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Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung


Allgemeine Informationen

Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage u.U. neben der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) noch zusätzlich eine Anlagengenehmigung. Beide Genehmigungen sollten in diesem Fall gleichzeitig beantragt werden. Kleinkläranlagen mit zugelassener Bauart sind in der Regel genehmigungsfrei.


Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.


Rechtsgrundlage


Zuständige Stelle(n)

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Abwasser
Adresse
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale)
Postanschrift

Postfach:200256
06003 Halle (Saale)

Zuständiger Mitarbeiter

Herr Gernot Kruse
Telefon 0345 514-2862
Telefax 0345 514-2798

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