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In einen landesweiten Raumordnungsplan Einsicht nehmen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

23.07.2024

Fachlich freigegeben durch

 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)


Zuständige Stelle

Ministerium für Infrastruktur und Digitales


Gebühr

Gebühr
EUR (KOSTENFREI)

Es fallen keine Kosten an.


Allgemeine Informationen

In einem landesweiten Raumordnungsplan finden Sie allgemeine Vorgaben zur Ordnung des Raumes, also zu den Flächen eines Bundeslandes. Er ist somit der Orientierungsrahmen für die genaueren Planungen zur Nutzung einzelner Regionen und Gebiete.
Neue oder geänderte landesweite Raumordnungspläne können Sie online einsehen. Stellt die verantwortliche Landesbehörde den gewünschten landesweiten Raumordnungsplan nicht im Internet bereit, haben Sie ein Recht darauf, diesen bei der Landesbehörde einzusehen.
Der landesweite Raumordnungsplan besteht im Allgemeinen aus:

  • Angabe der gesetzlichen Grundlagen, auf denen der Raumordnungsplan basiert,
  • Festlegungen von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und
  • Begründung und Erläuterungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung.
     

Verfahrensablauf

  • Sie können die Inhalte und zusätzliche Dokumente von landesweiten Raumordnungsplänen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen. 
  • Möchten Sie einen landesweiten Raumordnungsplan vor Ort einsehen, müssen Sie hierzu in der Regel einen Termin bei der zuständigen Behörde vereinbaren.
     

Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Adresse
Turmschanzenstraße 30
39114 Magdeburg, Landeshauptstadt

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