Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers
Rechtsgrundlage
- Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (GefHuG ST)
- SEPA Lastschrift Stadt Querfurt (pdf)
Allgemeine Informationen
Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über einen Wechsel des Haftpflichtversicherers unterrichten.
Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.
Gebühren (Kosten)
Die Mitteilung muss umgehend erfolgen.
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung im Rahmen einer Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes
Gebühr
EUR (VARIABEL)
Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim Versicherungsunternehmen.
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Zuständige Stelle(n)
Stadt Querfurt - Steuern/Abgaben
Postanschrift
Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt
Adresse
Markt 9
06268 Querfurt, Stadt
















































