Startseite  |  Login  |  Impressum  |  Datenschutz
 
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Abendsekundarschule Aufnahme anmelden


Allgemeine Informationen

Die Schulen des zweiten Bildungsweges gliedern sich in:

  • die Abendsekundarschule (Abendrealschule),
  • das Abendgymnasium und
  • das Kolleg.

Die Abendsekundarschule wird in Form von Abendklassen an Sekundarschulen und Gemeinschaftsschulen geführt. Dort können Sie den Hauptschulabschluss, der Realschulabschluss und den erweiterten Realschulabschluss erwerben.

Der Bildungsgang dauert in der Regel zweieinhalb Jahre (Vorkurs, 1. und 2. Schuljahr).


Voraussetzungen

Sie können an der Abendsekundarschule aufgenommen werden, wenn Sie bei Eintritt in die Abendklasse, das 18. Lebensjahr vollendet haben. Über Ausnahmen entscheidet das Landesschulamt.

  • In den Vorkurs können Sie aufgenommen werden, wenn Sie ein Abgangszeugnis der 8. Klasse der Sekundarschule oder ein gleichwertiges Zeugnis haben. Wenn Sie das geforderte Abgangszeugnis nicht besitzen, können Sie nach einem Eignungsgespräch aufgenommen werden.
  • In das 1. Schuljahr können Sie aufgenommen werden, wenn Sie ein Abgangszeugnis der 9. Klasse oder den Hauptschulabschluss oder einem dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss haben.
  • In das 2. Schuljahr können Sie aufgenommen werden, wenn Sie den qualifizierten Hauptschulabschluss oder den Realschulabschluss oder einem dem Realschulabschluss geleichwertigen Abschluss haben.
  • Sie können auch in das 2. Schuljahr aufgenommen werden, wenn Sie bereits einmal in das 2. Schuljahr aufgenommen worden und die Abendsekundarschule ohne Abschlussprüfung abgebrochen haben. Dies müssen Sie dann begründen. 

Erforderliche Unterlagen

  • ein formloser Bewerbungsantrag
  • letztes Zeugnis der allgemein bildenden Schulen in beglaubigter Kopie

Bei Abgabe der Bewerbungsunterlagen ist die Geburtsurkunde im Original vorzulegen.


Gebühren (Kosten)

keine


Fristen

Anmeldungen für den Vorkurs: bis zum 01. Dezember

Anmeldung für das 1. oder 2. Schuljahr: bis zum 01. April


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Landesschulamt.


Verfahrensablauf

  • Sie bewerben sich mit den vollständigen Unterlagen beim Landesschulamt.
  • Nach erfolgreicher Bewerbung erhalten Sie einen Bescheid, an welcher Schule, die jeweilige Abendklasse eingerichtet ist und an welcher Schule Sie sich anmelden können.
  • Diesen Bescheid legen Sie an dieser Schule vor.
  • Danach beginnt Ihre Ausbildung an der Sekundarschule.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt


Fachlich freigegeben am

18.08.2020

Rechtsgrundlage


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Landesschulamt
Adresse
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt

Ministerium für Bildung
Adresse
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt

sags uns einfach

Veranstaltungen

 

Fotos

 

29. Querfurter Bauernmarkt

 

Burg Querfurt

Filmburg Querfurt

 

Stadtverwaltung Online

   Wappen der Stadt Querfurt   

 

Stadtanzeiger Querfurt

  

  Stadtanzeiger Querfurt  

  

 

Saale-Unstrut-Tourismus

 Saale-Unstrut-Tourismus