Reisegewerbekarte ausstellen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie als Schausteller, fliegender Händler oder Inhaber eines Marktstandes tätig sind, d.h. wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren an ständig wechselnden Orten anbieten, oder ohne vorherige Bestellung außerhalb einer Niederlassung Bestellungen aufsuchen bzw. Waren aufkaufen oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen, betreiben Sie ein Reisegewerbe. Dazu benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Die Reisegewerbekarte hat der Gewerbetreibende bei der Ausübung seiner Tätigkeit mit sich zu führen und den Beauftragten der örtlich zuständigen Behörde auf Verlangen vorzuzeigen. Als Arbeitgeber muss er den in seinem Betrieb Beschäftigten, die ohne seine Anwesenheit direkten Kundenkontakt haben bzw. an einem anderen Ort als er selbst tätig sind, eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte aushändigen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
- polizeiliches Führungszeugnis des Antragstellers bzw. des Geschäftsführers
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- ggf. Handwerkskarte
- ggf. Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung
Gebühren (Kosten)
75,00 bis 300,00 Euro
Spezielle Hinweise für Einheitsgemeinde Querfurt, Stadt:Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Allgemeinen
Gebührenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt und weicht in der Stadt
Querfurt von den oben genannten Gebühren ab.
Zuständige Stelle
Gewerbebehörde der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, bei der der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt bzw. - bei juristischen Personen - der Betrieb seinen Sitz hat bzw. haben wird.
Rechtsgrundlage
Formulare
Zuständige Stelle(n)
Stadt Querfurt - Gewerbe/Ordnung/Markt
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift
Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt
















































