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Fischereischein beantragen


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben am

26.05.2026

Voraussetzungen

Für den Erwerb eines Fischereischeines müssen Sie zunächst die Fischerprüfung bestehen.

Jugendfischereischein:

Jugendliche können nur einen Jugendfischereischein erwerben, für den Sie eine Jugendfischerprüfung abgelegt haben müssen. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zum Friedfischfang.

Friedfischfischereischein:

Personen, die nur den Friedfischfang ausüben wollen, haben die Möglichkeit, einen Friedfischfischereischein zu erwerben. Hierfür muss eine Friedfischfischerprüfung abgelegt werden.

Sonderfischereischein:

Personen, die aufgrund einer Behinderung nicht in der Lage sind, eine ihrem Alter entsprechende Fischerprüfung abzulegen, haben die Möglichkeit, einen Sonderfischereischein zu erwerben. Der Sonderfischereischein berechtigt allerdings nur zum Friedfischfang in Begleitung einer volljährigen Person, die einen Fischereischein besitzt.


Allgemeine Informationen

Wenn Sie fischen oder angeln gehen wollen, benötigen Sie einen Fischereischein. Diesen müssen Sie mit sich führen und vorzeigen, wenn es verlangt wird.

Dabei wird unterschieden in:

  • Fischereischein, der zu allen zulässigen Angelmethoden berechtigt, sowie
  • Friedfisch- und Sonderfischereischeine.

Sie benötigen keinen Fischereischein, wenn Sie

  • einen Inhaber eines Fischereischeines beim Fischfang unterstützen,
  • während eines Lehrgangs, unter Aufsicht des Ausbilders, fischen.

Gebühren (Kosten)

Zusätzlich wird vom Land Sachsen-Anhalt eine Fischereiabgabe für Maßnahmen des Fischereischutzes, des Fischartenschutzes, der Fischereiforschung und für besondere Maßnahmen der fischereilichen Hege erhoben:

  • Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 5 Jahre: 6,00 Euro pro Jahr
  • Jugendfischereischeine und Sonderfischereischeine: 1,00 Euro pro Jahr
  • Fischereischeine auf Lebenszeit: 125,00 Euro

Gebühr
10 EUR (FIX)

Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 1 - 4 Jahre pro Jahr

Gebühr
40 EUR (FIX)

Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für 5 Jahre

Gebühr
150 EUR (FIX)

Fischereischeine und Friedfischfischereischeine auf Lebenszeit

Gebühr
4 EUR (FIX)

Fischereischeine und Friedfischfischereischeine für Jugendliche ab vollendetem 14. bis vollendetem 18. Lebensjahr pro Jahr

Gebühr
65 EUR (FIX)

Sonderfischereischeine auf Lebenszeit


Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die jeweilige untere Fischereibehörde der Landkreise und kreisfreien Städte.


Verfahrensablauf

Sie können den Fischereischein persönlich oder schriftlich beantragen. Eine andere Person kann den Antrag auch für Sie stellen. Dieser Person müssen Sie dazu eine Vollmacht ausstellen.


Weitere Informationen

Für das Angeln im jeweiligen Gewässer benötigen Sie zusätzlich eine Fischereierlaubnis (Angelkarte), die Sie bei den ortsansässigen Anglervereinen oder Anglerverbänden und den Berufsfischern/Berufsfischerinnen erwerben können.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forstendes Landes Sachsen-Anhalt


Erforderliche Unterlagen

  • Zeugnis über bestandene Prüfung
  • gegebenenfalls Gleichstellung durch die obere Fischereibehörde
  • gegebenenfalls der Nachweis über die Ausbildung als Berufsfischer
  • schriftliche Erklärung nach Anlage 4 der AB-FischG
  • Passbild (nicht älter als 1 Jahr)
  • gegebenenfalls der letzte Fischereischein des Antragstellers

Nähere Informationen zu den im Einzelfall erforderlichen Unterlagen können oder bei der zuständigen unteren Fischereibehörde erfragen.


Zuständige Stelle(n)

Untere Fischereibehörde
Adresse
Domplatz 2
06217 Merseburg, Stadt

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