Hund anmelden
Rechtsgrundlage
- § 15 Abs. 3 Hundegesetz - HundeG LSA
- Hundesteueranmeldung (Formular der Stadt Querfurt) (pdf)
- SEPA Lastschrift Stadt Querfurt (pdf)
Weitere Informationen
Ihr Hund muss durch einen Transponder (elektronisch lesbarer Mikrochip) gekennzeichnet werden.
Sie müssen für Ihren Hund eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Ausführliche Informationen zum neuen Hundegesetz Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern Sachsen-Anhalt und des Landesverwaltungsamtes.
Allgemeine Informationen
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie den Hund anmelden. Ihr Hund wird dann in einem zentralen Register erfasst.
Mit der Anmeldung des Hundes erfolgt auch die Anmeldung zur Hundesteuer. Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben.
Fristen
Sie müssen Ihren Hund unverzüglich anmelden.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder der Stadt, in der der Hund gehalten werden soll.
Gebühr
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Berechnungsgrundlage
Vorführung eines Hundes bei der zuständigen Stelle zur Überprüfung der Kennzeichnung
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Berechnungsgrundlage
Erteilung einer Bescheinigung über die Anmeldung eines Hundes
Voraussetzungen
- Sie halten einen Hund
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zu Geschlecht und Geburtsdatum des Hundes
- Kennnummer des Transponders
- Rassezugehörigkeit des Hundes oder Angabe der Kreuzung des Hundes
- Name und Anschrift der Halterin oder des Halters
- Bescheinigung des Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung
Zuständige Stelle(n)
Stadt Querfurt - Steuern/Abgaben
Postanschrift
Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt
Adresse
Markt 9
06268 Querfurt, Stadt
















































