 21 Abs. 9 Satz 1 – 3 KWG LSA muss der Wahlvorschlag einer Partei von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstandes der Partei, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat die Partei keinen Vorstand auf der Ebene des Wahlgebietes so ist der Wahlvorschlag von mindestens zwei Mitgliedern der nach der Satzung dieser Partei nächsthöheren Parteiorganisation, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen.
Der Wahlvorschlag einer Wählergruppe muss von zwei Vertretungsberechtigten der Wählergruppe persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers/ einer Einzelbewerberin muss vom Einzelbewerber/ von der Einzelbewerberin persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe darf mehrere Bewerber/-innen enthalten. Die Reihenfolge der Bewerber/innen muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein (§ 21 Abs. 4 KWG LSA).
Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers/ einer Einzelbewerberin (Einzelwahlvorschlag) darf nur den Namen dieses Bewerbers/ dieser Bewerberin enthalten (§ 21 Abs. 5 KWG LSA).
Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge für die Wahl zum Stadtrat und der Ortschaftsräte der Stadt Querfurt müssen von mindestens 1 v. H. der zur letzten allgemeinen Neuwahl der jeweiligen Vertretung am 26. Mai 2019 Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als 100 Wahlberechtigten des Wahlbereiches persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein (§ 21 Abs. 9 KWG LSA). Die Anzahl der somit für die Wahlvorschläge erforderlichen gültigen Unterschriften beträgt
für den Stadtrat der Stadt Querfurt 93,
für den Ortschaftsrat Gatterstädt 5,
für den Ortschaftsrat Grockstädt 3,
für den Ortschaftsrat Leimbach 2,
für den Ortschaftsrat Lodersleben 6,
für den Ortschaftsrat Schmon 5,
für den Ortschaftsrat Vitzenburg 5,
für den Ortschaftsrat Weißenschirmbach 3,
für den Ortschaftsrat Ziegelroda 5.
Die Unterschriften der Wahlberechtigten sind gemäß § 30 Abs. 4 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) vom 24.Februar 1994 (GVBl. LSA S. 338, 435), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 23. September 2023 (GVBl. LSA S. 501) auf amtlichen Formblättern nach Anlage 6 der KWO LSA zu erbringen. Darauf sind auch Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift der Hauptwohnung des Unterzeichnenden sowie der Tag der Unterzeichnung anzugeben.
Die Wahlberechtigung der Unterzeichnenden muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen (§ 21 Abs. 9 Satz 6 KWG LSA i. V. m. §§ 21 und 23 KVG LSA). Es dürfen nur solche Unterstützungsunterschriften berücksichtigt werden, die zwischen dem Zeitpunkt der Bekanntmachung und dem Ende der Einreichungsfrist, den 02. April 2024, 18:00 Uhr, abgegeben worden sind (21 Abs. 9 Satz 7 KWG LSA).
Die Formblätter für Unterstützungsunterschriften werden auf Anforderung gemäß § 30 Abs. 4 Nr. 1 KWO LSA von der Gemeindewahlleiterin kostenfrei zur Verfügung gestellt und können bei dieser im Zimmer 2, EG, Stadtverwaltung Querfurt, Markt 1, 06268 Querfurt zu den Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung abgeholt werden. Die Gemeindewahlleiterin ist unter der Rufnummer 034771 60131 oder der E-Mail zu erreichen.
Bei der Anforderung amtlichen Formblätter sind der Name der einreichenden Partei oder das Kennwort der einreichenden Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden auch diese oder der Name der einzureichenden Einzelbewerberin/ des Einzelbewerbers anzugeben. Parteien und Wählergruppen haben ferner zu bestätigen, dass die Bewerber/-innen bereits nach § 24 Abs. 1 KWG LSA aufgestellt sind. Jede bzw. jeder Wahlberechtigte darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Hat eine Person mehr als einen Wahlvorschlag für die Stadtrats- oder Ortschaftsratswahl unterzeichnet, so ist die Unterschrift auf Wahlvorschlägen, die bei der Gemeinde nach der ersten Bescheinigung des Wahlrechts eingehen, ungültig (§ 30 Abs. 4 Nr. 4 KWO LSA).
