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einfaches Führungszeugnis beantragen


Rechtsgrundlage


Verfahrensablauf

Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.

Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.

Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.


Gebühr

Gebühr
13 EUR (FIX)


Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde  und der Stadt.


Allgemeine Informationen

In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

  • für private Zwecke (Beleg-Art N)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)
     

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
  • Für behördliche Zwecke:

o Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens


Voraussetzungen

  • Vollendung des 14. Lebensjahres

Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Bürgerbüro
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt

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