Startseite  |  Login  |  Impressum  |  Datenschutz
 
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz


Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.


Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.


Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers


Fristen

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.


Zuständige Stelle

die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

BMI, Dr. Laier, RL VII2


Fachlich freigegeben am

19.11.2015

Formulare


Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Bürgerbüro
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt

sags uns einfach

Veranstaltungen

 

Fotos

 

29. Querfurter Bauernmarkt

 

Burg Querfurt

Filmburg Querfurt

 

Stadtverwaltung Online

   Wappen der Stadt Querfurt   

 

Stadtanzeiger Querfurt

  

  Stadtanzeiger Querfurt  

  

 

Saale-Unstrut-Tourismus

 Saale-Unstrut-Tourismus