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Gewerbe überwachungsbedürftig


Allgemeine Informationen

Bestimmte Gewerbe wurden vom Gesetzgeber als überwachungsbedürftig eingestuft.

Überwachungsbedürftige Gewerbe sind:

  • An- und Verkauf von hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen,
  • Pelz- und Lederbekleidung,
  • Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
  • Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
  • Edelsteinen, Perlen und Schmuck,
  • Altmetallen,
  • durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe,
  • Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien),Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
  • Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften,
  • Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste,
  • Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge

Erforderliche Unterlagen

  • Führungszeugnis (Beleg-Art 0, zur Vorlage bei Behörden),
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Beleg-Art 9, zur Vorlage bei Behörden).

Zuständige Stelle

Gewerbeamt


Rechtsgrundlage

§ 38 Gewerbeordnung


Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Gewerbe/Ordnung/Markt
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt

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