Ausnahmegenehmigung von Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beantragen
Rechtsgrundlage
- § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 30 Abs. 3 StVO (Sonntagsfahrverbot), des § 1 Abs.1 der Ferienreiseverordnung (Online-Formular)
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren öffentlicher Straßen bei bestehenden Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO (Online-Formular)
Fachlich freigegeben am
15.01.2026Gebühr
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Die Gebühren hängen von der jeweiligen Ausnahmegenehmigung ab.
Fristen
Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden.
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Weitere Informationen
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Allgemeine Informationen
Sie können Ausnahmegenehmigungen nur für bestimmte Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beantragen. Ausnahmen sind zum Beispiel von den folgenden Regelungen möglich:
- Vorschriften zur Straßenbenutzung
- Regelungen zum Halten und Parken
- Vorschriften zu Höhe, Breite und Länge von Fahrzeugen und deren Ladung
- Vorschriften zum Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen
- Verbote oder Beschränkungen aufgrund von Verkehrszeichen
- Verbot,
- eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu fahren
- Personen zu transportieren
- Verkehrshindernisse zu bereiten
- Lautsprecher zu nutzen
- Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten
- sonn- oder feiertags zu fahren
- in Wohngebieten zu bestimmten Zeiten mit einem Kraftfahrzeug über 7,5 Tonnen und Anhänger über 2 Tonnen zu parken
Wenn Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten, kann die zuständige Behörde diese auch widerrufen. Zusätzlich zur Ausnahmegenehmigung können Sie Auflagen und Bedingungen erhalten, die Sie einhalten müssen.
Anträge / Formulare
Sie müssen den Antrag schriftlich und mit ausreichender Begründung stellen.
Zuständige Stelle
Wenden Sie sich an die nach Landesrecht zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Fahrzeugscheines
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Zuständige Stelle(n)
SG Verkehr
Adresse
Weißenfelser Straße 46 a-c
Postfach:1454
06217 Merseburg, Stadt
Stadt Querfurt - Straßenverkehrsangelegenheiten, Friedhofsverwaltung
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift
Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt
















































