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Verlängerung des Bewohnerparkausweises beantragen


Allgemeine Informationen

Ihren Anwohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.


Voraussetzungen

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
  • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
  • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

Erforderliche Unterlagen

  • bisherige Anwohnerparkausweis
  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.


Gebühren (Kosten)

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Zuständige Stelle

 Die Zuständigkeit liegt bei den Straßenverkehrsbehörden.


Verfahrensablauf

Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

keine fachliche Freigabe


Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Allgemeines Ordnungsrecht/Bußgeldverfahren/Datenschutz
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt

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