Für Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen dürfen Unterschriften erst nach Aufstellung der Bewerber/-innen gesammelt werden. Vorher geleistete Unterschriften sind ungültig (§ 30 Abs. 4 Nr. 5 KWO LSA).
Von der Beibringung der Unterschriften Wahlberechtigter sind durch Erfüllung der Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Satz 1 Nr.1 KWG LSA nachfolgende Parteien befreit. (Bek. der Landeswahlleiterin vom 08. November 2023, MBl. LSA, S. 425 vom 13. November 2023):
Christliche Demokratische Union Deutschlands (CDU)
DIE LINKE (DIE LINKE)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Alternative für Deutschland (AfD)
Freie Demokratische Partei (FDP).
Parteien und Wählergruppen, die am Tag der Bestimmung des Wahltages aufgrund eines eigenen Wahlvorschlages in der zu wählenden Vertretung durch mindestens ein Mitglied seit der letzten Wahl ununterbrochen vertreten sind, sind gemäß § 21 Abs. 10 Satz 1 a und 2 KWG LSA von der Beibringung der erforderlichen Unterstützungsunterschriften befreit.
Ein Einzelbewerber/ eine Einzelbewerberin, der/ die am Tag der Bestimmung des Wahltages aufgrund seines/ ihres Einzelwahlvorschlages Mitglied der zu wählenden Vertretung, gewählte/-r Abgeordnete/-r des Landtages in Sachsen-Anhalt oder des Bundestages ist, ist ebenso von der Beibringung der erforderlichen Unterstützungsunterschriften befreit (§ 21 Abs. 10 Nr. 3 KWG LSA).
Folgende Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber/ -innen sind gleichfalls von der Beibringung der erforderlichen Unterstützungsunterschriften befreit:
a)für den Stadtrat der Stadt Querfurt Freie Liste Querfurt (FLQ)
b) für den Ortschaftsrat Gatterstädt Einzelbewerber Henry Mähne
Wählergruppe WIR für Gatterstädt
c)für den Ortschaftsrat Grockstädt Einzelbewerber Thomas Schubert
Einzelbewerber Ulrich Gunther Dettler
Einzelbewerberin Steffi Förster
d) für den Ortschaftsrat Leimbach Wählergemeinschaft Leimbach
e) für den Ortschaftsrat Lodersleben Wählergemeinschaft Lodersleben
Einzelbewerber Stefan Spiegel
f) für den Ortschaftsrat Schmon Wählergemeinschaft Schmon
g) für den Ortschaftsrat Vitzenburg Einzelbewerberin Ute Rohlfing
Einzelbewerberin Karin Rabenstein
Einzelbewerber Maik Klingenstein
Einzelbewerber Friedrich Blödtner
h) für den Ortschaftsrat Weißenschirmbach Wählergemeinschaft Weißenschirmbach
Einzelbewerberin Friederike Rohlfing
j) für den Ortschaftsrat Ziegelroda Einzelbewerber Horst Bernhardt
Einzelbewerberin Jana Fiedler
Einzelbewerber Kevin Thiele
Einzelbewerber Harald Kamin
Einzelbewerberin Anette Kegel
5. Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Der Wahlvorschlag muss gemäß § 21 Abs. 6 KWG LSA enthalten:
Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Geburtsdatum, Anschrift (Hauptwohnung) eines jeden Bewerbers. Bei Gemeinderatswahlen soll zusätzlich der in der Hauptsatzung bestimmte Ortsteil angegeben werden;
Namen der Partei, wenn der Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht wird, und die Kurzbezeichnung der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet. Der Name der Partei muss mit dem Namen übereinstimmen, den sie im Land führt;
Kennwort der Wählergruppe, wenn der Wahlvorschlag von einer Wählergruppe eingereicht wird, und die Kurzbezeichnung der Wählergruppe, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet. Aus dem Kennwort muss hervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe mit regionalem Bezug zum Wahlgebiet handelt; das Kennwort einer Wählergruppe muss in allen Wahlbereichen des Wahlgebietes übereinstimmen; das Kennwort einer Wählergruppe darf nicht den Namen von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes oder deren Kurzbezeichnung enthalten.
