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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen


Allgemeine Informationen

Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt „ELSTER“ einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.

Link zu „ELSTER“: https://www.elster.de/eportal/start


Erforderliche Unterlagen

Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt „ELSTER“ ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.


Gebühren (Kosten)

keine


Fristen

keine


Zuständige Stelle

Für Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die Fianzämter zuständig.

Für Änderungen der Meldedaten an sich (z.B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder austritt) sind aber weiterhin die Gemeinden zuständig.


Anträge / Formulare

  • Formulare: „Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -“, Abschnitt „C“
  • OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt „ELSTER“
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Finanzen


Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern

Finanzamt Merseburg
Adresse
Bahnhofstraße 10
06217 Merseburg, Stadt
Postanschrift

Postfach:1351
06203 Merseburg, Stadt

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