Erlaubnis als Fluglehrer beantragen
Rechtsgrundlage
Gebühr
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis oder Registrierung nach § 32 Luftverkehrs-Zulassungsordnung (LuftVZO)
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Landesverwaltungsamt, Abt. Verkehrswesen als obere Luftfahrtbehörde.
Allgemeine Informationen
Für die Ausbildung von Luftfahrern oder Personal für die Flugsicherung benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden und befristet werden. Sie kann widerrufen werden, wenn sie länger als ein Jahr nicht genutzt worden ist.
Voraussetzungen
- Eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ist ausgeschlossen.
- Sie und Ihre Ausbilder sind für die Tätigkeit persönlich geeignet.
- Sie besitzen eine Lehrberechtigung nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal.
Zuständige Stelle(n)
Luftfahrt-Bundesamt
Adresse
38144 Braunschweig
Luftwaffenamt, Flugbetriebs- und Informationszentrale
Adresse
Flughafenstraße 1
51147 Köln, Stadt
Postanschrift
Postfach:90 61 10
51127 Köln, Stadt
















