Dem Wahlvorschlag sind gemäß § 30 Abs. 5 KWO LSA beizufügen:
die Erklärung eines jeden Bewerbers nach dem Muster der Anlage 8a, dass er seiner Aufstellung zustimmt, und dass er für keinen weiteren Wahlvorschlag für die Gemeindewahl seine Zustimmung zur Aufstellung als Bewerber gegeben hat; Staatsangehörige aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben bei Gemeinderatswahlen gegenüber der Gemeinde, bei Verbandsgemeindewahlen gegenüber der Verbandsgemeinde, bei Kreiswahlen gegenüber dem Landkreis ferner eine Versicherung an Eides statt abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben,
für jeden Bewerber eine Bescheinigung der zuständigen Gemeinde nach dem Muster der Anlage 9a, dass der Bewerber wählbar ist,
eine Erklärung eines jeden Bewerbers, der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 des Kommunalverfassungsgesetzes begründen würde, ob er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichten will nach dem Muster der Anlage 9c (§ 21 Abs. 12 des KWG LSA),
eine Ausfertigung der Niederschrift über die Aufstellung der Bewerber und ihrer Reihenfolge nach § 24 KWG LSA und dem Muster der Anlage 10,
bei Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl, deren Bewerber nach § 24 Abs. 1 Satz 4, 5 oder 6 KWG LSA bestimmt worden sind, eine Bescheinigung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans, dass in der Gemeinde keine Parteiorganisation vorhanden ist,
für jeden Bewerber, der der Partei angehört, eine Bescheinigung des für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgans über seine Parteimitgliedschaft,
für jeden Bewerber, der der Partei nicht angehört, eine von ihm unterzeichnete Erklärung, dass er parteilos ist,
die erforderliche Zahl von Unterstützungsunterschriften nebst Bescheinigungen des Wahlrechts der Unterzeichner (Abs. 4 Nrn. 2 und 3), sofern Unterstützungsunterschriften beizubringen sind.
Unterlagen nach Satz 1 Nrn. 5 bis 7 entfallen für Wahlvorschläge von Wählergruppen, die Unterlagen nach Satz 1 Nrn. 4 bis 7 entfallen für Einzelwahlvorschläge.
Die Benennung weiterer Bewerber/-innen auf dem eingereichten Wahlvorschlag, die Änderung der festgelegten Reihenfolge der Bewerber/-innen oder die Streichung einzelner Bewerber, die nicht gemäß § 25 Abs. 1 KWG LSA ihren Rücktritt erklärt haben, kann nur bis zum Ende der Einreichungsfrist erfolgen. Im Übrigen kann ein eingereichter Wahlvorschlag bis zur Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge geändert werden (§ 26 Abs. 1 KWG LSA).
Derartige Erklärungen sind bei der Gemeindewahlleiterin schriftlich einzureichen. Sie können nicht widerrufen werden (26 Abs. 3 KWG LSA). Sie sind nur wirksam, wenn sie gemeinsam von der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson erklärt wurden und in den Fällen des § 26 Abs. 1 Satz 1 KWG LSA das Verfahren nach § 24 KWG LSA eingehalten wurde. Wurde bei Einzelvorschlägen keine zweite Vertrauensperson bezeichnet, bedarf es nur der schriftlichen Erklärung des Einzelbewerbers/ der Einzelbewerberin (§ 26 Abs. 3 KWG LSA).
Gemäß § 27 Abs. 2 KWG LSA können nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge Mängel in der Zahl und Reihenfolge der Bewerber nicht mehr beseitigt sowie die fehlende Zustimmungserklärung eines Bewerbers nach § 21 Abs. 8 KWG LSA, fehlende Unterschriften nach § 21 Abs. 9 KWG LSA sowie eine Abschrift der Niederschrift nach § 24 Abs. 3 KWG LSA nicht mehr beigebracht werden. Das gleiche gilt für Mängel in der Benennung einer Bewerberin/ eines Bewerbers, die Zweifel an deren/ dessen Identität begründen.
