Bodendenkmalpflege
Allgemeine Informationen
Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Lageplan
- Flurkarte mit Eintrag des Eingriffs
- ggf. weitere Unterlagen auf Anforderung
Gebühren (Kosten)
Auskunft zu ggf. anfallenden Gebühren erteilt Ihnen die zuständige Behörde.
Zuständige Stelle
Zuständig für Anträge auf Ausgrabungen, Erdarbeiten an Stellen mit Bodendenkmalen und Entgegennahme von Bodenfunden ist zunächst die untere Denkmalschutzbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage
- Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DSchG ST)
- Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DSchG ST)
Zuständige Stelle(n)
Amt für Bauordnung und Denkmalschutz
Adresse
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt
















































