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Freiwilligen Landtausch nach Flurbereinigungsgesetz beantragen


Allgemeine Informationen

Mit dem freiwilligen Landtausch können Sie eigene ländliche Grundstücke mit anderen Landeigentümerinnen und Landeigentümern tauschen. Das Verfahren dient dazu, Grundstücke neu zu ordnen, um beispielsweise

  • Fahrtwege zu verkürzen oder
  • anstelle mehrerer verstreuter Parzellen eine größere zusammenhängende Fläche zu erhalten, die sich leichter bewirtschaften lässt.

Sie können den freiwilligen Landtausch auch für den Naturschutz und die Landschaftspflege beantragen.

Ihren Antrag auf einen freiwilligen Landtausch stellen Sie bei der zuständigen Flurbereinigungsbehörde. Diese leitet das Verfahren.

Vor dem Antrag müssen Sie sich mit Ihren Tauschpartnerinnen und Tauschpartnern über die Tauschflächen und einen möglichen Wertausgleich einigen, zum Beispiel durch Ausgleichzahlungen. Die Flurbereinigungsbehörde hält die Vereinbarungen in einem rechtlich bindenden Tauschplan fest.

In der Regel werden ganze Flurstücke getauscht. Dann sind meist keine oder nur geringe Vermessungsarbeiten erforderlich.


Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Durchführung eines freiwilligen Landtauschs
  • Personalausweis oder Reisepass jeder Tauschpartnerin und jedes Tauschpartners
  • gegebenenfalls:
    • Vertretungsvollmachten
    • Lageskizze
    • Grundbuchauszüge
    • Katasterauszüge

Bearbeitungsdauer

Das Verfahren kann mehrere Monate, bei komplizierter Sachlage auch mehrere Jahre dauern.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)


Fachlich freigegeben am

27.07.2026

Zuständige Stelle(n)

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