6. Wahlanzeige
Die Parteien, die sich weder an der letzten Wahl zum Landtag, noch an der letzten Wahl zum Deutschen Bundestag in Sachsen-Anhalt mit einem zurechenbaren Wahlvorschlag beteiligt haben, können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie der Landeswahlleiterin des Landes Sachsen-Anhalt (Halberstädter Straße 2 / am „Platz des 17. Juni“, 39112 Magdeburg) spätestens
Montag, den 04.03.2024, 18:00 Uhr,
ihre Beteiligung an der Wahl schriftlich angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaften festgestellt hat (§ 22 Abs. 1 KWG LSA). Der Anzeige sind beizufügen:
die schriftliche Satzung der Partei das schriftliche Programm der Partei
der Nachweis über einen satzungsgemäß bestellten Landesvorstand
Nachweise über die Parteieigenschaften nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Parteigesetzes.
Die Anzeige muss von mindestens drei Mitgliedern des Landesvorstandes, darunter dem bzw. der Vorsitzenden oder seiner bzw. ihrer Stellvertretung, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Hat eine Partei keinen Landesvorstand, so tritt der Vorstand der jeweils obersten Parteiorganisation an die Stelle des Landesvorstandes, soweit nicht die Satzung hierfür Regelungen enthält. Bei mehreren gleichrangigen Parteiorganisationen genügt die Unterschrift eines Vorstandes, wenn er innerhalb der Einreichungsfrist eine schriftliche Vollmacht der anderen beteiligten Vorstände beibringt (§22 Abs. 1 KWG LSA).
7. Wahlrecht für Staatsangehörige aus anderen Mitgliedstaaten der EU
Gemäß § 29 Abs. 2a KWO LSA sind Staatsangehörige aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und wählbar. Sie sind nicht wählbar, wenn sie nach den deutschen oder den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder sie infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Querfurt, den 02.02.2024
gez. Selle
Gemeindewahlleiterin
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger,
für die am Sonntag, den 09.06.2024 anstehenden Wahlen benötigt die Stadt Querfurt wieder die Mithilfe möglichst vieler Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Wahllokalen vor Ort sowie in den Briefwahllokalen.
Nicht nur die Wahl zum Europäischen Parlament steht vor der Tür, sondern auch die Wahlen zum Kreistag, Stadtrat sowie die Wahlen der jeweiligen Ortschaftsräte erfolgen an diesem Tag. Zudem findet am 09.06.2024 auch die Direktwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Querfurt statt. Eine eventuell erforderliche Stichwahl ist für Sonntag, den 23.06.2024 in der Zeit von 08:00 – 18:00 Uhr vorgesehen.
Damit die Wahlen reibungslos ablaufen können, braucht es eine Vielzahl zuverlässiger Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die nicht nur den korrekten Ablauf der Wahl gewährleisten, sondern mit ihrem ehrenamtlichen Engagement dafür sorgen, dass die abgegebenen Stimmen schnell und sicher ausgezählt und an das Wahlbüro übermittelt werden. Der Einsatz erfolgt in einem allgemeinen Wahlvorstand (Wahllokal) oder in einem Briefwahlvorstand. Die Wahllokale haben von 08:00 – 18:00 Uhr geöffnet. Ihre Tätigkeit im Wahllokal beginnt um 07:30 Uhr. Der Briefwahlvorstand nimmt seine Arbeit voraussichtlich 15:00 Uhr auf. Die ehrenamtliche Tätigkeit endet nach dem Auszählen der Stimmzettel und der Feststellung der Wahlergebnisse für die anstehenden Wahlen.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied eines Wahlvorstandes wird eine Aufwandsentschädigung gewährt.
Wer sich für die Übernahme eines Wahlehrenamtes interessiert und in einem Wahl-/Briefwahlvorstand mitarbeiten möchte, wird gebeten, sich mit der Wahlleiterin der Stadt Querfurt, Frau Carmen Selle, telefonisch unter der Rufnummer 034771 60131 oder dem stellvertretenden Wahlleiter, Herrn Paul Siebeck, unter der Rufnummer 034771 60136 in Verbindung zu setzen.
Um eine zügige Erfassung Freiwilliger zu erleichtern, senden Sie bitte die vollständig ausgefüllte Bereitschaftserklärung an die Mail-Adresse: oder per Post an die Stadt Querfurt, Ordnungsamt/Wahlen, Markt 1, 06268 Querfurt.
Vielen Dank für Ihr Interesse!
