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Betrieb von Energieversorgungsnetzen beantragen


Rechtsgrundlage


Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt.


Gebühr

Gebühr
EUR (VARIABEL)

Gemäß lfd. Nr. 45, Tarifstelle 12 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 10.10.2012 (GVBl. LSA S. 336) in der jeweils gültigen Fassung.


Anträge / Formulare

Die Anträge sind formlos entsprechend den Vorgaben des Merkblatts einzureichen.


Erforderliche Unterlagen

Mit der Beantragung der Genehmigung ist vom Antragsteller der Nachweis zu führen, dass er die oben benannten Voraussetzungen erfüllt. Einzelheiten zum Umfang der mit dem Antrag einzureichenden Unterlagen sind im Merkblatt der Energieaufsicht zusammengefasst.


Voraussetzungen

Sie besitzen die

  • personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
  • Zuverlässigkeit,

um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.


Allgemeine Informationen

Wer die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigt, benötigt die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.


Zuständige Stelle(n)

Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt
Adresse
Leipziger Str. 58
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt

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