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Hochschulabschlussdokumente erhalten


Allgemeine Informationen

Zum Studienabschluss erhalten Sie folgende Unterlagen:

  • Zeugnis
  • Urkunde
  • Transcript of Records (deutsch oder englisch)
  • Diploma Supplement (deutsch oder englisch)

Die Abschlussdokumente tragen das Datum des Tages, an dem die letzte Einzelleistung erbracht worden ist.

Die Unterlagen können Sie entweder

  • persönlich zu den Sprechzeiten des Prüfungsamtes abholen (gegebenenfalls nur nach Terminvereinbarung möglich) oder
  • sich per Post zustellen lassen (gegebenenfalls fallen Kosten für das Porto an) oder
  • mit einer Vollmacht abholen lassen ( gegebenenfalls nur nach Terminvereinbarung möglich)

Voraussetzungen

  • Immatrikulation an einer Hochschule
  • Bestehen aller relevanten Studienleistungen
  • Kein endgültiges Nicht-Bestehen eines Pflichtmoduls

Erforderliche Unterlagen

Keine.


Gebühren (Kosten)

Keine.


Fristen

Keine.


Bearbeitungsdauer

Je nach Hochschule unterschiedlich.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an Ihre Hochschule.


Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: nein

Formlose Antragsstellung möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Verfahrensablauf

Der Verfahrensablauf variiert je nach Hochschule und Prüfungsamt. An einigen Hochschulen findet der Prozess automatisch statt:

  1. Sie erhalten eine Meldung an die E-Mail-Adresse Ihrer Hochschule, dass die Abschlussdokumente zur Abholung bereitliegen.
  2. Sie holen die Dokumente persönlich ab oder lassen sich mittels einer Vollmacht vertreten, oder
  3. Sie lassen sich die Dokumente per Post zustellen
  4. Bei Abholung durch eine bevollmächtigte Vertretung muss eine formlose Vollmacht im Original, eine Kopie Ihres Personalausweises und der Personalausweis der bevollmächtigten Person vorgelegt werden.

An anderen Hochschulen muss der Prozess durch Sie selbst initiiert werden:

  1. Sie melden sich beim Prüfungsamt Ihrer Hochschule, nachdem Sie die letzte Prüfungsleistung abgelegt haben
  2. Das Prüfungsamt zeigt Ihnen die Daten zum Abgleich.
  3. Das Zeugnis wird durch das Prüfungsamt an Siebeziehungsweise eine bevollmächtigte Person ausgegeben
  4. Bei Abholung durch ein bevollmächtigte Person muss eine formlose Vollmacht im Original, eine Kopie Ihres Personalausweises und der Personalausweis der bevollmächtigten Person vorgelegt werden.

Bitte informieren Sie sich auf den Seiten Ihrer Hochschule zum konkreten Verfahrensablauf.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

29.09.2022

Zuständige Stelle(n)

Hochschulen in Sachsen-Anhalt

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