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Wunschkennzeichen beantragen


Allgemeine Informationen

Wünschen Sie sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination, zum Beispiel

  • ein Namenskürzel,
  • die Abkürzung Ihrer Firma,
  • ein Geburts- oder Hochzeitsdatum oder
  • möchten Sie für Ihr Fahrzeug ein in Ihrem Landkreis wieder verfügbares „Altkennzeichen“ zusammen mit einer bestimmten Erkennungsnummer?

Gegen Gebühr können Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder vorher reservieren lassen.

Möchten Sie das Wunschkennzeichen Ihres abgemeldeten Fahrzeugs später wieder im gleichen Verwaltungsbezirk verwenden, können Sie die Erkennungsnummer gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und im Zusammenhang mit der Wiederzulassung oder der Zulassung eines anderen Fahrzeugs erneut beantragen. Eine Reservierung des Wunschkennzeichens verfällt, wenn Sie ein abgemeldetes Fahrzeug umziehen. Setzen Sie sich vorher mit der Zulassungsbehörde in Verbindung.

Achtung:

  • Die nachträgliche Änderung einer für ein Fahrzeug zugeteilten Kennzeichenkombination ist nur gegen zusätzliche Gebühr möglich.
  • Ein in einem anderen Zulassungsbezirk reserviertes Wunschkennzeichen kann bei Umzug nicht in den neuen Zulassungsbezirk mitgenommen werden.

Hinweis: Die Zulassungsbehörden versuchen Ihren Wünschen nachzukommen. Sie haben aber keinen Rechtsanspruch auf ein Wunschkennzeichen.


Voraussetzungen

Sie wünschen sich für Ihr Kennzeichen eine bestimmte Buchstaben- oder Zahlenkombination.


Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorab reserviert haben, benötigen Sie für das Zulassungsverfahren die Reservierungsbestätigung.


Gebühren (Kosten)

zusätzlich zu den Gebühren für die Zulassung entstehen Ihnen Gebühren nach Verwaltungsaufwand für

  • Wunschkennzeichen: EUR 10,20
  • Reservierung: EUR 2,60

Hinweis: Wenn Sie sich bei mehreren Unterscheidungszeichen in einem Verwaltungsbezirk für ein „Altkennzeichen“ entscheiden, müssen Sie erst eine Wunschkennzeichengebühr bezahlen, wenn Sie auch eine bestimmte alpha-numerische Kombination dazu wünschen.

Achtung: Ob die von Ihnen gewünschte Erkennungsnummer von der Zulassungsbehörde zugeteilt werden kann, erfordert eine zusätzliche elektronische Abfrage. Die Gebühren fallen deshalb auch dann an, wenn Ihr Wunschkennzeichen nicht verfügbar ist.

Auch bei Reservierung oder Wiederzuteilung eines bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugeteilten Kennzeichens wird die zusätzliche Gebühr erhoben.


Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt


Verfahrensablauf

Bei den meisten Zulassungsbehörden können Sie Wunschkennzeichen persönlich, schriftlich oder telefonisch reservieren lassen oder beantragen. Viele Zulassungsbehörden bieten auch einen Onlinedienst im Internet an.

Hinweis: Wie lange Ihr Wunschkennzeichen für Sie reserviert bleibt, erfahren Sie direkt bei der zuständigen Stelle.


Weitere Informationen

Wenn Sie bei Abmeldung Ihres Fahrzeugs Ihr Kennzeichen später im gleichen Verwaltungsbezirk wieder verwenden möchten, können Sie dieses bei den meisten Zulassungsbehörden gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und auch im Zusammenhang mit der Zulassung eines anderen Fahrzeugs wieder beantragen.

Spezielle Hinweise für Landkreis Saalekreis:

Für Ihr Kennzeichen können Sie grundsätzlich die Buchstaben und Ziffern in jeder beliebigen Kombination zusammenstellen, ausgenommen sind jedoch die unzulässigen Buchstabenkombinationen HJ, KZ, NS, SA, SS sowie die Zahlenkombination 88. Bei SK ist zusätzlich die Vergabe der Buchstabenkombination IN unzulässig.

Für Saison-/Historie-/Elektrokennzeichen stehen maximal vier Zeichen nach den Unterscheidungszeichen SK-; MQ- (Bsp. SK-AB12H, MQ-BC23E, SK-A123E, MQ-B234H) sowie maximal drei Zeichen nach den Unterscheidungszeichen MER-; QFT- (Bsp. MER-AB1H; QFT-BC2E, MER-A12H, QFT-B23E) zur Verfügung (Ausgestaltung der Kennzeichen richtet sich nach Anlage 4 der FZV).

Bei der Nutzung des Online-Dienstes geben Sie in den unten vorgesehenen Feldern ein „?“ (Fragezeichen) als Platzhalter für einen beliebigen Buchstaben oder eine beliebige Ziffer ein.


    Rechtsgrundlage


    Fachlich freigegeben durch

    Verkehrsministerium Baden-Württemberg


    Fachlich freigegeben am

    16.08.2021

    Onlinedienste


    Formulare


    Zuständige Stelle(n)

    SG Kfz-Zulassung
    Adresse
    Weißenfelser Straße 46 a-c
    06217 Merseburg, Stadt
    Postanschrift

    Postfach:1454
    06217 Merseburg, Stadt

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