Als Mutter Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen
Rechtsgrundlage
- § 58 Absatz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII)
- Antrag auf Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister (pdf)
- Merkblatt zu Informationen nach Art. 13 & 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) (pdf)
Fachlich freigegeben am
20.01.2026Gebühr
Abgabe
EUR (KOSTENFREI)
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Zuständige Stelle
Jugendamt
Allgemeine Informationen
Wenn Sie als Mutter nicht mit dem Vater Ihres Kindes verheiratet sind, gibt das Sorgeregister Auskunft darüber, wer sorgeberechtigt ist.
Das zuständige Jugendamt kann dort Eintragungen vornehmen, wenn:
- Sie als Eltern eine Sorgeerklärung abgegeben haben
- ein Gericht Ihnen und dem Vater das Sorgerecht ganz oder in Teilbereichen gemeinsam übertragen hat
- ein Gericht Ihnen das Sorgerecht ganz oder in Teilbereichen entzogen oder auf den Vater übertragen hat
Teilbereiche des Sorgerechts können zum Beispiel betreffen:
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Gesundheitsfürsorge
- Vermögenssorge
- Umgangsbestimmungsrecht
Das Jugendamt kann Ihnen bescheinigen, dass Sie vollständig oder in Teilbereichen sorgeberechtigt für Ihr Kind sind.
Diese Bescheinigung kann zum Beispiel bei Behördengängen, bei Banken oder bei medizinischen Behandlungen notwendig sein.
Voraussetzungen
- Sie sind nicht mit dem Vater Ihres Kindes verheiratet.
- Sie verfügen über das alleinige Sorgerecht oder über das Sorgerecht in Teilbereichen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag über eine Auskunft aus dem Sorgeregister beim zuständigen Jugendamt.
- Sie machen die folgenden Angaben zu Ihrem Kind:
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Name im Geburtsregister
Zuständige Stelle(n)
Landkreis Saalekreis - Team Beistandschaften/Beurkundungen
Adresse
Kloster 4
06217 Merseburg, Stadt
Postanschrift
Domplatz 9
06217 Merseburg, Stadt
















