Selle
Wahlleiterin
Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlausschussmitgliedern für die verbundenen Gemeinderats-/ Ortschaftsratswahlen sowie die Bürgermeisterwahl am 09. Juni 2024 und die eventuelle Stichwahl am 23. Juni 2024
Die in der Stadt Querfurt vertretenen Parteien und Wählergruppen werden gemäß § 4 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) aufgefordert, bis zum 20. Januar 2024 wahlberechtigte Personen des oben genannten Wahlgebietes als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Gemeindewahlausschusses für die verbundenen Gemeinde- und Ortschaftsratswahlen sowie für die Bürgermeisterwahl am 09. Juni 2024 und eventuelle Stichwahl am 23.06.2024 vorzuschlagen. Die Vorschläge sind bei der Gemeindewahlleiterin, Stadt Querfurt, Markt 1, 06268 Querfurt schriftlich einzureichen.
Der Wahlausschuss besteht gemäß § 10 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) aus der Gemeindewahlleiterin als Vorsitzende und zwei bis sechs Beisitzerinnen/Beisitzern sowie ihren Stellvertreterinnen/Stellvertretern. Wahlbewerberinnen/Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können gemäß § 13 Abs. 3 KWG LSA ein Wahlehrenamt nicht innehaben.
Die Beisitzerinnen und Beisitzer der Wahlausschüsse sind ehrenamtlich tätig. Die Ablehnung der Übernahme eines Wahlehrenamtes oder das Ausscheiden aus einem Wahlehrenamt richten sich nach § 31 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) und § 13 Abs. 3 KWG LSA.
Ein wichtiger Grund im Sinne dieser Vorschriften liegt in der Regel nur vor für:
die Mitglieder des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung sowie des Landtages und der Landesregierung
die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung betraut sind
Wahlberechtigte, die am Wahltag das 67. Lebensjahr vollendet haben
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert
Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringendem beruflichem Grund oder durch Krankheit oder Gebrechen verhindert sind, das Amt ordnungsgemäß auszuüben
Wahlberechtigte, die sich am Wahltag aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohnortes
aufhaltenWahlberechtigte, die aus politischen oder religiösen Gründen die Beteiligung an Wahlen ablehnen.
Ein/e Beschäftigte/r der Gemeinde kann auch zum Mitglied des Wahlausschusses berufen werden, wenn sie/er nicht im Wahlgebiet wohnt. Gleiches gilt für die/den Beschäftigten eines Landkreises bei der Kreiswahl.
Zu Beisitzerinnen/Beisitzern der Wahlausschüsse können auch unbefristet Beschäftigte der im Wahlgebiet ansässigen Behörden und Einrichtungen des Landes oder einer Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts bestimmt werden, wenn sich nicht genügend Wahlberechtigte finden lassen. Die Bestellung erfolgt im Einvernehmen mit der jeweiligen Behördenleitung.
Querfurt, den 14. Dezember 2023
Selle
Gemeindewahlleiterin
Widerspruchsrecht von Wahlberechtigten hinsichtlich der Weitergabe ihrer Daten
Es wird darauf hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG).
Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich dazu mit uns schriftlich oder auch persönlich wie folgt in Verbindung setzen:
Stadt Querfurt
Markt 1
06268 Querfurt
Amt für Sicherheit und Ordnung
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Querfurt zu den Kommunalwahlen sowie der Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters der Stadt Querfurt am 09. Juni 2024
Der Stadtrat der Stadt Querfurt hat am 12. Oktober 2023 (Beschluss-Nr. RA/37/23 und RA/38/23) auf der Grundlage des § 9 Abs. 1 Satz 3 des Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 2004 (GVBl. LSA S. 92), geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 21. April 2023 (GVBl. LSA S. 209) beschlossen,
Frau Carmen Selle,
dienstansässig in 06268 Querfurt bei der Stadtverwaltung Querfurt, Markt 1,
zur Gemeindewahlleiterin der Stadt Querfurt und
Herrn Paul Siebeck,
dienstansässig in 06268 Querfurt bei der Stadtverwaltung Querfurt, Markt 1,
zum stellvertretenden Gemeindewahlleiter der Stadt Querfurt
für die am 09. Juni 2024 stattfindenden Kommunalwahlen sowie für die Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters der Stadt Querfurt zu berufen.
Querfurt, 24.10.2023
gez. Nette
Bürgermeister