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Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten beantragen


Allgemeine Informationen

Auf Antrag (formlos) können betroffene Personen Auskünfte über die zu ihrer Person gespeicherten Daten von der Verfassungsschutzbehörde erhalten. Die Auskunft kann aber auch verweigert werden.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch die Auskunftserteilung

  • eine Gefährdung der Aufgabenerfüllung des Verfassungsschutzes drohen würde,
  • Nachrichtenzugänge des Verfassungsschutzes gefährdet sein könnten,
  • die Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise des Verfassungsschutzes zu befürchten wären,
  • die öffentliche Sicherheit gefährdet sein könnte oder
  • andere Rechtsvorschriften oder berechtigte Interessen Dritter dies erforderten.

Erforderliche Unterlagen

Um Missbrauch vorzubeugen ist ein Identitätsnachweis, z.B. eine Kopie des Personalausweises, erforderlich


Gebühren (Kosten)

keine


Zuständige Stelle

Verfassungsschutzbehörde


Rechtsgrundlage


Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Inneres und Sport - Abteilung Verfassungsschutz
Postanschrift

Postfach:18 49
39008 Magdeburg, Landeshauptstadt
Adresse
Nachtweide 82
39124 Magdeburg, Landeshauptstadt

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