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Erlaubnis als Fluglehrer beantragen


Rechtsgrundlage


Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)


Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis oder Registrierung nach § 32 Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO)


Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Abt. Verkehrswesen als obere Luftfahrtbehörde.


Allgemeine Informationen

Für die Ausbildung von Luftfahrern oder Personal für die Flugsicherung benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden und befristet werden. Sie kann widerrufen werden, wenn sie länger als ein Jahr nicht genutzt worden ist.


Voraussetzungen

  • Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ist ausgeschlossen.
  • Sie und Ihre Ausbilder sind für die Tätigkeit persönlich geeignet.
  • Sie besitzen eine Lehrberechtigung nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal.

Zuständige Stelle(n)

Luftfahrt-Bundesamt
Adresse

38144 Braunschweig

Luftwaffenamt, Flugbetriebs- und Informationszentrale
Adresse
Flughafenstraße 1
51147 Köln, Stadt
Postanschrift

Postfach:90 61 10
51127 Köln, Stadt

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