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Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegisterzur Auskunft an Parteien u.a. beantragen


Allgemeine Informationen

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.

Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.


Voraussetzungen

keine


Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres Wohnortes


Weitere Informationen

Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.


Rechtsgrundlage


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern (BMI)


Fachlich freigegeben am

04.11.2015

Zuständige Stelle(n)

Stadt Querfurt - Bürgerbüro
Adresse
Markt 1
06268 Querfurt, Stadt
Postanschrift

Postfach:1254
06262 Querfurt, Stadt

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