Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Allgemeine Informationen
Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine Anlagengenehmigung. Beide Genehmigungen sollten in diesem Fall gleichzeitig beantragt werden. Kleinkläranlagen mit zugelassener Bauart sind in der Regel genehmigungsfrei.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.
Rechtsgrundlage
Zuständige Stelle(n)
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Abwasser
Adresse
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)
Postanschrift
Postfach:200256
06003 Halle (Saale)
Zuständiger Mitarbeiter
Herr Gernot Kruse
0345 514-2862
0345 514-2798















































