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Hinweis an alle Hundehalter

Vermehrt erreichten das Ordnungsamt Mitteilungen über Spaziergänger mit nicht angeleinten Hunden in der Stadt Querfurt sowie deren Ortsteilen.

Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass gemäß der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Querfurt Hunde, unabhängig von ihrer Größe, auf Straßen und Anlagen innerhalb der bebauten Ortslage an der Leine zu führen sind.

Überdies haben die Tierhalter und die mit der Führung oder Pflege beauftragten Personen Sorge dafür zu tragen, dass ihr Tier Straßen oder Anlagen nicht durch Kot verunreinigt. Lassen sich Verschmutzungen nicht vermeiden, sind diese umgehend zu beseitigen.

Das Ordnungsamt wird weiterhin Kontrollen hinsichtlich der Verletzung der Leinenpflicht, der Beseitigung von Verschmutzungen durch Tierkot sowie dem Vorhandensein einer Steuermarke durchführen.

Ihr Ordnungsamt der Stadt Querfurt

 

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