Errichtung einer Sparkasse beantragen
Allgemeine Informationen
Für die Errichtung einer Sparkasse ist eine Erlaubnis erforderlich. Sparkassen dürfen ausschließlich von kommunalen Gebietskörperschaften und Zweckverbänden errichtet und betrieben werden.
Sparkassen können im Gebiet ihres Trägers Zweigstellen errichten. Die Errichtung einer Zweigstelle bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Wird die Zweigstelle im Gebiet eines anderen Trägers errichtet, ist dieser vorher zu hören.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Zuständige Stelle(n)
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - Dienstsitz Bonn
Adresse
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn, Stadt
Postanschrift
Postfach:1253
53002 Bonn, Stadt
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - Dienstsitz Frankfurt
Postanschrift
Postfach:50 01 54
60391 Frankfurt am Main
Adresse
Lurgiallee 12
60439 Frankfurt am Main
















































